Immobilienkredite: Einheitliche EU-Regelungen erhöhen Verbraucherschutz
München, 24.04.2013 | 17:11 | asz
Die Europäische Union will Verbrauchern den Vergleich unterschiedlicher Immobilienkredite erleichtern. Medienberichten zufolge einigten sich Parlament und Kommission diesbezüglich mit den Mitgliedsstaaten auf einheitliche Regelungen. Künftig sollen etwa Vorfälligkeitsentschädigungen unzulässig sein - sie müssen aktuell an die Bank gezahlt werden, wenn Verbraucher ein Darlehen frühzeitig tilgen oder wegen einer Umschuldung kündigen wollen. Einem Bericht der Welt zufolge bleibt es indes jedem EU-Land selbst überlassen, wie es die Vorgaben konkret umsetzt.
Andreas Schwab (CDU), Berichterstatter des Europaparlaments, zufolge schafft das einheitliche Reglement und die damit verbundenen strengeren Kreditvergaberichtlinien auch mehr Sicherheit für europäische Eigenheimkäufer. Schärfere Vergaberegeln sollen fortan das Risiko von Kreditausfällen minimieren: Bankberater müssen künftig sämtliche Risiken für den Schuldner über die gesamte Kreditlaufzeit hinweg in die Bonitätsprüfung einbeziehen. Auch über mögliche Zinsveränderungen während der Kreditlaufzeit müssen Verbraucher laut EU-Norm fortan umfassend vor Vertragsunterzeichnung informiert werden.
Wie das Online-Magazin Wirtschaftswoche berichtet, begrüßt EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier die neue Regelung: Die veränderten Richtlinien würden eine bessere Kreditvergabe fördern. Sowohl Europa-Parlament als auch die einzelnen EU-Staaten müssen die neuen Einheitsregelungen in den nächsten Wochen noch verabschieden, dieser Schritt gilt jedoch als Formalie. Aktuell hat der europäische Markt für Immobilienkredite ein Volumen von 6,5 Billionen Euro.