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Letzte Chance aufs Baukindergeld

Förderungen fürs Eigenheim richtig nutzen

München, 01.10.2020 | 14:08 | fbu

Wenn Sie Wohneigentum bauen oder erwerben wollen, können Sie sich für Ihr Vorhaben Geld aus unterschiedlichen Fördertöpfen sichern. Neben dem Bund greifen oft auch Länder und Kommunen angehenden Eigentümern bei der Finanzierung unter die Arme. Wann Neubau-Projekte für eine Förderung infrage kommen und welche Bedingungen gelten, damit die Zuschüsse gewährt werden.

Spartipps Baufinanzierung
Der Staat unterstützt Bauherren und Immobilienkäufer mit Förderprogrammen - etwa zinsgünstigen KfW-Krediten.

UPDATE: 03.02.2023 | sre
Zum 31. Dezember 2022 ist die Förderung für das Baukindergeld ausgelaufen. Eine Antragstellung war noch bis dato möglich. Laufende Anträge und zugesagte Fördermittel sind jedoch nicht betroffen. Aktuell plant die Bundesregierung einen Ersatz: ab dem zweiten Quartal 2023 sollen Familien mit geringem und mittlerem Einkommen bei Wohneigentums-erwerb mittels zinsverbilligter Darlehen unterstützt werden.

Sich den Traum vom Eigenheim erfüllen und dabei noch mehrere zehntausend Euro vom Staat geschenkt bekommen – was sich wie ein frommer Wunsch anhört, könnte für Eltern von einem oder mehreren Kindern bald Realität werden. Allerdings müssen sie schnell handeln, denn das Baukindergeld, mit dem der Staat Familien mit bis zu 12.000 Euro pro Kind unterstützt, läuft Ende dieses Jahres aus.

Einen Antrag auf die Förderung können alle stellen, die bis zum 31. Dezember einen Kaufvertrag für eine Immobilie unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Als Obergrenze gilt für einen Haushalt aus einem Elternpaar und einem kindergeldberechtigen Kind ein zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro, das sich für jedes weitere Kind um 15.000 Euro erhöht. Eine weitere Bedingung ist, dass Sie die Immobilie nicht von direkten Verwandten wie Eltern oder Großeltern erwerben.

Corona-Krise: Verlängerung des Baukindergelds geplant

Vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundeshaushalts für das Jahr 2021 können sich Familien über eine dreimonatige Verlängerung des Baukindergeldes freuen. Demnach gilt infolge der Corona-Pandemie als neuer Stichtag für den Abschluss eines Kaufvertrags oder die Genehmigung eines Bauvorhabens der 31. März 2021!

Falls Sie sich nicht bereits in der konkreten Planungsphase eines Bauprojekts befinden oder ein passendes Objekt zum Kauf gefunden haben, ist die Frist für das Baukindergeld womöglich kaum noch einzuhalten. Auf Fördergelder müssen Sie bei Ihrer Baufinanzierung dennoch keineswegs verzichten, wie unser Überblick über weitere Programme zeigt.

Förderung durch die KfW-Bank

Zu den bekanntesten und lohnendsten Förderprogrammen gehören die verschiedenen Zuschüsse und Darlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW. Mit ihrem Wohneigentumsprogramm etwa unterstützt die KfW-Bank „alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen“, wie es auf der Webseite der Behörde heißt. Ähnliches gilt für den Kauf von Genossenschaftsanteilen. Auch das Ende Dezember auslaufende Baukindergeld fällt unter die KfW-Förderprodukte.

Darüber hinaus finden Sie bei der KfW überwiegend Förderungen für energieeffiziente Bauformen. Dazu zählen etwa Förderkredite für Anlagen, die Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder Windkraft gewinnen. Zudem können Sie die Planung konkreter Maßnahmen durch einen Experten für Energieeffizienz bezuschussen lassen. Wenn Sie die KfW-Förderprodukte geschickt kombinieren, müssen Sie im besten Fall bei Ihrer Baufinanzierung weniger Geld zurückzahlen, als Sie sich geliehen haben.

Wie komme ich an die KfW-Förderungen?

Die Förderprodukte der KfW erhalten Sie grundsätzlich nicht bei der Förderbank selbst, sondern über andere Kreditinstitute, die Immobilienfinanzierungen anbieten. Auch zinsgünstige KfW-Kredite beantragen Sie über eine solche Partnerbank. Vergleichen Sie mit CHECK24 Baufinanzierungen, hilft Ihnen Ihr persönlicher Berater dabei, die Förderungen zu beantragen und optimal in Ihre Gesamtfinanzierung einzubinden.

Die meisten Programme der KfW gelten sowohl für Neubauten als auch für Modernisierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilien. Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus beispielsweise altersgerecht umbauen oder einbruchsicher machen wollen, können verschiedene KfW-Förderungen die Finanzierung einer Modernisierung unterstützen. Ähnliche Programme zur Förderung von energieeffizientem Heizen bietet zudem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA.

Förderangebote in Ihrem Bundesland und in der Region

Als Häuslebauer oder Immobilienkäufer profitieren Sie aber nicht nur von deutschlandweiten Förderprogrammen, sondern erhalten oft auch unterschiedliche finanzielle Hilfen vonseiten des jeweiligen Bundeslandes, in dem sich Ihr künftiges Eigenheim befindet. Meist stellen die Landesförderinstitute die entsprechenden Fördermittel bereit.

Fristen beim Antrag nicht verpassen

Das staatliche Baukindergeld ist nur das prominenteste Beispiel, doch auch viele andere Fördertöpfe verfügen nur über begrenzte Mittel und feste Antragsfristen. Beispielsweise läuft auch das bayerische Baukindergeld Plus Ende 2020 aus, über das sich Familien in Bayern zusätzliche Gelder sichern können.

Informieren Sie sich daher möglichst frühzeitig auf den Webseiten der jeweiligen Institutionen, bis wann Sie welche Unterlagen eingereicht haben müssen. So erhalten Sie bereits zu Beginn eines Bau- oder Kaufvorhabens einen Überblick, welche Förderungen eventuell bereits vor Abschluss eines Kaufvertrags oder der Erteilung einer Baugenehmigung beantragt werden müssen. Kalkulieren Sie am besten immer auch einen zeitlichen Puffer ein, damit Sie zum fraglichen Zeitpunkt auch wirklich alle notwendigen Dokumente beisammenhaben.

Förderprogramme von Städten, Gemeinden und Kirchen

Im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitnehmer für die örtlichen Unternehmen werden des Weiteren gerade junge Familien von vielen Städten und Gemeinden mit Zuschüssen und günstigen Krediten umworben. Hier lohnt es sich für angehende Eigenheimbesitzer, das Informationsangebot der kommunalen Behörden nach entsprechenden Programmen zu durchsuchen oder sich direkt bei den zuständigen Stellen nach Fördermöglichkeiten zu erkundigen. Dazu können auch regionale Energieversorger zählen, die durch Zuschüsse etwa den privaten Ausbau erneuerbarer Energiequellen vorantreiben wollen.

Nicht direkt naheliegend ist sicherlich, dass auch die großen Kirchen in einigen Fällen junge Familien auf dem Weg ins Eigenheim unterstützen. Jedoch verfügen Bistümer und Landeskirchen teils über erheblichen Grundbesitz. Daher können sie häufig Grundstücke mit Erbbaurecht vergeben. Bei diesem, auch Erbpacht genannten, Modell bleibt die Kirche Eigentümer des Grundstücks. Die Familie pachtet letzteres gegen eine zuvor vereinbarte Gebühr und erhält das Recht, auf dem gepachteten Land zu bauen und dort bis zum Ablauf des Pachtvertrages zu wohnen. Auch wenn es für Bauherren auf den ersten Blick attraktiv erscheinen mag, auf diese Weise die oft hohen Grundstückspreise zu umgehen, müssen sie genau hinsehen: Denn es hängt stark von den genauen Vertragsinhalten wie der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrags und der Höhe des Erbbauzinses ab, ob eine Erbpacht langfristig wirklich günstiger ist.

Wohnraumförderungsgesetz zur Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen

Zu den je nach Bundesland unterschiedlich geregelten Programmen gehört das Wohnraumförderungsgesetz. Dieses richtet sich vor allem an einkommensschwache Familien, die eine Wohnung oder ein Haus neu bauen wollen. Alleinerziehende und andere Personen, deren jährliches Einkommen bei einem Einpersonenhaushalt nicht über 12.000 Euro liegt, können so günstige Kredite, erschwingliches Bauland oder finanzielle Zuschüsse bekommen. Diese Grenze, die bei einem Zweipersonenhaushalt 18.000 Euro beträgt, erhöht sich für jede weitere Person im Haushalt um 4.100 Euro. Pro Kind liegt der Betrag um zusätzliche 500 Euro höher. Angesichts dieses sehr eng gesteckten Rahmens ist eine Förderung nur dann möglich, wenn sich zugleich durch die Kosten der Baufinanzierung keine finanzielle Überlastung des Antragstellers abzeichnet. Je nach Bundesland existieren daher verschiedene Untergrenzen, wie viel den zu fördernden Personen nach Abzug der Finanzierungskosten noch für ihre monatlichen Ausgaben zur Verfügung stehen muss.

Um überhaupt für diese Form der Bauförderung infrage zu kommen, müssen die Antragsteller zudem bereits über ausreichend Eigenkapital verfügen. In der Regel bewegen sich die Vorgaben zwischen 15 und 25 Prozent der Gesamtkosten des Bauvorhabens, die als Voraussetzung für eine Förderung bereits an Eigenmitteln vorhanden sein müssen. Eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital ist mit dem Wohnraumförderungsgesetz nicht möglich und auch sonst dürften Banken bei den genannten Einkommensgrenzen höchstens in wenigen Ausnahmefällen überhaupt ein Darlehen gewähren.

Gut zu wissen: Es kann sich auch für Personen mit mittlerem Einkommen lohnen, die genauen Regelungen vor Ort in Erfahrung zu bringen, da teilweise abweichende Einkommensgrenzen gelten können.

Erste Schritte im Bausparer mit der Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist aufgrund einer Einkommensgrenze von 25.600 Euro im Jahr vor allem für junge Erwachsene und Geringverdiener interessant. Die Grenze gilt für Ihr zu versteuerndes Einkommen, also Ihre Einkünfte abzüglich der Werbungskosten. Personen ab 16 Jahren können sich damit bis zu 8,8 % Prämie auf einen Sparbetrag von maximal 512 Euro im Jahr sichern – also im besten Fall 45 Euro jährlich. Besonders bei Bausparverträgen findet diese Art der Förderung, die ab 25 Jahren auch ausschließlich für sogenannte „wohnwirtschaftliche Zwecke“ verwendet werden darf, häufig Anwendung. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern gilt jeweils der doppelte Wert für die Grenze bei Einkommen und förderfähigem Sparbetrag. Realistisch betrachtet kann die Prämie vor allem ein erstes Bewusstsein für staatliche Förderprogramme beim Eigentumserwerb bei jungen Menschen schaffen und einen kleinen Beitrag beim Besparen eines Bausparvertrags leisten. Wer aber bereits so viel verdient, dass der Traum von der eigenen Immobilie mithilfe einer soliden Finanzierung tatsächlich zeitnah umgesetzt werden kann, hat ohnehin keinen Anspruch mehr auf diesen Zuschuss.

Riester-Förderung zur Darlehenstilgung nutzen

Schon die umgangssprachliche Bezeichnung des Wohn-Riesters als „Eigenheimrente“ verrät, worauf diese Art der Riester-Förderung abzielt: Der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum soll Ihnen einen mietfreien Lebensabend ermöglichen. Ob der Riester dafür wirklich das geeignete Förderprodukt darstellt, ist angesichts des aktuellen Niedrigzinsniveaus zumindest fragwürdig. Schließlich rechnet sich die Tilgung eines zinsgünstigen Darlehens in der Regel mehr als das gleichzeitige Sparen auf einem kaum verzinsten Riester-Förderkonto.

Verfügen Sie jedoch bereits über einen normalen Riester-Vertrag, auch Geld-Riester genannt, können Sie das Geld auch für die Rückzahlung Ihres Baukredits nutzen. Dabei empfiehlt es sich meist, den gesamten Betrag zu entnehmen. Ob es sich darüber hinaus für Sie lohnt, einen speziellen Wohn-Riester abzuschließen, sollten Sie vor der Beantragung aus den genannten Gründen sehr genau prüfen.

Fazit: Je besser die Planung, desto höher das Sparpotential

Wie die zahlreichen Förderprogramme zeigen, gibt es unabhängig vom Einkommen Möglichkeiten, ein Eigenheim zu bauen oder zu erwerben. Sicherlich hängt die Realisierbarkeit eines Immobilienwunsches meist stark von der Lage des Objektes ab, doch ein Blick auf die genauen Förderungen vor Ort lohnt sich in jedem Fall. Wenn Sie im CHECK24 Baufinanzierungsvergleich die geplanten Rahmenbedingungen Ihrer Immobilienfinanzierung eingeben, begleitet Sie im Anschluss ein Experte kostenlos bei der Suche nach dem passenden Darlehen. Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen zum Beispiel auch dabei, verschiedene KfW-Förderprodukte bestmöglich mit einem klassischen Hauskredit zu kombinieren. So können Sie sicherstellen, dass Sie bei der Planung Ihres Projekts keinen Fördertopf übersehen und keine Fristen zur Beantragung der Mittel verpassen. Schließlich bereitet der Schritt zum Eigentümer mehr Freude, wenn Sie dabei das gute Gefühl haben, das volle Sparpotential ausgeschöpft zu haben.


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