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Immobilienkredit: Vorzeitige Tilgung kostenlos möglich

München, 03.12.2013 | 15:18 | bme

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen erlauben es Verbrauchern, ihre Immobiliendarlehen ohne Zusatzkosten zu tilgen. Wie die Süddeutsche Zeitung am Dienstag berichtete, kann die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung etwa wegfallen, wenn in dem Dokument nur „der Vertrag“ statt „ihr Vertrag“ steht oder eine falsche oder unvollständige Anschrift für die Widerrufseinsendung angegeben wurde.

Mann unterschreibt Kreditvertrag
Stellen Verbraucher einen Formfehler fest, kann der Immobilienkredit-Vertrag widerrufen werden.
Laut Hartmut Strube, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV), ist zudem die Widerrufsbelehrung in vielen Immobilienkredit-Verträgen fehlerhaft formuliert. Besonders Verträge, die zwischen dem 1. November 2002 und dem 1. April 2008 abgeschlossen wurden, seien relativ häufig betroffen.

Als Formfehler gelte dabei etwa auch, auf Fußnoten zur Prüfung der Frist hinzuweisen, so Strube weiter. Diese ermöglichten es Verbrauchern, einen Immobilienkredit vorzeitig ohne die meist teure Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen. Entdecken Verbraucher einen solchen Formfehler, können sie den Vertrag auch noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen.

Kunden müssen die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn sie ihren Immobilienkredit während der sogenannten Zinsfestschreibungszeit außerplanmäßig frühzeitig zurückzahlen. Diese Zinsbindung kann sich für Verbraucher nachteilig auswirken, wenn das aktuelle Zinsniveau deutlich geringer ist als zum Zeitpunkt, an dem sie ihren Kredit aufgenommen haben. Möchte der Kunde das Darlehen daher durch einen neuen Kredit mit günstigeren Konditionen ablösen, entsteht der Bank dadurch ein finanzieller Nachteil. Dieser wird in aller Regel durch die Vorfälligkeitsentschädigung ausgeglichen.

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