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Energieeffizientes Bauen und Sanieren
KfW-Förderung ab Mitte April zu schlechteren Konditionen
München, 28.03.2018 | 11:47 | skl
Kürzere Zinsbindung und keine kostenfreien Sondertilgungen mehr: Die Förderbank KfW verändert wegen hoher Nachfrage die Konditionen von zwei Förderprogrammen – was sich für Bauherren und Hausbesitzer ändert.
Wer plant, sich die Finanzierung für den Bau oder für die Sanierung seines Eigenheims vom Staat bezuschussen zu lassen, sollte sich sputen. Denn ab dem 17. April gelten bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei den Förderprogrammen „153 Energieeffizient Bauen“ und „151/152 Energieeffizient Sanieren“ neue Konditionen. Bauherren und Eigenheimbesitzer, welche diese Förderprogramme beantragen, müssen sich dann auf Einschränkungen gefasst machen. Alle Anträge, die bis zum 16.04.2018 bei der KfW eingehen, werden noch nach den alten Konditionen bearbeitet.
Darüber hinaus halbiert die KfW auch die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von zwölf auf sechs Monate. Die Bereitstellungsprovision fällt nach sechs Monaten für nicht abgerufene Kredite an. Nach Abruf müssen Kreditnehmer die Darlehen innerhalb von sechs Monaten für den angegebenen Verwendungszweck nutzen. Bauherren haben also künftig bis zu zwölf Monate Zeit, die geplanten Maßnahmen durchzuführen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Eine weitere Änderung bei dem Programm: Kostenfreie Sondertilgungen sind ab dem 17. April nicht mehr möglich.
Auch für Kreditnehmer, die das KfW Förderungsprogramm „151/152 Energieeffizient Sanieren“ beantragen möchten, um ihr Eigenheim energieeffizient umzubauen, halbiert sich die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit. Nach dem die Konditionsänderungen in Kraft getreten sind gelten die gleichen Bedingungen, wie für das KfW Förderungsprogramm 153. Auch bei der Förderung für energieeffiziente Sanierungen entfällt die Möglichkeit, kostenfreie Sondertilgungen vorzunehmen.
Die Konditionsänderungen im Überblick
Antragssteller, die das KfW-Förderprogramm „153 Energieeffizient Bauen“ beantragen, können sich nach den Konditionsänderungen die Zinsen nur noch für zehn Jahre, statt wie bisher für 20 Jahre, Jahre festschreiben lassen.Darüber hinaus halbiert die KfW auch die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von zwölf auf sechs Monate. Die Bereitstellungsprovision fällt nach sechs Monaten für nicht abgerufene Kredite an. Nach Abruf müssen Kreditnehmer die Darlehen innerhalb von sechs Monaten für den angegebenen Verwendungszweck nutzen. Bauherren haben also künftig bis zu zwölf Monate Zeit, die geplanten Maßnahmen durchzuführen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Eine weitere Änderung bei dem Programm: Kostenfreie Sondertilgungen sind ab dem 17. April nicht mehr möglich.
Auch für Kreditnehmer, die das KfW Förderungsprogramm „151/152 Energieeffizient Sanieren“ beantragen möchten, um ihr Eigenheim energieeffizient umzubauen, halbiert sich die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit. Nach dem die Konditionsänderungen in Kraft getreten sind gelten die gleichen Bedingungen, wie für das KfW Förderungsprogramm 153. Auch bei der Förderung für energieeffiziente Sanierungen entfällt die Möglichkeit, kostenfreie Sondertilgungen vorzunehmen.