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Schrottimmobilien: Gesetzesreform soll Verbraucher besser vor Betrügern schützen

München, 19.04.2013 | 16:05 | asz

Verbraucher sollen davor geschützt werden, vorschnell den Kaufvertrag einer Immobilie zu unterschreiben und so Opfer von Betrügern zu werden. Der Bundestag wird am Freitag eine entsprechende Änderung des Beurkundungsgesetzes verabschieden. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge muss künftig der zuständige Notar dem Interessenten den Kaufvertrag zwei Wochen vor der geplanten Unterzeichnung zukommen lassen. Dadurch soll die gesetzlich verankerte Bedenkzeit eingehalten werden.

Mit einer Gesetzesänderung will der Staat Verbraucher künftig vor Schrottimmobilien schützen.
Mit einer Gesetzesänderung will der Staat Verbraucher künftig vor Schrottimmobilien schützen.
Bis dato können die Immobilienkaufverträge auch von Maklern, Verkäufern oder Bauträgern an die potentiellen Käufer weitergeleitet werden – unseriöse Makler haben so die Möglichkeit, die Käufer unter Druck zu setzen und sie dazu zudrängen, den Vertrag binnen weniger Tage zu unterzeichnen. Einige Kunden gaben bei ihrem Notar zum Teil sogar fälschlicherweise an, die Bedenkzeit von zwei Wochen eingehalten zu haben.

Vor allem für Verkäufer sogenannter „Schrottimmobilien“ war diese Vorgehensweise ein lukratives Geschäft: Bei diesen Immobilien ist der reale Marktwert meist deutlich niedriger als der Verkaufspreis. Oft stellten die Kunden den geringen Wert der Immobilie erst nach beglaubigter Vertragsunterzeichnung fest - etwaige Schadensersatzforderungen der geprellten Verbraucher liefen daher ins Leere. Seit 2011 wurden Verbraucher verstärkt Opfer solcher unseriösen Händler.

Der Bundesrat hatte auf Druck einer Berliner Initiative den Antrag auf Gesetzesänderung gestellt. Der Berliner Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilman (CDU) sagte, die Reform werde entscheidend dazu beitragen, den Sumpf krimineller Vertriebsgesellschaften auszutrocknen. Die seit 2002 gesetzliche festgelegte Frist zwischen der Übergabe des Kaufvertrages und der Unterzeichnung bei einem Notar sollte ursprünglich verhindern, dass Verbraucher überstürzt Immobilien kaufen.

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