Schrottimmobilien: Gesetzesreform soll Verbraucher besser vor Betrügern schützen
München, 19.04.2013 | 16:05 | asz
Verbraucher sollen davor geschützt werden, vorschnell den Kaufvertrag einer Immobilie zu unterschreiben und so Opfer von Betrügern zu werden. Der Bundestag wird am Freitag eine entsprechende Änderung des Beurkundungsgesetzes verabschieden. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge muss künftig der zuständige Notar dem Interessenten den Kaufvertrag zwei Wochen vor der geplanten Unterzeichnung zukommen lassen. Dadurch soll die gesetzlich verankerte Bedenkzeit eingehalten werden.
Vor allem für Verkäufer sogenannter „Schrottimmobilien“ war diese Vorgehensweise ein lukratives Geschäft: Bei diesen Immobilien ist der reale Marktwert meist deutlich niedriger als der Verkaufspreis. Oft stellten die Kunden den geringen Wert der Immobilie erst nach beglaubigter Vertragsunterzeichnung fest - etwaige Schadensersatzforderungen der geprellten Verbraucher liefen daher ins Leere. Seit 2011 wurden Verbraucher verstärkt Opfer solcher unseriösen Händler.
Der Bundesrat hatte auf Druck einer Berliner Initiative den Antrag auf Gesetzesänderung gestellt. Der Berliner Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilman (CDU) sagte, die Reform werde entscheidend dazu beitragen, den Sumpf krimineller Vertriebsgesellschaften auszutrocknen. Die seit 2002 gesetzliche festgelegte Frist zwischen der Übergabe des Kaufvertrages und der Unterzeichnung bei einem Notar sollte ursprünglich verhindern, dass Verbraucher überstürzt Immobilien kaufen.