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München, 18.09.2019 | 10:23 | skl
Trotz Zinsbindung
So kündigen Sie Ihre Baufinanzierung für den Verkauf der Immobilie
Unter Umständen müssen Darlehensnehmer Ihre Baufinanzierung während der Zinsbindung kündigen und die Immobilie verkaufen. Dann verlangt die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Doch es gibt Ausnahmen.
Eine Baufinanzierung zieht sich oft über Jahrzehnte. In dieser Zeit kann sich viel ändern, etwa ein neuer Job in einer anderen Stadt, mit dem Partner oder der Partnerin zusammenziehen oder eine Erbschaft. Gründe, eine Baufinanzierung während der Sollzinsbindung zu kündigen und die Immobilie zu verkaufen kann es also viele geben. Doch unter welchen Umständen können Darlehensnehmer überhaupt die Baufinanzierung kündigen und die Immobilie verkaufen und welche Kosten können dabei entstehen? Was müssen Darlehensnehmer bei einer Sonderkündigung beachten?
Allerdings wird ein potentieller Käufer der Übertragung der Baufinanzierung nur zustimmen, wenn die Zinsen des Darlehens unterhalb der aktuellen Zinsen liegen, denn sonst würde er mehr Zinsen bezahlen als bei Abschluss einer neuen Baufinanzierung bei einer anderen Bank.
Kündigung der Baufinanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung nach zehn Jahren Laufzeit
Üblicherweise erstrecken sich Sollzinsbindungen über 10, 15 oder 20 Jahre. Auch längere Sollzinsbindungen sind nicht unüblich. Sie garantieren dem Darlehensnehmer einen festen Zinssatz für diesen Zeitraum. Der Bank wiederum garantiert eine Zinsbindung erwartbare Zinseinnahmen. Kündigt ein Darlehensnehmer seine Baufinanzierung vor Ablauf der Sollzinsbindung und tilgt das Darlehen mit dem erhaltenen Geld aus dem Verkauf der Immobilie, entgehen der Bank Zinseinnahmen, mit denen sie fest geplant hat. Aus diesem Grund kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung vom Darlehensnehmer verlangen, sofern die komplette Auszahlung des Darlehens noch nicht länger als zehn Jahre zurück liegt. Denn nach Paragraph 489 BGB dürfen Banken bei einer vorzeitigen Kündigung der Baufinanzierung keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn die komplette Auszahlung des Darlehens oder die letzte Zinsanpassung zehn Jahre zurückliegen. Nach diesen zehn Jahren besteht lediglich eine Kündigungsfrist von sechs Monaten.Bei berechtigtem Interesse Sonderkündigung und Verkauf der Immobilie früher möglich
Darlehensnehmern ist es also möglich, Ihre Baufinanzierung zu kündigen ohne dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, wenn die Sollzinsbindung schon zehn Jahre läuft. Vorher ist eine Kündigung in der Regel nicht möglich. Doch der Gesetzgeber hat auch Ausnahmen formuliert: Sollte ein Darlehensnehmer ein berechtigtes Interesse haben, seine Baufinanzierung innerhalb der Sollzinsbindung zu kündigen, ohne dass die komplette Auszahlung des Darlehens zehn Jahre zurückliegt, ist eine Sonderkündigung möglich. Ein berechtigtes Interesse besteht etwa dann, wenn der Darlehensnehmer die Immobilie verkaufen muss, etwa aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels. Allerdings darf der Kreditgeber in so einem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung vom Darlehensnehmer verlangen, welche bis zu einigen tausend Euro betragen kann. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist gesetzlich nicht gedeckelt und die Berechnung ist von Bank zu Bank unterschiedlich. In der Regel berechnet sie sich aus der Restlaufzeit des Darlehens und dem Sollzins.Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag
Anders verhält es sich, wenn die Bank im Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung gemacht hat. In den letzten Jahren sind durchaus viele Fälle von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen publik geworden. Darlehensnehmer, deren Vertrag eine solche falsche Widerrufsbelehrung aufweist, können ihre Baufinanzierung widerrufen, ohne dass der Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf. Kürzlich hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass dies nicht gilt, wenn der Darlehensnehmer seine Finanzierung widerruft, nachdem das Darlehen abbezahlt wurde. Was eigentlich nach deutscher Rechtsprechung noch möglich gewesen wäre, wurde in diesem Fall von einer europäischen Richtlinie ausgeschlossen. Wer also seine Immobilie während der Sollzinsbindung verkaufen möchte, sollte zunächst einen Blick in seinen Darlehensvertrag werfen. Unter Umständen findet sich dort eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Dann kann der Immobilienkredit widerrufen werden, ohne, dass der Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf.So können Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung umgehen
Sollte der Darlehensvertrag korrekt sein, haben Darlehensnehmer noch andere Möglichkeiten, vorab die Baufinanzierung zu kündigen, wenn sie ihre eigenen vier Wände verkaufen wollen:- Der Schuldnertausch:
Allerdings wird ein potentieller Käufer der Übertragung der Baufinanzierung nur zustimmen, wenn die Zinsen des Darlehens unterhalb der aktuellen Zinsen liegen, denn sonst würde er mehr Zinsen bezahlen als bei Abschluss einer neuen Baufinanzierung bei einer anderen Bank.
- Der Pfandtausch: