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Neues Bauvertragsrecht
Wenn Sie 2018 bauen wollen, haben Sie einige Vorteile
München, 23.11.2017 | 14:20 | sap
Bauherren haben ab Januar 2018 mehr Rechte gegenüber Bauunternehmen. Grundlage ist das neue Bauvertragsrecht, das die Regierung im März verabschiedete. Das wird sich alles ändern.
Künftige Bauherren aufgepasst: Wer im Jahr 2018 plant, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen, den erwarten neben weiterhin niedrigen Baufinanzierungszinsen auch einige gesetzliche Veränderungen zu seinen Gunsten. Ab Januar tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft, das privaten Bauherren mehr Rechte gegenüber Bauunternehmen einräumt. Wir zeigen, was die Gesetzesnovelle für künftige Häuslebauer neu regelt und welche Auswirkungen das auf die Baufinanzierung hat.
Der Bauherr erhält zusätzlich vom Bauunternehmer Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse und Schnitte. Das bringt dem künftigen Hausbesitzer Planungssicherheit, und erlaubt ihm, sich frühzeitig über die Einrichtung der eigenen vier Wände Gedanken zu machen.
Neu ist ebenfalls, dass Bauunternehmer verpflichtet sind, über Energie-, Brandschutz- und Schallschutzstandards sowie zur Bauphysik zu informieren. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vbzv) ist das ein wichtiger Punkt, um KfW-Förderung beantragen zu können. Anders als bisher erhält der private Bauherr Unterlagen und Nachweise zu Energie- oder Brandschutzstandards schon im vollen Umfang vor Baubeginn. Mit den entsprechenden Unterlagen kann er nachweislich Förderbedingungen einhalten, einen Kredit beantragen oder Nachweise für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbringen, sagt die Verbraucherzentrale.
Hält ein Bauunternehmer den Termin nicht ein, muss er für die zusätzlichen Kosten des privaten Bauherrn aufkommen. „Das Unternehmen muss beispielsweise die Miete bis zum tatsächlichen Einzug oder die Bereitstellungszinsen zahlen“, sagt Becker. Habe der Bauherr bereits seinen Mietvertrag gekündigt und würde obdachlos werden, dann käme der Bauunternehmer möglicherweise für Hotelkosten auf, so Becker weiter. Laut dem Geschäftsführer des BSB entscheiden Gerichte je nach Vertragslage und Einzelfall über weitere Schadensersatzansprüche.
Baubeschreibungen mit Mindestanforderungen
Ab Neujahr müssen Bauunternehmer erstmals dem privaten Bauherrn eine Baubeschreibung aushändigen. Diese Baubeschreibung erhöht die Transparenz, die "eine bessere Vergleichbarkeit von Angeboten ermöglicht", lobt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vbzv). Im neuen Gesetz ist genau geregelt, was Unternehmer verbindlich angeben müssen. So muss generell vermerkt sein, wie das zu erbauende Gebäude oder der anstehende Umbau aussehen wird. Bauunternehmer müssen gegebenenfalls den Haustyp und die Bauweise erläutern. In der Beschreibung sollten Art und Umfang der angebotenen Leistungen stehen. Dazu gehören beispielsweise Maurer-, Beton- oder Erdarbeiten.Der Bauherr erhält zusätzlich vom Bauunternehmer Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse und Schnitte. Das bringt dem künftigen Hausbesitzer Planungssicherheit, und erlaubt ihm, sich frühzeitig über die Einrichtung der eigenen vier Wände Gedanken zu machen.
Neu ist ebenfalls, dass Bauunternehmer verpflichtet sind, über Energie-, Brandschutz- und Schallschutzstandards sowie zur Bauphysik zu informieren. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vbzv) ist das ein wichtiger Punkt, um KfW-Förderung beantragen zu können. Anders als bisher erhält der private Bauherr Unterlagen und Nachweise zu Energie- oder Brandschutzstandards schon im vollen Umfang vor Baubeginn. Mit den entsprechenden Unterlagen kann er nachweislich Förderbedingungen einhalten, einen Kredit beantragen oder Nachweise für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbringen, sagt die Verbraucherzentrale.
Abweichungen können als Mängel reklamiert werden
Wenn der Bauunternehmer von der Beschreibung im Bauvertrag abweicht, dann hat er seinen Vertrag nicht erfüllt. „Der Unternehmer muss dann bis zur Abnahme diesen Mangel beheben“, erklärt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes (BSB). Grundsätzlich sollte jeder Raum exakt beschrieben werden: Material von Parkett oder Laminat, Beschaffenheit der Fliesen und Badewanne, Material beim Verputzen. Vergisst ein Bauherr, solche Standards für einen Raum im Vertrag festzuhalten, gilt laut Becker der „Standard, wie er im Vertrag zu lesen ist“. Das bedeutet: Steht in der Abmachung, dass das Parkett im Wohnzimmer aus hochwertigem Holz besteht, müssen die Fliesen im Bad ebenfalls aus hochwertigem Material sein. Umgekehrt kann ein privater Bauherr, der sonst günstige Materialen gewählt hat, nicht plötzlich teure Fliesen verlangen.Unternehmer müssen konkreten Termin zur Fertigstellung nennen
Geht es nach dem neuen Gesetz, sollen künftige Hausbesitzer sicherer planen können. Deshalb sind Bauunternehmer dazu verpflichtet, anzugeben, wann das Gebäude fertig sein wird. Steht noch nicht fest, wann die Bauarbeiten beginnen, beispielsweise, weil noch Genehmigungen fehlen, ist die Dauer der Bauzeit anzugeben. Der Vorteil für den privaten Bauherrn ist: Er kennt das fixe Datum ab Baustart und weiß, wann er einziehen kann. Somit kann er rechnen, wie viele Mieten er voraussichtlich noch zahlen muss. Bauherren wissen künftig also besser darüber Bescheid, welche Kosten neben den Herstellungskosten noch auf sie zukommen, sodass sie bei ihrer Baufinanzierung nicht zu viel und nicht zu wenig Puffer einplanen.Hält ein Bauunternehmer den Termin nicht ein, muss er für die zusätzlichen Kosten des privaten Bauherrn aufkommen. „Das Unternehmen muss beispielsweise die Miete bis zum tatsächlichen Einzug oder die Bereitstellungszinsen zahlen“, sagt Becker. Habe der Bauherr bereits seinen Mietvertrag gekündigt und würde obdachlos werden, dann käme der Bauunternehmer möglicherweise für Hotelkosten auf, so Becker weiter. Laut dem Geschäftsführer des BSB entscheiden Gerichte je nach Vertragslage und Einzelfall über weitere Schadensersatzansprüche.