Ermitteln Sie, welche Grundbuch- und Notarkosten zu erwarten sind.
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Ein wesentlicher Bestandteil der Nebenkosten sind die Notarkosten. Diese Kosten sind unumgänglich, da in Deutschland Immobilienkäufe notariell beurkundet werden müssen. Das bedeutet, dass ein Notar immer die Verträge prüft und für die Eigentumsübertragung im Grundbuch zuständig ist.
Wie teuer es beim Notar am Ende tatsächlich wird, hängt immer von seinen individuellen Leistungen ab. Die Kosten sind nicht verhandelbar, da die Notarkosten für den Hauskauf durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt sind.
Wenn Sie ein unbebautes Grundstück kaufen und erst später ein Haus darauf bauen, fallen die Notarkosten zunächst nur für den Kauf des Grundstücks an. Die Notarkosten berechnen sich in diesem Fall aus dem Kaufpreis des Grundstücks und sind daher in der Regel geringer als die Notarkosten für ein bebautes Grundstück, da der Kaufpreis eines unbebauten Grundstücks meist geringer ist als der eines bebauten Grundstücks. Hierdurch können Sie bei den anfänglichen Notarkosten sparen. Allerdings sollten Sie die Gesamtkosten und den gesamten Prozess des Bauens berücksichtigen, einschließlich weiterer möglicher Notar- und Verwaltungsgebühren.
Wie hoch können Notarkosten ausfallen? Ein Beispiel wie Sie den Notarkosten- und Grundbuchkosten-Rechner verwenden können: Als Vorhaben wählen Sie „Kauf + Grundschuldbestellung“ aus. Der Kaufpreis sowie die geplante Grundschuld betragen beispielhaft je „300.000 Euro“. Sie beabsichtigen keine Abwicklung über ein Notaranderkonto (Treuhandkonto) und Sie benötigen keine notarielle Rangbescheinigung (Bestätigung für die Bank).
Leistung | Kaufpreis 300.000 € |
---|---|
Beurkundung des Kaufvertrages | 1.270 € |
Vollzug des Geschäfts | 318 € |
Sonstige betreuende Tätigkeiten | 318 € |
Beurkundung der Grundschuld | 635 € |
Zzgl. MwSt. | 483 € |
Gesamtkosten | 3.023 € |
Die Notarkosten in Bayern betragen bei einem beispielhaften Kaufpreis von 300.000 Euro zwischen 4.500 und 6.000 Euro betragen (1,5 bis zwei Prozent des Kaufpreises). Zur Info: Die Notarkosten in Bayern unterscheiden sich nicht von anderen Bundesländern da die Gebühr im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) deutschlandweit geregelt ist. Generell berechnet sich die Gebühr des Notars nach seinen erbrachten Leistungen und dem Verkaufswert der Immobilie samt Grundstück.
In Deutschland muss der Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen werden. Diese Eintragung ist mit verschiedenen Gebühren verbunden. Die Grundbuchkosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen, darunter die Eintragung des neuen Eigentümers, die Löschung vorheriger Einträge und mögliche Änderungen.
Angenommen der Kaufpreis beträgt 300.000 Euro. Für die gleiche Summe soll eine neue Grundschuld eingetragen werden (Vorhaben: „Kauf + Grundschuldbestellung“). Diese Grundschuld ist die Basis für die Berechnung der Kosten der notariell protokollierten Grundschuldbestellung sowie deren Vollzug beim Grundbuchamt. Daraus können sich folgende Grundbuchkosten laut dem Grundbuch- und Notarkostenrechner ergeben:
Banken setzen meistens voraus das die gesamten Nebenkosten aus vorhandenem Eigenkapital beglichen werden. Die Kosten können also nicht auf die Baufinanzierungssumme aufgeschlagen werden und werden somit auch nicht mitfinanziert.
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Die Maklerprovision macht einen erheblichen Teil der Nebenkosten beim Immobilienkauf aus und sollte nicht unterschätzt werden. Wenn der Kauf einer Immobilie über einen Makler erfolgt, wird fast immer eine Maklergebühr (Courtage) fällig. Diese Gebühr variiert je nach Bundesland, als marktüblicher Richtwert gelten 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.
Seit 2020 dürfen Verkäufer von Eigentumswohnungen oder Wohnhäusern, wie Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften oder Reihenhäusern (keine Mehrfamilienhäuser) diese Provision nicht mehr allein auf den Käufer abwälzen. Sprich: Jede Partei muss je 50 Prozent der Kosten übernehmen. Kaufverträge mit davon abweichenden Regelungen sind ungültig, so die Verbraucherzentrale.
Ausnahme für bestimmte Immobilien: Für die Vermittlung von Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeobjekten gilt diese Neuregelung nicht. Für diese Immobilienarten bleibt die bisherige Regelung bestehen. Für diese Immobilien können die Makler und die Parteien frei vereinbaren, wer die Maklercourtage (Provision) zahlt. Das bedeutet, es ist weiterhin möglich, dass der Käufer die gesamte Provision übernimmt.
Zusammengefasst: Die Neuregelung beschränkt sich auf die Provisionen für die Vermittlung von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen. Für diese Immobilienarten gibt es jetzt spezifische Regelungen, während für Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke und Gewerbeobjekte weiterhin die bisherige Freiheit bei der Vereinbarung der Provision gilt.
Hier eine grobe Übersicht der üblichen Maklergebühren nach Bundesland.
Bundesland | Maklergebühr inkl. MwSt. |
---|---|
Baden-Württemberg | 4,76% - 7,14% |
Bayern | 4,76% - 7,14% |
Berlin | 7,14% |
Brandenburg | 7,14% |
Bremen | 5,95% |
Hamburg | 6,25% |
Hessen | 5,95% |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95% |
Niedersachsen | 5,95% |
Nordrhein-Westfalen | 7,14% |
Rheinland-Pfalz | 5,95% |
Saarland | 5,95% |
Sachsen | 5,95% |
Sachsen-Anhalt | 5,95% |
Schleswig-Holstein | 7,14% |
Thüringen | 5,95% |
Beachten Sie, dass die genaue Höhe der Gebühr abhängig vom regionalen Markt und den individuellen Vereinbarungen mit dem Makler variieren kann.
Es gibt ein paar Ausnahmen, bei denen teilweise keine Maklergebühr fällig wird:
Beim Kauf einer Immobilie muss in Deutschland Grunderwerbsteuer bezahlt werden. Diese Steuer variiert je nach Bundesland und liegt aktuell zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Der Notar meldet den Kauf an das Finanzamt, welches dann einen Steuerbescheid erstellt. Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides zu zahlen.
Beim Kauf einer Immobilie für einen Kaufpreis von 300.000 Euro würde die Grunderwerbsteuer beispielsweise in Bayern 10.500 Euro betragen, im Saarland wären 19.500 Euro Grunderwerbsteuer fällig.
Beim Bau einer Immobilie fallen darüber hinaus Kosten für die Erschließung des Grundstückes, Aufwendungen wie Baustrom, Wasser und die Entsorgung von Bauschutt, sowie verschiedene Versicherungen an.
Birgit schreibt als gelernte Bankkauffrau, Betriebswirtin und Verbraucherjournalistin seit vielen Jahren als Expertin über Finanzthemen. Seit 2021 setzt sie ihr Wissen bei CHECK24 ein, um die Leser bei ihrer Suche nach den besten Angeboten zu unterstützen.