Grundvoraussetzung für die Sparprämie ist der Erhalt von vermögenswirksamen Leistungen. Dabei handelt es sich um Geld, das Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt vom Arbeitgeber bekommen und zum Vermögensaufbau verwenden. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und kann nicht als zusätzliches Gehalt ausbezahlt werden. Damit der Staat Ihren Sparbetrag aufstockt, müssen Ihre vermögenswirksamen Leistungen nachweislich in eine der folgenden Anlageformen fließen:
Eine weitere Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass Ihr maximal zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro nicht überschreitet. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert, also 80.000 Euro.
Bedenken Sie, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen niedriger ist als das Bruttoeinkommen, da Freibeträge abgezogen werden. Das ist vor allem für Familien mit Kindern relevant. Prüfen Sie also, ob Sie von der Arbeitnehmersparzulage profitieren können, auch wenn Ihr Bruttoeinkommen über der Einkommensgrenze liegt.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Je nachdem welche Anlageform Sie besparen, fällt die Sparprämie unterschiedlich hoch aus.
Bei Fondssparplänen fördert der Staat das Anlegen der VL mit 20 Prozent pro Jahr. Dies ist bis zu einer maximalen Anlagesumme von 400 Euro möglich. Die jährlichen Maximalwerte sehen wie folgt aus:
Single | Verheiratet | |
---|---|---|
Zu versteuerndes Einkommen (max.) | 40.000 Euro | 80.000 Euro |
Geförderte Sparsumme (max.) | 400 Euro | 800 Euro |
Förderung | 20 Prozent | 20 Prozent |
Sparzulage (max.) | 80 Euro | 160 Euro |
Fließen vermögenswirksame Leistungen in Bausparverträge und Baukredittilgung, unterstützt der Staat dies jährlich mit neun Prozent der Sparsumme. Für diese gilt ein Höchstbetrag von 470 Euro für Singles und 940 Euro für verheiratete Paare. Die jährlichen Maximalwerte sehen wie folgt aus:
Single | Verheiratet | |
---|---|---|
Zu versteuerndes Einkommen (max.) | 40.000 Euro | 80.000 Euro |
Geförderte Sparsumme (max.) | 470 Euro | 940 Euro |
Förderung | 9 Prozent | 9 Prozent |
Sparzulage (max.) | 43 Euro | 86 Euro |
Es ist auch möglich, beide Fördersätze gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen Ihre vermögenswirksamen Leistungen sowohl in einen Fondssparplan als auch in einen Bausparvertrag oder eine Baukredittilgung fließen. Hierüber brauchen Sie jeweils einen Beleg für das Finanzamt. Für Alleinstehende wären das zwei Belege, für Verheiratet vier Belege. Die Arbeitnehmersparzulage kann somit jährlich bis zu 123 Euro für Alleinstehende und 146 Euro für Verheiratete betragen.
Wenn Ihr Arbeitgeber nicht die gesamte geförderte Sparsumme aufbringt, können Sie auch als Eigenleistung in den VL-Vertrag einzahlen, um von der gesamten Arbeitnehmersparzulage zu profitieren. Beachten Sie, dass die Einzahlung auf die zu besparende Anlage über Ihren Arbeitgeber laufen muss, um die Zulage geltend zu machen. Eine über Ihr Girokonto abgewickelte Zahlung auf Ihre Anlage wird nicht gefördert.
Die Prämie wird über die Einkommenssteuer ein Jahr rückwirkend beantragt. Sie können die Sparzulage noch vier Jahre rückwirkend beantragen. Gezählt wird ab dem 01.01. des Jahres, in dem Sie mit dem Ansparen der VL begonnen haben. Beim Finanzamt bescheinigen Sie lediglich, dass Ihre vermögenswirksamen Leistungen förderungsfähig angelegt werden. Dies geschieht über eine Bescheinigung des Anlageinstituts. In vielen Fällen wird Ihnen das nötige Formular automatisch zum Jahresende zugesandt.
Das Finanzamt setzt die Arbeitnehmersparzulage jährlich fest und sammelt diese an, bis bestimmte Sperr- und Rückzahlungsfristen abgelaufen sind. Beim Fondssparplan beläuft sich die Sperrfrist auf sieben Jahre nach der ersten Einzahlung. Bei Bausparverträgen ist die Frist erreicht, wenn der Bausparer das Vertragsziel erreicht hat. Die Arbeitnehmersparzulage wird also nicht mit der Steuerrückzahlung ausbezahlt, sondern vom Finanzamt zum Ende der Vertragslaufzeit an den VL-Vertrag überwiesen.
Mit der Arbeitnehmersparzulage bezuschusst der Staat den Erhalt von vermögenswirksamen Leistungen, die Arbeitnehmer als freiwillige Unterstützung von ihrem Arbeitgeber bekommen können. Besparen Arbeitnehmer mit diesen Zahlungen einen Aktien-, Fondssparplan oder Bausparvertrag oder tilgen damit eine Baufinanzierung, stockt der Staat den Betrag zu unterschiedlichen Prozentsätzen auf. Ausschlaggebend für den Erhalt der Prämie ist die Höhe des zu versteuernden Einkommens. Dieses darf einen jährlichen Maximalbetrag nicht überschreiten.
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