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Arbeitnehmersparzulage: Das sollten Sie beachten

Mit der Arbeitnehmersparzulage unterstützt der Staat Arbeitnehmer bei der Vermögensbildung. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten und diese anlegen oder zur Tilgung einer Baufinanzierung nutzen, können unter bestimmten Umständen von der Arbeitnehmer-Sparzulage (ANSpZ) profitieren. Mitausschlaggebend für den Erhalt der Prämie ist die Höhe des zu versteuernden Einkommens. Außerdem entscheidet die Anlageform über die Höhe der Sparzulage.

Voraussetzung für die Arbeitnehmer-Sparzulage

Grundvoraussetzung für die Sparprämie ist der Erhalt von vermögenswirksamen Leistungen. Dabei handelt es sich um Geld, das Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt vom Arbeitgeber bekommen und zum Vermögensaufbau verwenden. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und kann nicht als zusätzliches Gehalt ausbezahlt werden. Damit der Staat Ihren Sparbetrag aufstockt, müssen Ihre vermögenswirksamen Leistungen nachweislich in eine der folgenden Anlageformen fließen:

  • die Tilgung einer Baufinanzierung
  • Aktien- oder Fondssparpläne oder
  • Bausparverträge

Eine weitere Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass Ihr maximal zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro nicht überschreitet. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert, also 80.000 Euro.

CHECK24 Hinweis

Bedenken Sie, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen niedriger ist als das Bruttoeinkommen, da Freibeträge abgezogen werden. Das ist vor allem für Familien mit Kindern relevant. Prüfen Sie also, ob Sie von der Arbeitnehmersparzulage profitieren können, auch wenn Ihr Bruttoeinkommen über der Einkommensgrenze liegt.


Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Je nachdem welche Anlageform Sie besparen, fällt die Sparprämie unterschiedlich hoch aus.

Bei Fondssparplänen fördert der Staat das Anlegen der VL mit 20 Prozent pro Jahr. Dies ist bis zu einer maximalen Anlagesumme von 400 Euro möglich. Die jährlichen Maximalwerte sehen wie folgt aus:

Single Verheiratet
Zu versteuerndes Einkommen (max.) 40.000 Euro 80.000 Euro
Geförderte Sparsumme (max.) 400 Euro 800 Euro
Förderung 20 Prozent 20 Prozent
Sparzulage (max.) 80 Euro 160 Euro

Fließen vermögenswirksame Leistungen in Bausparverträge und Baukredittilgung, unterstützt der Staat dies jährlich mit neun Prozent der Sparsumme. Für diese gilt ein Höchstbetrag von 470 Euro für Singles und 940 Euro für verheiratete Paare. Die jährlichen Maximalwerte sehen wie folgt aus:

Single Verheiratet
Zu versteuerndes Einkommen (max.) 40.000 Euro 80.000 Euro
Geförderte Sparsumme (max.) 470 Euro 940 Euro
Förderung 9 Prozent 9 Prozent
Sparzulage (max.) 43 Euro 86 Euro

Es ist auch möglich, beide Fördersätze gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen Ihre vermögenswirksamen Leistungen sowohl in einen Fondssparplan als auch in einen Bausparvertrag oder eine Baukredittilgung fließen. Hierüber brauchen Sie jeweils einen Beleg für das Finanzamt. Für Alleinstehende wären das zwei Belege, für Verheiratet vier Belege. Die Arbeitnehmersparzulage kann somit jährlich bis zu 123 Euro für Alleinstehende und 146 Euro für Verheiratete betragen.

Wenn Ihr Arbeitgeber nicht die gesamte geförderte Sparsumme aufbringt, können Sie auch als Eigenleistung in den VL-Vertrag einzahlen, um von der gesamten Arbeitnehmersparzulage zu profitieren. Beachten Sie, dass die Einzahlung auf die zu besparende Anlage über Ihren Arbeitgeber laufen muss, um die Zulage geltend zu machen. Eine über Ihr Girokonto abgewickelte Zahlung auf Ihre Anlage wird nicht gefördert.


Sparzulage beantragen

Die Prämie wird über die Einkommenssteuer ein Jahr rückwirkend beantragt. Sie können die Sparzulage noch vier Jahre rückwirkend beantragen. Gezählt wird ab dem 01.01. des Jahres, in dem Sie mit dem Ansparen der VL begonnen haben. Beim Finanzamt bescheinigen Sie lediglich, dass Ihre vermögenswirksamen Leistungen förderungsfähig angelegt werden. Dies geschieht über eine Bescheinigung des Anlageinstituts. In vielen Fällen wird Ihnen das nötige Formular automatisch zum Jahresende zugesandt.

Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage

Das Finanzamt setzt die Arbeitnehmersparzulage jährlich fest und sammelt diese an, bis bestimmte Sperr- und Rückzahlungsfristen abgelaufen sind. Beim Fondssparplan beläuft sich die Sperrfrist auf sieben Jahre nach der ersten Einzahlung. Bei Bausparverträgen ist die Frist erreicht, wenn der Bausparer das Vertragsziel erreicht hat. Die Arbeitnehmersparzulage wird also nicht mit der Steuerrückzahlung ausbezahlt, sondern vom Finanzamt zum Ende der Vertragslaufzeit an den VL-Vertrag überwiesen.


Häufige Fragen


Fazit

Mit der Arbeitnehmersparzulage bezuschusst der Staat den Erhalt von vermögenswirksamen Leistungen, die Arbeitnehmer als freiwillige Unterstützung von ihrem Arbeitgeber bekommen können. Besparen Arbeitnehmer mit diesen Zahlungen einen Aktien-, Fondssparplan oder Bausparvertrag oder tilgen damit eine Baufinanzierung, stockt der Staat den Betrag zu unterschiedlichen Prozentsätzen auf. Ausschlaggebend für den Erhalt der Prämie ist die Höhe des zu versteuernden Einkommens. Dieses darf einen jährlichen Maximalbetrag nicht überschreiten.


Anna Molder
Anna Molder (amo)
Online Redakteurin Finanzen

Als technische Redakteurin hat Anna zuletzt für die IT-Branche Inhalte zu komplexen Themen verständlich aufbereitet. Seit 2024 ist sie Teil der Finanzredaktion von CHECK24.


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