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alle BewertungenDas Wichtigste in Kürze
Ärzte kümmern sich jeden Tag um die Gesundheit ihrer Patienten. Sie wissen daher am besten, wie schnell eine Krankheit oder ein Unfall das ganze Leben auf den Kopf stellen kann. Gerade Ärzte sollten daher das Risiko absichern, dass sie selbst einmal gesundheitlich so stark angeschlagen sind, dass sie ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können.
Mediziner sind häufig über ein Versorgungswerk abgesichert. Wer bereits gesundheitlich angeschlagen ist, profitiert davon, dass das berufsständische Versorgungswerk grundsätzlich keine Gesundheitsprüfung vornimmt. Den Schutz gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit (BU) erhält also jedes Mitglied. Auch Wartezeiten gibt es meistens nicht.
Doch dieser Berufsunfähigkeitsschutz reicht oftmals nicht aus und ist vergleichsweise strikt geregelt. So zahlt das Versorgungswerk in der Regel erst dann eine monatliche Rente, wenn der Arzt in seinem Beruf überhaupt nicht mehr arbeiten kann und etwa die Approbation zurückgeben muss.
Würde ein Chirurg beispielsweise noch Diagnosen erstellen oder Patienten beraten können, würde das Versorgungswerk keine Leistungen zahlen.
Wie gut ist Ihre derzeitige Absicherung?
Wissen Sie, wie hoch Ihre aktuelle Versorgung bei einer Berufsunfähigkeit ausfallen würde? Bringen Sie die Höhe der monatlichen Rente in Erfahrung und prüfen Sie, unter welchen genauen Voraussetzungen das Versorgungswerk zahlen würde.
Daher sollten Ärzte nach Möglichkeit einen ergänzenden privaten Schutz abschließen. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sorgen sie für den Fall der Fälle finanziell vor. Die Versicherung zahlt eine festgelegte monatliche Rente aus, wenn sie ihren Beruf als Arzt nicht mehr ausüben können. Dabei sehen die Tarife meist eine Grenze von 50 Prozent und eine Dauer von sechs Monaten vor: Wenn die berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent und für mindestens sechs Monate nicht mehr ausgeübt werden kann, wird die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente voll ausgezahlt.
Dabei gilt als Grundlage stets die zuletzt ausgeübte Tätigkeit vor Eintritt der Berufsunfähigkeit. Wenn ein Chirurg also dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr arbeiten kann, gilt er für die Versicherung als berufsunfähig. Auf andere Tätigkeiten wird ihn eine gute Versicherung dann – anders als das Versorgungswerk – nicht verweisen.
Ärzte sollten beim Abschluss einer BU-Versicherung darauf achten, dass der Tarif eine Infektionsklausel enthält. Eine solche Klausel stellt sicher, dass die Versicherung auch dann leistet, wenn der Mediziner wegen einer ansteckenden Krankheit ein Berufsverbot bekommen hat. Ob er selbst noch praktizieren könnte, spielt hingegen keine Rolle.
Allerdings sieht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ohnehin vor, dass bei einem behördlichen Tätigkeitsverbot eine Entschädigung gezahlt werden muss. Das Vorhandensein der Klausel ist daher kein alleiniges Qualitätsmerkmal. Ärzte sollten die Versicherungsbedingungen sowie wichtige Kennzahlen der Gesellschaft insgesamt prüfen. Nur so stellen sie sicher, dass sie einen Versicherungsschutz erhalten, auf den sie sich im Ernstfall verlassen können.
Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet, richtet sich vor allem nach dem Alter bei Abschluss sowie dem ausgeübten Beruf. Hier unterscheiden die Versicherungen nach der genauen Tätigkeit – der Beitrag für einen angestellten Chirurgen im Krankenhaus ist daher zum Beispiel ein anderer als für einen Allgemeinmediziner mit eigener Praxis.
Zudem sind die Angebote der Gesellschaften durchaus unterschiedlich. Sie sollten daher möglichst die Tarife von mehreren Anbietern miteinander vergleichen – etwa mit dem Online-Vergleich der BU-Versicherung von CHECK24.