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Das Wichtigste in Kürze
Vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit sollte sich jeder Arbeitnehmer oder Selbstständige versichern, der von seinem Arbeitseinkommen lebt. Denn einen staatlichen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit gibt es nur noch für Ältere, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Für Jüngere zahlt die gesetzliche Rentenversicherung höchstens eine geringe Erwerbsminderungsrente. Eine volle Rente erhält nur, wer weniger als drei Stunden täglich irgendeinen Beruf ausüben kann – der aktuelle Beruf ist dabei nicht entscheidend. Wer noch zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, hat lediglich Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente.
Um im Fall einer Berufsunfähigkeit den gewohnten Lebensstandard zu halten, ist daher eine private Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig. Sie zahlt in der Regel, falls man in seinem aktuellen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr arbeiten kann.
Schutz möglichst bis zum 67. Lebensjahr
Der Versicherungsschutz sollte während des gesamten Erwerbslebens bestehen: Es ist zu empfehlen, eine Laufzeit bis zum gesetzlichen Rentenalter von aktuell 67 Jahren zu vereinbaren.
Allerdings haben Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen oft Schwierigkeiten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, oder erhalten eine Police nur mit Risikoausschlüssen für ihre Beschwerden. Für andere, die körperlich schwer arbeiten, ist eine Versicherung hingegen mitunter schlicht zu teuer.
So zahlt ein 38 Jahre alter Mathematiker für eine monatliche Rente von 1.500 Euro beim günstigsten Anbieter nur rund 43 Euro. Ein Maurer muss dagegen mehr als fünfmal so viel zahlen.
Beruf |
Beitrag BU-Versicherung |
---|---|
Maurer | 221 Euro |
Schlosser | 101 Euro |
Architekt | 60 Euro |
Mathematiker | 43 Eur |
Sie sollten immer zuerst versuchen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Nur diese sichert Sie zuverlässig ab, falls Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Ihres Berufs keinen bezahlbaren Vertrag erhalten, sollten Sie sich nach Alternativen umsehen.
Die alternativen Policen bieten nicht den gleichen Schutz wie eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie können jedoch ein sinnvoller Basisschutz für diejenigen sein, die ansonsten gar nicht abgesichert wären. Besprechen Sie am besten mit Ihrem Makler oder Berater, welche Versicherung für Sie am besten geeignet ist, um Ihre Arbeitskraft abzusichern.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, falls man überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Für die meisten Versicherer gilt man als erwerbsunfähig, wenn man weniger als drei Stunden täglich irgendeinen Beruf ausüben kann. Wie bei der staatlichen Erwerbsminderungsrente zählt hierbei der aktuelle Beruf nicht. Kann beispielsweise ein Manager nicht mehr in seinem Beruf aber noch als Nachtwächter arbeiten, ist er nicht erwerbsunfähig. Die Versicherung würde in diesem Fall nicht zahlen.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann für einen Selbstständigen sinnvoll sein, der Angestellte beschäftigt. Denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt unter Umständen von ihm, dass er bei gesundheitlichen Problemen den Betrieb so umorganisiert, dass seine Angestellten Aufgaben übernehmen. Die Versicherung zahlt dann meist erst, wenn er erwerbsunfähig ist.
Auch für Menschen mit körperlich schweren Berufen kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine bezahlbare Alternative sein: Die Beiträge sind in der Regel etwas günstiger als bei einer Berufsunfähigkeitspolice. Die Gesundheitsprüfung ist bei einigen Versicherungen zudem vereinfacht. Doch wer wegen Vorerkrankungen keinen Berufsunfähigkeitsschutz erhält, hat meist auch Schwierigkeiten, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Mit der Grundfähigkeitsversicherung sichert man elementare Grundfähigkeiten ab. Die Versicherung zahlt, falls man eine bestimmte Grundfähigkeit eingebüßt hat – beispielsweise das Sprechen oder Gehen. Welche Fähigkeiten genau versichert sind, regelt der jeweilige Vertrag.
Manche Tarife unterscheiden auch zwischen mehreren Gruppen von Fähigkeiten. Zur ersten Gruppe gehören dann etwa Sehen, Sprechen oder das Gebrauchen der Hände. Zu einer zweiten Gruppe hingegen Fähigkeiten wie Stehen, Treppensteigen, Knien oder das Bewegen der Arme. Die Versicherung würde leisten, wenn man eine Fähigkeit der ersten oder drei Fähigkeiten der zweiten Gruppe verliert. Zudem gibt es Anbieter, die zahlen, wenn man einen bestimmten Pflegegrad der gesetzlichen Pflegeversicherung erreicht.
Leistungsprüfung bei Grundfähigkeitsversicherung ist streng
Die Prüfung, ob eine Rente ausgezahlt wird, ist bei einer Grundfähigkeitsversicherung vergleichsweise streng. So muss man eine Fähigkeit in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten komplett verlieren. Hat man etwa nur Schwierigkeiten, eine Treppe hochzulaufen, gilt diese Fähigkeit nicht als verloren.
Ob man noch in seinem Beruf arbeiten kann, ist für die Prüfung des Versicherers nicht entscheidend. Daher bietet die Grundfähigkeitsversicherung nur einen eingeschränkten Schutz. Sollte man jedoch in seinem Beruf weiterarbeiten können, würde die Versicherung eine einmal bewilligte Rente trotzdem zahlen. Eine Police kann eine Alternative für körperlich schwer arbeitende Menschen sein, für die eine Berufsunfähigkeitspolice zu teuer ist.
Beispiel: Versicherte Grundfähigkeiten
Fähigkeiten: Geistige Leistungsfähigkeit, Gleichgewicht, eigenverantwortliches Handeln, Gebrauch eines Armes, Gebrauch einer Hand, Knien/Bücken, Gehen/Treppensteigen, Stehen, Sitzen, Autofahren, Sprechen, Hören, Sehen
Eine Rente wird gezahlt bei vollständigem Verlust von einer der Fähigkeiten.
Die Dread-Disease-Versicherung – auch als Schwere-Krankheiten-Versicherung bezeichnet – ist ein Schutz vor den finanziellen Folgen einer schweren Krankheit. Diese Art der Versicherung stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Raum. Dort wurde sie eingeführt, damit sich Verbraucher gegen hohe Operationskosten absichern können, die das staatliche Gesundheitssystem nicht übernimmt.
Die Versicherung zahlt eine festgelegte Einmalsumme aus, falls eine bestimmte Krankheit diagnostiziert wird. Welche Krankheiten versichert sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Jede Versicherungsgesellschaft hat einen anderen Katalog der versicherten Krankheiten. Hierzu zählen etwa bestimmte Krebserkrankungen, ein Schlaganfall, Herzinfarkt oder Parkinson. Die Versicherung zahlt allerdings nur, wenn die Krankheit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt ist. Ist man beispielsweise gegen Lungenkrebs versichert, erkrankt jedoch an einer Tumorerkrankung der Schilddrüse, erhält man kein Geld.
Mit der Einmalsumme der Versicherung – beispielsweise 200.000 Euro – kann man private Behandlungen oder notwendige Umbauten im Haus oder in der Wohnung finanzieren. Die Auszahlung ist hierbei steuerfrei. Alternativ nutzt man die Summe für einen Auszahlungsplan, um sich etwa für die nächsten zehn Jahre eine monatliche Rente zu sichern.
Da die Dread-Disease-Versicherung nur ganz bestimmte Krankheitsbilder versichert und keine Police sämtliche schweren Erkrankungen abdeckt, ist der Versicherungsschutz sehr lückenhaft. Falls man erkrankt, muss man hoffen, dass genau diese Krankheit versichert ist. Eine Police eignet sich, wenn man sich gegen die finanziellen Folgen ganz bestimmter Krankheiten absichern möchte. Die Gesundheitsprüfung ist zumeist einfacher als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Zudem ist klar geregelt, wann die Versicherungssumme fällig wird: Diagnostiziert ein Arzt eine der versicherten Krankheiten, wird das Geld ausgezahlt.
Beispiel: Versicherte Krankheiten
Bypass-Operation, Herzinfarkt, HIV/Aids durch Bluttransfusion oder Berufsausübung, Krebs, Multiple Sklerose, Nierenversagen, Schlaganfall
Mit der privaten Unfallversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen. Die Versicherung zahlt einen festgelegten Betrag, falls man sich bei einem Unfall verletzt und dadurch dauerhaft körperlich beeinträchtigt wird. Dauerhaft bedeutet für die meisten Versicherer, dass die Unfallfolgen voraussichtlich drei Jahre oder länger bestehen bleiben.
Wie hoch die ausgezahlte Summe ist, hängt vom jeweiligen Invaliditätsgrad ab. Diesen bestimmen die Versicherungsgesellschaften mithilfe einer Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel Prozent der Versicherungssumme gezahlt werden, wenn man ein bestimmtes Körperteil verliert oder nicht mehr nutzen kann. Hier kann beispielsweise geregelt sein, dass die Versicherung 70 Prozent der Summe auszahlt, wenn man seinen Arm verliert. Oder sie leistet 50 Prozent, falls man auf einem Ohr nichts mehr hört.
Enthält der Vertrag eine Progression, steigt bei höherer Invalidität die Auszahlungssumme. Vereinbart man beispielsweise eine Progression von 225 Prozent sowie eine Versicherungssumme von 100.000 Euro und wird Vollinvalide, zahlt die Versicherung 225.000 Euro aus. Mit der Versicherungssumme kann man wie bei der Dread-Disease-Versicherung notwendige Umbauten bezahlen oder sich eine private Rente finanzieren. Es ist bei Vertragsabschluss auch möglich, zusätzlich eine monatliche Unfallrente zu vereinbaren. Die Versicherung zahlt die Rente jedoch meist erst bei einem hohen Invaliditätsgrad, zudem sind solche Tarife vergleichsweise teuer.
Unfallversicherung keine vollwertige Alternative zur BU-Versicherung
Eine private Unfallversicherung können meist auch Menschen mit Vorerkrankungen noch abschließen. Die Gesundheitsprüfung ist nicht so umfangreich und streng wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, je nach Tarif entfällt sie auch ganz. Zudem sind die Beiträge deutlich geringer.
Dafür bietet die Versicherung nur einen Schutz bei Unfällen. Eine Berufsunfähigkeit wird jedoch in den allermeisten Fällen von einer Krankheit ausgelöst. Daher ist eine Unfallversicherung keine geeignete Absicherung für den Verlust der Arbeitskraft und kann nur eine ergänzende Police sein.
Die Multi-Risk-Police, die auch als Funktionsinvaliditätsversicherung bezeichnet wird, ist ein Sonderfall. Sie kombiniert einzelne Leistungen einer Grundfähigkeits-, Dread-Disease-, Unfall- sowie Pflegeversicherung. Man erhält daher Leistungen, wenn man bestimmte Fähigkeiten verliert, an einer festgelegten schweren Krankheit erkrankt oder durch einen Unfall dauerhaft körperlich geschädigt wird. Auch wenn man pflegebedürftig wird und eine bestimmte Pflegestufe erreicht, zahlt die Versicherung.
Die Regelungen, wann die Versicherung leistet, sind vergleichsweise streng. So muss beispielsweise eine versicherte Grundfähigkeit langfristig verloren gehen oder bei einem Unfall ein festgelegter Invaliditätsgrad erreicht werden, bevor eine Rente gezahlt wird. Erleidet man eine Krebserkrankung, zahlt die Versicherung zudem oft nur für einen beschränkten Zeitraum von einigen Jahren. Da sich die einzelnen Angebote meist deutlich unterscheiden, sollte man vor Vertragsabschluss genau prüfen, in welchen Fällen die Versicherung leistet.
Die Gesundheitsprüfung ist bei einer Multi-Risk-Police nicht so umfangreich wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher haben Menschen mit gesundheitlichen Problemen eher die Chance, einen Vertrag zu bekommen. Auch für Arbeitnehmer mit körperlich schweren Berufen kann die Versicherung eine Alternative sein. Obwohl die Multi-Risk-Police aus mehreren Einzelbausteinen besteht, bleibt der Schutz im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung lückenhaft. Bei psychischen Krankheiten oder Rückenleiden etwa zahlt die Versicherung in der Regel nicht.
Alternative | Leistet wann? | Wann sinnvoll? | Nachteile |
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Erwerbsunfähigkeitsversicherung |
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Grundfähigkeitsversicherung |
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Dread-Disease-Versicherung |
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private Unfallversicherung |
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Multi-Risk-Police |
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