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Alternativen zur Berufsunfähigkeits­versicherung ​

Eine private Berufsunfähigkeits­versicherung sollte jeder haben, der von seinem Erwerbseinkommen lebt. Doch nicht jeder bekommt überhaupt eine Police: Einige werden wegen Vorerkrankungen abgelehnt. Für körperlich schwer arbeitende Menschen sind hingegen die Beiträge oftmals zu hoch. Wir erklären Ihnen, welche Alternativen es zur BU-Versicherung gibt – und wann diese leisten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Mit Vorerkrankungen oder körperlich anstrengenden Berufen kann es jedoch schwierig sein, eine Police zu bekommen.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherungen leisten, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Der ausgeübte Beruf ist dabei egal.
  • Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie grundlegende Fähigkeiten wie Sprechen oder Gehen verlieren. Sie ist eine gute Alternative für körperlich schwer arbeitende Menschen.
  • Die Dread-Disease-Versicherung zahlt bei der Diagnose schwe­rer Krankheiten wie Krebs oder Schlaganfall eine einmalige Sum­me aus.
  • Private Unfallversicherungen leisten bei dauerhaften Schäden durch einen Unfall und zahlen abhängig vom Invaliditätsgrad eine vorher festgelegte Summe aus.
  • Eine Multi-Risk-Police kombiniert die Leistungen einer Grund­fähigkeits-, Dread-Disease-, Unfall- sowie Pflegeversicherung.

Das Risiko Berufsunfähigkeit

Vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit sollte sich jeder Arbeitnehmer oder Selbstständige versichern, der von seinem Arbeits­einkommen lebt. Denn einen staatlichen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit gibt es nur noch für Ältere, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Für Jüngere zahlt die gesetzliche Rentenversicherung höchstens eine geringe Erwerbs­minderungs­rente. Eine volle Rente erhält nur, wer weniger als drei Stunden täglich irgendeinen Beruf ausüben kann – der aktuelle Beruf ist dabei nicht entscheidend. Wer noch zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, hat lediglich Anspruch auf eine halbe Erwerbs­minderungs­rente.

Um im Fall einer Berufsunfähigkeit den gewohnten Lebensstandard zu halten, ist daher eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung notwendig. Sie zahlt in der Regel, falls man in seinem aktuellen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr arbeiten kann.

Schutz möglichst bis zum 67. Lebensjahr

Der Versicherungsschutz sollte während des gesamten Erwerbslebens bestehen: Es ist zu empfehlen, eine Laufzeit bis zum gesetzlichen Rentenalter von aktuell 67 Jahren zu vereinbaren.

Allerdings haben Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen oft Schwierigkeiten, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen, oder erhalten eine Police nur mit Risikoausschlüssen für ihre Beschwerden. Für andere, die körperlich schwer arbeiten, ist eine Versicherung hingegen mitunter schlicht zu teuer.

So zahlt ein 38 Jahre alter Mathematiker für eine monatliche Rente von 1.500 Euro beim günstigsten Anbieter nur rund 43 Euro. Ein Maurer muss dagegen mehr als fünfmal so viel zahlen.

Jeweils günstigster Anbieter. 1.500 Euro Monats-Rente bei Berufsunfähigkeit, Eintrittsalter 38 Jahre, Laufzeit bis 67 Jahre. Zahlbeiträge gerundet. Quelle: CHECK24, Stand 09/2024.

Beruf Beitrag
BU-Versicherung
Maurer 221 Euro
Schlosser 101 Euro
Architekt 60 Euro
Mathematiker 43 Eur

Sie sollten immer zuerst versuchen, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen. Nur diese sichert Sie zuverlässig ab, falls Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Ihres Berufs keinen bezahlbaren Vertrag erhalten, sollten Sie sich nach Alternativen umsehen.

Die alternativen Policen bieten nicht den gleichen Schutz wie eine vollwertige Berufs­unfähigkeits­versicherung. Sie können jedoch ein sinnvoller Basis­schutz für diejenigen sein, die ansonsten gar nicht abgesichert wären. Besprechen Sie am besten mit Ihrem Makler oder Berater, welche Versicherung für Sie am besten geeignet ist, um Ihre Arbeitskraft abzusichern.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, falls man überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Für die meisten Versicherer gilt man als erwerbsunfähig, wenn man weniger als drei Stunden täglich irgendeinen Beruf ausüben kann. Wie bei der staatlichen Erwerbs­minderungsrente zählt hierbei der aktuelle Beruf nicht. Kann beispielsweise ein Manager nicht mehr in seinem Beruf aber noch als Nachtwächter arbeiten, ist er nicht erwerbsunfähig. Die Versicherung würde in diesem Fall nicht zahlen.

Eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung kann für einen Selbstständigen sinnvoll sein, der Angestellte beschäftigt. Denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt unter Umständen von ihm, dass er bei gesundheitlichen Problemen den Betrieb so umorganisiert, dass seine Angestellten Aufgaben übernehmen. Die Versicherung zahlt dann meist erst, wenn er erwerbsunfähig ist.

Auch für Menschen mit körperlich schweren Berufen kann eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung eine bezahlbare Alternative sein: Die Beiträge sind in der Regel etwas günstiger als bei einer Berufs­unfähigkeits­police. Die Gesundheitsprüfung ist bei einigen Versicherungen zudem vereinfacht. Doch wer wegen Vorerkrankungen keinen Berufs­unfähigkeits­schutz erhält, hat meist auch Schwierigkeiten, eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen.

Grundfähigkeitsversicherung

Mit der Grundfähigkeitsversicherung sichert man elementare Grundfähigkeiten ab. Die Versicherung zahlt, falls man eine bestimmte Grundfähigkeit eingebüßt hat – beispielsweise das Sprechen oder Gehen. Welche Fähigkeiten genau versichert sind, regelt der jeweilige Vertrag.

Manche Tarife unterscheiden auch zwischen mehreren Gruppen von Fähigkeiten. Zur ersten Gruppe gehören dann etwa Sehen, Sprechen oder das Gebrauchen der Hände. Zu einer zweiten Gruppe hingegen Fähigkeiten wie Stehen, Treppensteigen, Knien oder das Bewegen der Arme. Die Versicherung würde leisten, wenn man eine Fähigkeit der ersten oder drei Fähigkeiten der zweiten Gruppe verliert. Zudem gibt es Anbieter, die zahlen, wenn man einen bestimmten Pflegegrad der gesetzlichen Pflegeversicherung erreicht.

Leistungsprüfung bei Grundfähigkeitsversicherung ist streng

Die Prüfung, ob eine Rente ausgezahlt wird, ist bei einer Grundfähigkeitsversicherung vergleichsweise streng. So muss man eine Fähigkeit in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten komplett verlieren. Hat man etwa nur Schwierigkeiten, eine Treppe hochzulaufen, gilt diese Fähigkeit nicht als verloren.

Ob man noch in seinem Beruf arbeiten kann, ist für die Prüfung des Versicherers nicht entscheidend. Daher bietet die Grundfähigkeitsversicherung nur einen eingeschränkten Schutz. Sollte man jedoch in seinem Beruf weiterarbeiten können, würde die Versicherung eine einmal bewilligte Rente trotzdem zahlen. Eine Police kann eine Alternative für körperlich schwer arbeitende Menschen sein, für die eine Berufsunfähigkeitspolice zu teuer ist.

Beispiel: Versicherte Grundfähigkeiten

Fähigkeiten: Geistige Leistungsfähigkeit, Gleichgewicht, eigenverantwortliches Handeln, Gebrauch eines Armes, Gebrauch einer Hand, Knien/Bücken, Gehen/Treppensteigen, Stehen, Sitzen, Autofahren, Sprechen, Hören, Sehen

Eine Rente wird gezahlt bei vollständigem Verlust von einer der Fähigkeiten.

Dread-Disease-Versicherung

Die Dread-Disease-Versicherung – auch als Schwere-Krankheiten-Versicherung bezeichnet – ist ein Schutz vor den finanziellen Folgen einer schweren Krankheit. Diese Art der Versicherung stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Raum. Dort wurde sie eingeführt, damit sich Verbraucher gegen hohe Operationskosten absichern können, die das staatliche Gesundheitssystem nicht übernimmt.

Die Versicherung zahlt eine festgelegte Einmalsumme aus, falls eine bestimmte Krankheit diagnostiziert wird. Welche Krankheiten versichert sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Jede Versicherungs­gesellschaft hat einen anderen Katalog der versicherten Krankheiten. Hierzu zählen etwa bestimmte Krebserkrankungen, ein Schlaganfall, Herzinfarkt oder Parkinson. Die Versicherung zahlt allerdings nur, wenn die Krankheit in den Versicherungs­bedingungen aufgeführt ist. Ist man beispielsweise gegen Lungenkrebs versichert, erkrankt jedoch an einer Tumorerkrankung der Schilddrüse, erhält man kein Geld.

Mit der Einmalsumme der Versicherung – beispielsweise 200.000 Euro – kann man private Behandlungen oder notwendige Umbauten im Haus oder in der Wohnung finanzieren. Die Auszahlung ist hierbei steuerfrei. Alternativ nutzt man die Summe für einen Auszahlungs­plan, um sich etwa für die nächsten zehn Jahre eine monatliche Rente zu sichern.

Da die Dread-Disease-Versicherung nur ganz bestimmte Krankheits­bilder versichert und keine Police sämtliche schweren Er­krankungen abdeckt, ist der Versiche­rungs­schutz sehr lückenhaft. Falls man erkrankt, muss man hoffen, dass genau diese Krankheit versichert ist. Eine Police eignet sich, wenn man sich gegen die finanziellen Folgen ganz bestimmter Krankheiten absichern möchte. Die Gesundheits­prüfung ist zumeist einfacher als bei einer Berufs­unfähigkeits­versicherung. Zudem ist klar geregelt, wann die Versicherungs­summe fällig wird: Diagnostiziert ein Arzt eine der versicherten Krankheiten, wird das Geld ausgezahlt.

Beispiel: Versicherte Krankheiten

Bypass-Operation, Herzinfarkt, HIV/Aids durch Bluttrans­fusion oder Berufs­ausübung, Krebs, Multiple Sklerose, Nierenversagen, Schlaganfall

Unfallversicherung

Mit der privaten Unfallversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen. Die Versicherung zahlt einen festgelegten Betrag, falls man sich bei einem Unfall verletzt und dadurch dauerhaft körperlich beeinträchtigt wird. Dauerhaft bedeutet für die meisten Versicherer, dass die Unfallfolgen voraussichtlich drei Jahre oder länger bestehen bleiben.

Wie hoch die ausgezahlte Summe ist, hängt vom jeweiligen Invaliditätsgrad ab. Diesen bestimmen die Versicherungsgesellschaften mithilfe einer Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel Prozent der Versicherungs­summe gezahlt werden, wenn man ein bestimmtes Körperteil verliert oder nicht mehr nutzen kann. Hier kann beispielsweise geregelt sein, dass die Versicherung 70 Prozent der Summe auszahlt, wenn man seinen Arm verliert. Oder sie leistet 50 Prozent, falls man auf einem Ohr nichts mehr hört.

Enthält der Vertrag eine Progression, steigt bei höherer Invalidität die Auszahlungs­summe. Vereinbart man beispielsweise eine Progression von 225 Prozent sowie eine Versicherungs­summe von 100.000 Euro und wird Vollinvalide, zahlt die Versicherung 225.000 Euro aus. Mit der Versicherungs­summe kann man wie bei der Dread-Disease-Versicherung notwendige Umbauten bezahlen oder sich eine private Rente finanzieren. Es ist bei Vertragsabschluss auch möglich, zusätzlich eine monatliche Unfallrente zu vereinbaren. Die Versicherung zahlt die Rente jedoch meist erst bei einem hohen Invaliditäts­grad, zudem sind solche Tarife vergleichsweise teuer.

Unfallversicherung keine vollwertige Alternative zur BU-Versicherung

Eine private Unfallversicherung können meist auch Menschen mit Vorerkrankungen noch abschließen. Die Gesundheits­prüfung ist nicht so umfangreich und streng wie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung, je nach Tarif entfällt sie auch ganz. Zudem sind die Beiträge deutlich geringer.

Dafür bietet die Versicherung nur einen Schutz bei Unfällen. Eine Berufs­unfähigkeit wird jedoch in den allermeisten Fällen von einer Krankheit ausgelöst. Daher ist eine Unfall­versicherung keine geeignete Absicherung für den Verlust der Arbeitskraft und kann nur eine ergänzende Police sein.

Multi-Risk-Police

Die Multi-Risk-Police, die auch als Funktions­invaliditäts­versicherung bezeichnet wird, ist ein Sonderfall. Sie kombiniert einzelne Leistungen einer Grundfähigkeits-, Dread-Disease-, Unfall- sowie Pflegeversicherung. Man erhält daher Leistungen, wenn man bestimmte Fähigkeiten verliert, an einer festgelegten schweren Krankheit erkrankt oder durch einen Unfall dauerhaft körperlich geschädigt wird. Auch wenn man pflegebedürftig wird und eine bestimmte Pflegestufe erreicht, zahlt die Versicherung.

Die Regelungen, wann die Versicherung leistet, sind vergleichsweise streng. So muss beispielsweise eine versicherte Grundfähigkeit langfristig verloren gehen oder bei einem Unfall ein festgelegter Invaliditätsgrad erreicht werden, bevor eine Rente gezahlt wird. Erleidet man eine Krebserkrankung, zahlt die Versicherung zudem oft nur für einen beschränkten Zeitraum von einigen Jahren. Da sich die einzelnen Angebote meist deutlich unterscheiden, sollte man vor Vertrags­abschluss genau prüfen, in welchen Fällen die Versicherung leistet.

Die Gesundheits­prüfung ist bei einer Multi-Risk-Police nicht so umfangreich wie bei einer Berufs­unfähigkeits­versicherung. Daher haben Menschen mit gesundheitlichen Problemen eher die Chance, einen Vertrag zu bekommen. Auch für Arbeitnehmer mit körperlich schweren Berufen kann die Versicherung eine Alternative sein. Obwohl die Multi-Risk-Police aus mehreren Einzelbausteinen besteht, bleibt der Schutz im Vergleich zu einer Berufs­unfähigkeits­versicherung lückenhaft. Bei psychischen Krankheiten oder Rückenleiden etwa zahlt die Versicherung in der Regel nicht.

 Die Alternativen im Überblick

Alternative Leistet wann? Wann sinnvoll? Nachteile
Erwerbs­unfähigkeits­versicherung
  • wenn man überhaupt keinen Beruf mehr ausüben kann
  • wenn BU zu teuer
  • für Selbstständige bei körperlicher Arbeit
  • zahlt nur, wenn keinerlei Arbeit mehr möglich ist
Grundfähigkeits­versicherung
  • wenn man eine Grundfähigkeit verliert (z.B. Laufen oder Greifen)
  • wenn BU zu teuer bei körperlicher Arbeit
  • zahlt nur, wenn eine versicherte Grundfähigkeit verloren geht
  • je nach Tarif unterschiedliche Grund­fähigkeiten versichert
Dread-Disease-Versicherung
  • wenn man an einer schweren Krankheit erkrankt (wie Krebs oder Diabetes)
  • um ganz konkrete Risiken abzusichern
  • zahlt nur, wenn eine der versicherten Krankheiten eintritt
private Unfall­versicherung
  • wenn man durch einen Unfall dauerhaft körperlich beeinträchtigt wird
  • wenn BU wegen Vorerkrankungen oder Beruf zu teuer oder unmöglich
  • leistet nur bei Unfall
  • in der Regel nur Einmalbeitrag
  • monatliche Rente recht teuer
Multi-Risk-Police
  • wie Grund­fähigkeits-, Dread-Disease- und Unfall­versicherung
  • zusätzlich Leistungen im Pflegefall
  • wenn BU wegen Vorerkrankungen oder Beruf zu teuer oder unmöglich
  • Kriterien für Leistung recht streng
  • meist keine Leistungen bei psychischen Krankheiten oder Rücken­beschwerden

Tipps auf einen Blick: So sichern Sie Ihre Arbeitskraft ab

  • Versuchen Sie zuerst immer, eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten.
  • Erhalten Sie wegen Vorerkrankungen oder Ihrem Beruf keinen bezahlbaren Vertrag, prüfen Sie die alternativen Versicherungen.
  • Haben Sie einen alternativen Basisschutz abgeschlossen, können Sie sich nach fünf Jahren erneut um eine Berufsunfähigkeitsversicherung bemühen.
  • Denken Sie daran, dass die alternativen Versicherungen nur einen Basisschutz bieten.
  • Vor allem die Unfallversicherung bietet nur einen sehr begrenzten Schutz, da nur dauerhafte Beeinträchtigungen durch einen Unfall abgesichert sind. Sie ist vor allem dazu gedacht, nötige Umbaukosten und Rehamaßnahmen nach einem Unfall zu finanzieren.
Denis Geb
Leiter Kundenberatung Berufsunfähigkeit
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