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Das Wichtigste in Kürze
Inhalt
Sie erhalten eine monatliche Auszahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn:
Bei den meisten Tarifen gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie Ihren aktuellen Beruf zu 50 Prozent oder mehr nicht mehr ausüben können. Ob Sie noch in irgendeinem anderen Beruf arbeiten könnten, spielt bei der BU-Versicherung keine Rolle – anders als bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Die meisten Tarife verzichten auch auf die Klausel einer abstrakten Verweisung. Das heißt, die Versicherung prüft nicht, ob Sie in einem vergleichbaren Beruf arbeiten könnten, der Ihrer Qualifikation und Lebensstellung entspricht – ein Ingenieur im Vertrieb könnte ansonsten etwa auf eine Tätigkeit in der Entwicklungsabteilung verwiesen werden.
Gesundheitsfragen korrekt beantworten
Beim Antrag auf eine BU-Versicherung müssen Sie Angaben zu bestehenden Vorerkrankungen machen. Die Fragen bei dieser Gesundheitsprüfung sollten Sie in jedem Fall möglichst genau und wahrheitsgemäß beantworten. Ansonsten kann es sein, dass der Versicherer im Leistungsfall die Berufsunfähigkeitsrente kürzt oder im schlimmsten Fall sogar ganz verweigert.
Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben und Ihren Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben können, müssen Sie die Berufsunfähigkeit Ihrer Versicherung melden. Sie können sich dazu direkt an die Versicherung oder an Ihren Vermittler wenden, bei dem Sie den Vertrag abgeschlossen hatten.
Der Versicherer wird Ihnen anschließend einen Fragebogen zusenden und medizinische Unterlagen anfordern, um den Berufsunfähigkeitsgrad bestimmen zu können. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Leistungsfall in der BU-Versicherung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Leistungsfall die vereinbarte monatliche Rente aus. Wie hoch diese Rente ausfällt, legen Sie beim Abschluss der Versicherung fest.
Ausreichend hohe Rente vereinbaren
Vereinbaren Sie eine Rente, die im Ernstfall hoch genug ist, um Ihren Lebensstandard zu sichern. Als Faustregel gilt, dass die BU-Rente mindestens 75 Prozent des Netto-Einkommens betragen sollte.
Wenn Sie bei Vertragsabschluss eine Dynamik vereinbaren, erhöht sich der Beitrag und damit die versicherte Rente jedes Jahr um einen bestimmten Prozentwert – zum Beispiel um zwei Prozent. Damit können Sie langfristig der Inflation entgegenwirken, um zu verhindern, dass die Rentenzahlung über die zumeist lange Laufzeit von dreißig oder mehr Jahren an Kaufkraft verliert.
Bei vielen Tarifen gibt es auch eine kostenlose Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall. Dann steigt die gezahlte Rente regelmäßig um die Überschussbeteiligung des Versicherers, deren Höhe allerdings nicht garantiert ist. Eine Rentendynamik im Leistungsfall lässt sich auch als kostenpflichtiger Tarifbaustein abschließen. Die garantierte Rente steigt dann während des Bezugs jährlich um den vereinbarten Prozentwert.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Rente maximal bis zum Ende der Laufzeit, sofern Sie die ganze Zeit über berufsunfähig bleiben.
Sollte sich Ihr gesundheitlicher Zustand allerdings bessern, sodass Sie wieder zu mehr als 50 Prozent in Ihrem Beruf arbeiten können, gelten Sie nicht mehr als berufsunfähig. Die Zahlung der Versicherung endet dann.
Keine zu kurze Laufzeit wählen
Damit Sie für Ihr gesamtes Erwerbsleben abgesichert sind, sollten Sie beim Abschluss eine ausreichend lange Laufzeit vereinbaren. Der BU-Schutz sollte möglichst bis zum gesetzlichen Renteneintritt gelten – für die meisten also bis zum Alter von aktuell 67 Jahren.
Auch wenn Sie planen, früher in Rente zu gehen, sollten Sie sich so lange absichern. Eine Berufsunfähigkeit kann den Plan von der Frührente nämlich schnell zunichtemachen. Haben Sie später das Geld für einen frühen Ruhestand zusammen, können Sie den BU-Schutz immer noch verkürzen oder kündigen.
Der Versicherer wird daher in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die Berufsunfähigkeit weiter fortbesteht. Dafür wird er meist Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand wie etwa Arztberichte anfordern. Unter Umständen verlangt die Versicherung auch eine ärztliche Untersuchung. Bei den meisten Tarifen kann der Versicherte den Arzt dafür frei wählen.
Sollten Sie nach einer Berufsunfähigkeit gesunden und wieder arbeiten gehen, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Falls Sie später erneut berufsunfähig werden sollten, zahlt der Versicherer wieder die vereinbarte Rente – egal, wie oft das noch vorkommen sollte.
Wie lange es dauert, bis eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird, hängt vom Einzelfall und den genauen gesundheitlichen Beschwerden ab. Bei klaren, eindeutigen Diagnosen kann ein Antrag auf Auszahlung recht schnell bearbeitet werden. Bei nicht so eindeutigen Krankheitsbildern – häufig bei psychischen Erkrankungen – kann es jedoch durchaus länger dauern.
Im Schnitt können Sie davon ausgehen, dass die Prüfung eines Leistungsantrags ein knappes halbes Jahr dauert.
Grundsätzlich muss der Versicherer – auch im Sinne der Versichertengemeinschaft – bei jedem Fall sorgfältig prüfen, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt und wie stark die Einschränkungen im Berufsalltag sind. Dazu müssen meist zahlreiche medizinische Unterlagen vorliegen, bevor die Versicherung über den Leistungsantrag entscheiden kann. Es kann dauern, bis man als Versicherter alle Unterlagen zusammen hat und dem Versicherer zusenden kann.
Nach einer Auswertung der Analysten von Franke & Bornberg hat es im Jahr 2021 im Durchschnitt knapp 166 Tage vom Zeitpunkt der ersten Meldung an gedauert, bis die Versicherung über einen BU-Antrag endgültig entschieden hat – also rund fünfeinhalb Monate.
Kostenloser Rechtsschutz bei CHECK24
Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung über CHECK24 abschließt, erhält einen kostenlosen Rechtsschutz dazu. Sollte es im Leistungsfall zu Streitigkeiten mit der Versicherung kommen, etwa zum Grad einer Berufsunfähigkeit, können Sie Ihren Anspruch damit auch juristisch durchsetzen.
Nein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt am Ende der Laufzeit grundsätzlich keine Beiträge zurück. Die BU-Versicherung ist eine reine Risikoversicherung, die das Risiko einer Berufsunfähigkeit während der Laufzeit absichert. Es wird daher kein Guthaben angespart, das am Ende der Laufzeit ausgeschüttet werden könnte.
In der Regel erwirtschaftet der Versicherer jedes Jahr Überschüsse – weil etwa weniger Versicherte berufsunfähig werden als ursprünglich kalkuliert. Diese Überschüsse werden bei den meisten Tarifen mit den Risikobeiträgen verrechnet, um den Zahlbeitrag möglichst gering zu halten.
Manche Versicherer werben mit Tarifen, die am Ende der Laufzeit die eingezahlten Beiträge zurückzahlen. Hier werden die Überschüsse nicht mit dem Beitrag verrechnet, sondern vom Versicherer angelegt und am Ende der Laufzeit inklusive der Zinsen ausgezahlt.
Bei solchen Tarifen mit Beitragsrückgewähr handelt es sich daher in Wirklichkeit um Kombi-Produkte, die den BU-Schutz mit einer Kapitalanlage kombinieren. Man zahlt also einen höheren Beitrag als bei einem Tarif mit Beitragsverrechnung. Die Überschüsse legt der Versicherer – je nach Tarif – im Sicherungsvermögen oder in Investmentfonds an.
Dies ist in aller Regel eine unflexible und vergleichsweise teure Art der Geldanlage. Es steht zudem nicht fest, wie hoch die Rückzahlung am Ende der Laufzeit tatsächlich ausfällt.
Sie sollten anstelle einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr besser einen Tarif mit Beitragsverrechnung abschließen und getrennt davon Geld ansparen – beispielsweise in Aktienfonds. So bleiben Sie flexibel und erzielen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine höhere Rendite auf das angesparte Geld.
Ja, auf die monatliche Rente einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden Steuern fällig. Hat man den Schutz als private BU-Versicherung abgeschlossen, ist jedoch nur ein vergleichsweise geringer Anteil steuerpflichtig.
Dieser Ertragsanteil richtet sich nach der voraussichtlichen Laufzeit der Berufsunfähigkeitsrente. Wird die Rente zum Beispiel voraussichtlich 20 Jahre lang gezahlt, müssen 21 Prozent der Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Das wäre etwa der Fall, wenn Sie mit 47 Jahren berufsunfähig werden und Ihre Versicherung mit 67 Jahren endet.
Andere Regeln gelten, wenn die BU-Versicherung zusammen mit einer Rürup-Rente oder einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen wird. Einzelheiten dazu finden Sie auf unserer Seite zu den steuerlichen Regeln bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.