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Dienstunfähigkeits­versicherung
BU für Beamte

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Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte sollten sich mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung zusätzlich absichern.
  • Vor allem Beamte auf Widerruf oder auf Probe sind in der Regel für den Fall einer Dienstunfähigkeit nicht ausreichend abgesichert.
  • Anspruch auf ein Ruhegehalt haben ohne Einschränkung nur Beamte auf Lebenszeit, die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllen.
  • Erst nach 40 Dienstjahren erhalten Beamte das maximal mögliche Ruhegehalt in Höhe von 71,75 Prozent der letzten Bezüge.

Für wen ist eine Dienst­unfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Als Beamter sollten Sie Ihr Einkommen mithilfe einer speziellen Berufsunfähigkeits­versicherung absichern. Denn im Schnitt wird rund jeder vierte Beamte vor Erreichen seiner Alterspension dienstunfähig – etwa nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall.

Gerade Berufsanfänger – also Beamte auf Widerruf oder auf Probe – sind in der Regel für einen solchen Fall nur unzureichend oder überhaupt nicht abgesichert. Und auch nach der Verbeamtung auf Lebenszeit steigt die Versorgung erst mit zunehmender Dienstzeit. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte ist daher sinnvoll, um mögliche Versorgungslücken bei einer dauerhaften Dienst­unfähigkeit zu schließen und den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Beamte benötigen Vertrag mit Dienstunfähigkeits­klausel

Beamte sollten möglichst eine Versicherung abschließen, die eine sogenannte Dienstunfähigkeits­klausel beinhaltet. Dann zahlt die Versicherung auf jeden Fall, falls der Dienstherr Sie als dienstunfähig einstufen sollte. Eine solche BU-Versicherung wird auch als Dienstunfähigkeits­versicherung bezeichnet.

Bedarfsgerecht abgesichert mit CHECK24

Die gesetzliche Absicherung von Beamten unterscheidet sich deutlich von der Versorgung von Angestellten. CHECK24 bietet mit dem Laufbahnretter die erste Dienstunfähigkeitsabsicherung, die speziell für Beamte entwickelt wurde – zu günstigen Preisen, insbesondere auch für Anwärter.

Die gesetzliche Absicherung bei Dienstunfähigkeit

Da Beamte nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, erhalten sie auch keine staatliche Erwerbs­minderungs­rente. Dafür sorgt der Dienstherr – also Bund, Land oder Kommune – aufgrund seiner sogenannten Alimentationspflicht für eine Absicherung.

Er zahlt dem Beamten bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt – vergleichbar mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente für Angestellte. Diese Absicherung gilt allerdings ohne Einschränkungen nur für Beamte auf Lebenszeit, die eine Wartezeit von 60 Monaten absolviert haben.

Beamte in der Ausbildung oder während der Probezeit sind jedoch meist noch nicht abgesichert. Wird ein Beamter auf Widerruf oder auf Probe nach einer Krankheit oder einem Freizeitunfall dienstunfähig, erhält er kein Ruhegehalt. Stattdessen wird er aus dem Staatsdienst entlassen und für die Zeit seit seiner Einstellung in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Aber auch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es erst nach einer bestimmten Wartezeit. Das heißt in der Praxis: Junge Beamte in der Ausbildung sind oftmals überhaupt nicht abgesichert, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Dienst nicht mehr ausüben können.

Eine Ausnahme gibt es hier nur bei einer Dienstunfähigkeit nach einem Unfall im Dienst oder einer Dienstbeschädigung: Dann erhalten Beamte auf Widerruf unter bestimmten Umständen einen Unterhaltsbeitrag, Beamte auf Probe ein Unfall-Ruhegehalt.

Gesetzliche Versorgung bei Krankheit oder Freizeitunfall

Die Versorgung für Beamte im Überblick

* Anspruch auf ein Ruhegehalt gibt es nur in Ausnahmefällen nach strengen Kriterien.
Beamter auf Widerruf (BaW)
In der Ausbildung
keine Versorgung
Beamter auf Probe (BaP)
In der Probezeit nach der Ausbildung
keine Versorgung*
Beamter auf Lebenszeit (BaL)
Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit und einer Dienstzeit von fünf Jahren
 Ruhegehalt
(Abhängig von der Dienstzeit)

Das Ruhegehalt für Beamte auf Lebenszeit

Beamte auf Lebenszeit erhalten nach einer Wartezeit von fünf Jahren hingegen auf jeden Fall ein Ruhegehalt, falls sie dienstunfähig werden. Dies ist im Bundesbeamtengesetz (§ 44) geregelt. Danach werden sie in den Ruhestand versetzt, wenn sie ihre Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr erfüllen können.

Bundesbeamtengesetz (§ 44, Abs. 1)

„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.”

Ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, entscheidet der Dienstherr auf Grundlage eines Attests. Dazu untersucht ein Amtsarzt den Beamten medizinisch. Auf Grundlage dieses Attests entscheidet der Dienstherr – etwa die Landesbehörde, bei welcher der Beamte beschäftigt ist –, ob der Beamte in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird.

Hat der Dienstherr noch eine anderweitige Verwendung für den Beamten, wird er versetzt. Ein Ruhegehalt wird in diesem Fall nicht gezahlt.

So wird das Ruhegehalt berechnet

Das maximal mögliche Ruhegehalt in Höhe von 71,75 % der letzten Bezüge erhält ein Beamter nach 40 Dienstjahren. Das heißt, das Ruhegehalt steigt jedes Jahr um exakt 1,79375 Prozent.

Um das Ruhegehalt bei einer Dienstunfähig­keit zu berechnen, werden allerdings nicht nur die aktiven Dienstjahre berücksichtigt. Zusätzlich berechnet man eine sogenannte Zurechnungszeit: Das sind zwei Drittel der Jahre, die dem Beamten bis zum 60. Lebensjahr fehlen.

Das Ruhegehalt steigt im Laufe der Dienstzeit

Anstieg des Ruhegehalts im Laufe der DienstzeitDiese Zurechnungszeit wird zur aktiven Dienstzeit addiert, um die ruhegehaltfähige Dienstzeit zu ermitteln. Dabei berechnet man die Dienstzeit auf den Tag genau. Aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit sowie dem Versorgungs-Prozentsatz von rund 1,79 Prozent für jedes Dienstjahr ergibt sich der Ruhegehaltssatz.

Dieser Satz wird mit den Versorgungs­bezügen multipliziert. Als ruhegehaltfähige Versorgungsbezüge gelten hier das monatliche Grundgehalt, ein Familienzuschlag für Verheiratete sowie mögliche Stellenzulagen.

Bei Bundesbeamten werden von dem ermittelten Prozentwert noch knapp ein Prozent abgezogen, indem man den Prozentwert mit dem sogenannten Einbaufaktor von 0,9901 multipliziert.

Von dem so ermittelten Gehalt wird jedoch noch ein Versorgungsabschlag für den vorzeitigen Ruhestand abgezogen: Dieser beträgt 0,3 Prozentpunkte für jeden Monat vor dem 65. Lebensjahr und wird maximal für 36 Monate erhoben. Der Abschlag beträgt damit bis zu 10,8 Prozent.

Ebenfalls abgezogen wird bei Beamten des Bundes ein Beitrag für Pflegeleistungen. Dieser beträgt mit 1,525 Prozent die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung und ist maximal 69,20 Euro hoch (Stand: 2022).

Diese Art der Berechnung gilt für Beamte, die für den Bund arbeiten. In den einzelnen Bundesländern sind die Regelungen, wie das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit berechnet wird, teilweise etwas abgewandelt.

Bundesbeamter mit ruhegehaltfähigen Dienstbezügen von 3.500 Euro, ledig. Keine taggenaue Berechnung der Zurechnungszeit, Werte gerundet. Dienstunfähigkeit nach einem Freizeitunfall oder Krankheit. Ruhegehalt in Brutto vor Steuern. Stand: 2022. Quelle: Bundesministerium der Finanzen, eigene Berechnungen.
Beispiel: Berechnung des Ruhegehalts für einen Bundesbeamten
Aktive Dienstzeit 7 Jahre
Alter bei Diensteintritt 24 Jahre
Alter bei Dienstunfähigkeit 31 Jahre
Zurechnungszeit (60 Jahre - 31 Jahre) * 2/3 =
19,3 Jahre
Ruhegehaltfähige Dienstzeit 7 Jahre + 19,3 Jahre =
26,3 Jahre
Ruhegehaltssatz 26,3 * 1,79375 Prozent =
47,24 Prozent
Abzüglich Einbaufaktor 47,24 Prozent + 0,9901 =
46,77 Prozent
Ruhegehalt
Abzüglich Versorgungsabschlag
1.636,95 Euro
- (0,3 Prozent * 36 Monate) =
- 10,8 Prozent
1.460,16 Euro
Mindestversorgung 1.769,37 Euro
Es wird die Mindestversorgung für einen ledigen Beamten gezahlt.
Abzug für Pflegeleistungen - 1,525 Prozent
1.742,39 Euro

Ruhegehalt bei Dienstunfall

Bei einem Dienstunfall wird das Ruhegehalt anders berechnet: Es wird nur die Hälfte der Lebensjahre bis zum 60. Lebensjahr als Zurechnungszeit gewertet. Dafür wird vom Ruhegehalt kein Versorgungsabschlag abgezogen. Der ermittelte Ruhegehaltssatz wird zudem um 20 Prozentpunkte erhöht und beträgt mindestens zwei Drittel und höchstens drei Viertel der ruhegehalt­fähigen Bezüge.

Die Mindestversorgung für Beamte

Jeder Beamte auf Lebenszeit, der die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, erhält in jedem Fall eine Mindestversorgung. Diese beträgt – unabhängig von der tatsächlichen Dienstzeit – 35 Prozent seiner ruhegehalt­fähigen Dienstbezüge (amtsabhängiges Mindestruhegehalt).

Mindestversorgung für Beamte auf Lebenszeit für Ledige und Verheiratete

Falls dies günstiger für ihn sein sollte, erhält der Beamte jedoch ein amtsunabhängiges Mindestruhegehalt: Dies sind 65 Prozent der Dienstbezüge, die in der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 gezahlt werden, abzüglich des Einbaufaktors von knapp einem Prozent. Bei einem Dienstunfall werden sogar 75 Prozent der Bezüge der Gruppe A4 berücksichtigt.

Zu dieser Summe wird ein fester Betrag von 30,68 Euro addiert. Ist der Beamte verheiratet, wird zudem ein Familienzuschlag der Stufe 1 berücksichtigt.

Junge Beamte erhalten häufig nur die Mindestversorgung

In der Praxis erhalten Beamte auf Lebenszeit bei einer frühzeitigen Dienstunfähigkeit oft das amtsunabhängige Mindestruhegehalt. Denn ihre angesammelten Versorgungs­ansprüche liegen meist unter dieser Grenze.

Worauf Sie vor einem Abschluss achten sollten

Beamte sollten vor Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auf einige Dinge besonders achten. Wir erklären Ihnen hier die wichtigsten Punkte.

❯ Dienstunfähigkeitsklausel

Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, dass Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) enthält – auch als Beamtenklausel bezeichnet. Diese Klausel sollte eindeutig regeln, dass die Versicherung dem Urteil des Dienstherrn folgt und auf eine Prüfung der DU verzichtet. Damit stellen Sie sicher, dass Sie die vereinbarte Rente bei einer Dienstunfähigkeit erhalten.

Fehlt eine solche Klausel, würde die Versicherung nur bei einer Berufsunfähigkeit leisten. Das heißt, bei einer Dienstunfähigkeit müsste erst aufwendig geprüft werden, ob Sie auch berufsunfähig sind und Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu weniger als 50 Prozent nachgehen können.

Das kann dauern und bedeutet unter Umständen, dass Sie nicht als berufsunfähig eingestuft werden – trotz Dienstunfähigkeit würde die Versicherung dann nicht zahlen.

Die Klausel sollte auch nicht vom Versicherer eingeschränkt sein. Achten Sie darauf, dass sich die Versicherung nicht ein Recht auf Nachprüfung vorbehält. Stattdessen sollte die Versicherung bei einer festgestellten Dienstunfähigkeit automatisch leisten.

Beispiele für gute DU-Klauseln:

Signal Iduna

„Ist die versicherte Person Beamter im öffentlichen Dienst, so gilt sie als berufsunfähig, wenn sie – vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze – aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird.”

Quelle: Versicherungs­bedingungen der Signal Iduna, SI Premium Berufs­unfähigkeits­versicherung – Comfort, Stand: Januar 2017.

DBV

„Allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherung liegt vor, wenn die versicherte Person als Beamter ausschließlich wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird.“

Quelle: Versicherungs­bedingungen der DBV, Tarif ALVSDV, Stand: Mai 2017.

Allerdings bieten nicht alle Gesellschaften eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel an. Welche Versicherer Verträge mit einer solchen Klausel anbieten, finden Sie am besten mithilfe eines Vergleichs heraus.

❯ Spezielle Klauseln für Polizisten oder Vollzugsbeamte

Beamte, die zur Ausübung ihres Dienstes besondere Voraussetzungen erfüllen müssen, benötigen spezielle Dienstunfähigkeitsklauseln. Hierzu gehören etwa Polizisten, Feuerwehrleute oder Beamte beim Zoll und im Justizvollzug. Das Gleiche gilt für Soldaten, die zwar nicht den Status von Beamten haben, ihnen aber in vielen Dingen gleichgestellt sind.

Verliert zum Beispiel ein Streifenpolizist bei einem Unfall den Zeigefinger seiner Schusshand, kann er nicht mehr im Polizeivollzugsdienst arbeiten. Da er seine Schusswaffe nicht mehr führen kann, ist er in diesem Fall für den Polizeidienst untauglich.

Die allgemeine Dienstunfähigkeit würde hier aber noch nicht greifen, da der Streifenpolizist zwar keinen Vollzugsdienst mehr leisten kann, aber etwa noch in der Verwaltung arbeiten könnte. Eine Versicherung mit einer Klausel für die Vollzugsdienstunfähigkeit würde jedoch zahlen und das geringere Einkommen nach einer Versetzung in den Innendienst ausgleichen.

❯ Leistung bei Teildienstunfähigkeit

Gute Berufsunfähigkeitsversicherungen für Beamte zahlen auch bei einer Teildienst­unfähigkeit. Das heißt: Sie erhalten die Auszahlung auch dann, wenn Sie als Beamter nur noch eingeschränkt dienstfähig sein sollten.

Eine solche Teildienstunfähigkeit liegt vor, wenn Sie trotz vorhandener Einschränkungen noch wenigstens 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit ableisten können. Bei einer Teildienstunfähigkeit zahlen ausgewählte Tarife dann einen bestimmten Anteil der Dienstunfähigkeitsrente aus, um einen möglichen Einkommensverlust auszugleichen.

Versicherung sollte auch bei eingeschränkter Dienstfähigkeit zahlen

Achten Sie darauf, dass die Versicherung auch dann zahlt, wenn Sie nur noch eingeschränkt dienstfähig sind.

❯ Versicherungsdauer

Der Beamte sollte das Risiko einer Dienstunfähigkeit so lange wie möglich absichern. Allerdings begrenzen viele Tarife mit einer Dienstunfähigkeitsklausel das Endalter, bis zu dem man sich versichern kann – beispielsweise auf 62 Jahre. Beamte mit erhöhtem Risiko wie etwa Polizisten können sich meist sogar nur bis zu einem Alter von 55 Jahren versichern. Prüfen Sie daher vor einem Abschluss, bis zu welchem Alter der Vertrag läuft.

❯ Rentenhöhe

Ein Mann stapelt Münzen bei der Berechnung der Rentenhöhe.Achten Sie darauf, dass die vereinbarte Rente bei einer Dienstunfähigkeit hoch genug ist. Zusammen mit Ihrem Ruhegehalt sollte die private Dienstunfähigkeitsrente so hoch sein wie Ihr aktuelles Nettoeinkommen.

Rechnen Sie daher aus, wie hoch Ihr gesetzliches Ruhegehalt bei einer Dienstunfähigkeit wäre. Junge Beamte oder Beamtenanwärter, die bei einer Krankheit noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben, sollten daher für die ersten Dienstjahre möglichst eine höhere Monatsrente vereinbaren.

Nachdem Sie die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz am besten noch einmal überprüfen und bei Bedarf anpassen.

❯ Gesundheitsfragen

Die Gesundheitsfragen bei einem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie exakt und wahrheitsgemäß beantworten. Machen Sie falsche Angaben und verschweigen etwa eine Vorerkrankung, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

Die Versicherung würde im Leistungsfall dann nicht zahlen. Am besten fragen Sie vorher Ihre Ärzte, welche Diagnosen diese in den letzten fünf oder zehn Jahren erstellt haben. Bei Vorerkrankungen kann auch eine Risikovoranfrage bei den Versicherern sinnvoll sein – die Kundenberater von CHECK24 helfen Ihnen bei Bedarf gerne unverbindlich und kostenlos weiter.

Testsieger: Die besten Tarife für Beamte

Wir testen alle Tarife, die im Berufsunfähigkeits­versicherungs-Vergleich von CHECK24 angeboten werden. Unsere Experten bewerten jede Versicherung auf zahlreiche Kriterien hin und vergeben Punkte in Kategorien wie etwa Leistungs­bereiche, Anpassungs­möglichkeiten oder Informationen zum Versicherer.

Aus den Einzelwertungen berechnen wir die CHECK24-Tarifnote. Diese Note hilft Ihnen dabei, einen passenden und leistungs­starken Tarif zu finden.

Die zehn besten Tarife der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte haben wir nach der Tarifnote für dieses Beispiel bestimmt: Lehrer/-in, 33 Jahre alt, Beamte/-r, 50 % Bürotätigkeit, Nichtraucher/-in, BU-Rente von 1.500 €, Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr.

Tarifnote Tarif Leistungs-Details Kosten
Stand: 02.11.2024
Denis Geb
Leiter Kundenberatung Berufsunfähigkeit
089 - 24 24 12 91
Mo. - Fr. 8:00 - 20:00 Uhr
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Das Wichtigste auf einen Blick

Hier sehen Sie die wichtigsten Punkte zur Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte noch einmal auf einen Blick.

  • Dienstunfähigkeitsklausel
    Für Beamte ist eine Berufsunfähigkeits­versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel unverzichtbar.
  • Polizisten oder Feuerwehrleute
    Beamte wie Polizisten oder Feuerwehrleute benötigen spezielle Klauseln für die Dienstunfähigkeit.
  • Junge Beamte
    Beamte auf Widerruf und Probe haben bei einer Krankheit oder einem Freizeitunfall noch keinen Anspruch auf Versorgung über den Dienstherrn.
  • Ruhegehalt
    Beamte auf Lebenszeit erhalten ein gesetzliches Ruhegehalt, falls sie dienstunfähig werden.
  • Rentenhöhe
    Vereinbaren Sie eine monatliche Rente, die bei einer Dienstunfähigkeit die Einkommenslücke zu Ihrem aktuellen Nettogehalt schließt.
  • Gesundheitsfragen
    Beantworten Sie die Gesundheitsfragen möglichst genau und wahrheitsgemäß. Ansonsten gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

Unser Ratgeber zum Download (PDF)

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Alle Informationen zur Berufsunfähigkeits­versicherung für Beamte finden Sie auch in unserem PDF-Ratgeber. Dieser steht Ihnen kostenlos zum Download zur Verfügung.

  • Darum lohnt sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
  • Wie sieht die gesetzliche Absicherung von Beamten aus?
  • Darauf sollten Sie beim Vertragsabschluss achten

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