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alle BewertungenDas Wichtigste in Kürze
Als Beamter sollten Sie Ihr Einkommen mithilfe einer speziellen Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Denn im Schnitt wird rund jeder vierte Beamte vor Erreichen seiner Alterspension dienstunfähig – etwa nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall.
Gerade Berufsanfänger – also Beamte auf Widerruf oder auf Probe – sind in der Regel für einen solchen Fall nur unzureichend oder überhaupt nicht abgesichert. Und auch nach der Verbeamtung auf Lebenszeit steigt die Versorgung erst mit zunehmender Dienstzeit. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte ist daher sinnvoll, um mögliche Versorgungslücken bei einer dauerhaften Dienstunfähigkeit zu schließen und den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Beamte benötigen Vertrag mit Dienstunfähigkeitsklausel
Beamte sollten möglichst eine Versicherung abschließen, die eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Dann zahlt die Versicherung auf jeden Fall, falls der Dienstherr Sie als dienstunfähig einstufen sollte. Eine solche BU-Versicherung wird auch als Dienstunfähigkeitsversicherung bezeichnet.
Bedarfsgerecht abgesichert mit CHECK24
Die gesetzliche Absicherung von Beamten unterscheidet sich deutlich von der Versorgung von Angestellten. CHECK24 bietet mit dem Laufbahnretter die erste Dienstunfähigkeitsabsicherung, die speziell für Beamte entwickelt wurde – zu günstigen Preisen, insbesondere auch für Anwärter.
Da Beamte nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, erhalten sie auch keine staatliche Erwerbsminderungsrente. Dafür sorgt der Dienstherr – also Bund, Land oder Kommune – aufgrund seiner sogenannten Alimentationspflicht für eine Absicherung.
Er zahlt dem Beamten bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt – vergleichbar mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente für Angestellte. Diese Absicherung gilt allerdings ohne Einschränkungen nur für Beamte auf Lebenszeit, die eine Wartezeit von 60 Monaten absolviert haben.
Beamte in der Ausbildung oder während der Probezeit sind jedoch meist noch nicht abgesichert. Wird ein Beamter auf Widerruf oder auf Probe nach einer Krankheit oder einem Freizeitunfall dienstunfähig, erhält er kein Ruhegehalt. Stattdessen wird er aus dem Staatsdienst entlassen und für die Zeit seit seiner Einstellung in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Aber auch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es erst nach einer bestimmten Wartezeit. Das heißt in der Praxis: Junge Beamte in der Ausbildung sind oftmals überhaupt nicht abgesichert, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Dienst nicht mehr ausüben können.
Eine Ausnahme gibt es hier nur bei einer Dienstunfähigkeit nach einem Unfall im Dienst oder einer Dienstbeschädigung: Dann erhalten Beamte auf Widerruf unter bestimmten Umständen einen Unterhaltsbeitrag, Beamte auf Probe ein Unfall-Ruhegehalt.
Die Versorgung für Beamte im Überblick
Beamter auf Widerruf (BaW) In der Ausbildung |
keine Versorgung |
Beamter auf Probe (BaP) In der Probezeit nach der Ausbildung |
keine Versorgung* |
Beamter auf Lebenszeit (BaL) Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit und einer Dienstzeit von fünf Jahren |
Ruhegehalt (Abhängig von der Dienstzeit) |
Das maximal mögliche Ruhegehalt in Höhe von 71,75 % der letzten Bezüge erhält ein Beamter nach 40 Dienstjahren. Das heißt, das Ruhegehalt steigt jedes Jahr um exakt 1,79375 Prozent.
Um das Ruhegehalt bei einer Dienstunfähigkeit zu berechnen, werden allerdings nicht nur die aktiven Dienstjahre berücksichtigt. Zusätzlich berechnet man eine sogenannte Zurechnungszeit: Das sind zwei Drittel der Jahre, die dem Beamten bis zum 60. Lebensjahr fehlen.
Diese Zurechnungszeit wird zur aktiven Dienstzeit addiert, um die ruhegehaltfähige Dienstzeit zu ermitteln. Dabei berechnet man die Dienstzeit auf den Tag genau. Aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit sowie dem Versorgungs-Prozentsatz von rund 1,79 Prozent für jedes Dienstjahr ergibt sich der Ruhegehaltssatz.
Dieser Satz wird mit den Versorgungsbezügen multipliziert. Als ruhegehaltfähige Versorgungsbezüge gelten hier das monatliche Grundgehalt, ein Familienzuschlag für Verheiratete sowie mögliche Stellenzulagen.
Bei Bundesbeamten werden von dem ermittelten Prozentwert noch knapp ein Prozent abgezogen, indem man den Prozentwert mit dem sogenannten Einbaufaktor von 0,9901 multipliziert.
Von dem so ermittelten Gehalt wird jedoch noch ein Versorgungsabschlag für den vorzeitigen Ruhestand abgezogen: Dieser beträgt 0,3 Prozentpunkte für jeden Monat vor dem 65. Lebensjahr und wird maximal für 36 Monate erhoben. Der Abschlag beträgt damit bis zu 10,8 Prozent.
Ebenfalls abgezogen wird bei Beamten des Bundes ein Beitrag für Pflegeleistungen. Dieser beträgt mit 1,525 Prozent die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung und ist maximal 69,20 Euro hoch (Stand: 2022).
Diese Art der Berechnung gilt für Beamte, die für den Bund arbeiten. In den einzelnen Bundesländern sind die Regelungen, wie das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit berechnet wird, teilweise etwas abgewandelt.
Beispiel: Berechnung des Ruhegehalts für einen Bundesbeamten | |
---|---|
Aktive Dienstzeit | 7 Jahre |
Alter bei Diensteintritt | 24 Jahre |
Alter bei Dienstunfähigkeit | 31 Jahre |
Zurechnungszeit |
(60 Jahre - 31 Jahre) * 2/3 = 19,3 Jahre |
Ruhegehaltfähige Dienstzeit |
7 Jahre + 19,3 Jahre = 26,3 Jahre |
Ruhegehaltssatz |
26,3 * 1,79375 Prozent = 47,24 Prozent |
Abzüglich Einbaufaktor |
47,24 Prozent + 0,9901 = 46,77 Prozent |
Ruhegehalt Abzüglich Versorgungsabschlag |
1.636,95 Euro - (0,3 Prozent * 36 Monate) = - 10,8 Prozent 1.460,16 Euro |
Mindestversorgung |
1.769,37 Euro Es wird die Mindestversorgung für einen ledigen Beamten gezahlt. |
Abzug für Pflegeleistungen |
- 1,525 Prozent 1.742,39 Euro |
Ruhegehalt bei Dienstunfall
Bei einem Dienstunfall wird das Ruhegehalt anders berechnet: Es wird nur die Hälfte der Lebensjahre bis zum 60. Lebensjahr als Zurechnungszeit gewertet. Dafür wird vom Ruhegehalt kein Versorgungsabschlag abgezogen. Der ermittelte Ruhegehaltssatz wird zudem um 20 Prozentpunkte erhöht und beträgt mindestens zwei Drittel und höchstens drei Viertel der ruhegehaltfähigen Bezüge.
Jeder Beamte auf Lebenszeit, der die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, erhält in jedem Fall eine Mindestversorgung. Diese beträgt – unabhängig von der tatsächlichen Dienstzeit – 35 Prozent seiner ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (amtsabhängiges Mindestruhegehalt).
Falls dies günstiger für ihn sein sollte, erhält der Beamte jedoch ein amtsunabhängiges Mindestruhegehalt: Dies sind 65 Prozent der Dienstbezüge, die in der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 gezahlt werden, abzüglich des Einbaufaktors von knapp einem Prozent. Bei einem Dienstunfall werden sogar 75 Prozent der Bezüge der Gruppe A4 berücksichtigt.
Zu dieser Summe wird ein fester Betrag von 30,68 Euro addiert. Ist der Beamte verheiratet, wird zudem ein Familienzuschlag der Stufe 1 berücksichtigt.
Junge Beamte erhalten häufig nur die Mindestversorgung
In der Praxis erhalten Beamte auf Lebenszeit bei einer frühzeitigen Dienstunfähigkeit oft das amtsunabhängige Mindestruhegehalt. Denn ihre angesammelten Versorgungsansprüche liegen meist unter dieser Grenze.
Beamte, die zur Ausübung ihres Dienstes besondere Voraussetzungen erfüllen müssen, benötigen spezielle Dienstunfähigkeitsklauseln. Hierzu gehören etwa Polizisten, Feuerwehrleute oder Beamte beim Zoll und im Justizvollzug. Das Gleiche gilt für Soldaten, die zwar nicht den Status von Beamten haben, ihnen aber in vielen Dingen gleichgestellt sind.
Verliert zum Beispiel ein Streifenpolizist bei einem Unfall den Zeigefinger seiner Schusshand, kann er nicht mehr im Polizeivollzugsdienst arbeiten. Da er seine Schusswaffe nicht mehr führen kann, ist er in diesem Fall für den Polizeidienst untauglich.
Die allgemeine Dienstunfähigkeit würde hier aber noch nicht greifen, da der Streifenpolizist zwar keinen Vollzugsdienst mehr leisten kann, aber etwa noch in der Verwaltung arbeiten könnte. Eine Versicherung mit einer Klausel für die Vollzugsdienstunfähigkeit würde jedoch zahlen und das geringere Einkommen nach einer Versetzung in den Innendienst ausgleichen.
Gute Berufsunfähigkeitsversicherungen für Beamte zahlen auch bei einer Teildienstunfähigkeit. Das heißt: Sie erhalten die Auszahlung auch dann, wenn Sie als Beamter nur noch eingeschränkt dienstfähig sein sollten.
Eine solche Teildienstunfähigkeit liegt vor, wenn Sie trotz vorhandener Einschränkungen noch wenigstens 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit ableisten können. Bei einer Teildienstunfähigkeit zahlen ausgewählte Tarife dann einen bestimmten Anteil der Dienstunfähigkeitsrente aus, um einen möglichen Einkommensverlust auszugleichen.
Versicherung sollte auch bei eingeschränkter Dienstfähigkeit zahlen
Achten Sie darauf, dass die Versicherung auch dann zahlt, wenn Sie nur noch eingeschränkt dienstfähig sind.
Der Beamte sollte das Risiko einer Dienstunfähigkeit so lange wie möglich absichern. Allerdings begrenzen viele Tarife mit einer Dienstunfähigkeitsklausel das Endalter, bis zu dem man sich versichern kann – beispielsweise auf 62 Jahre. Beamte mit erhöhtem Risiko wie etwa Polizisten können sich meist sogar nur bis zu einem Alter von 55 Jahren versichern. Prüfen Sie daher vor einem Abschluss, bis zu welchem Alter der Vertrag läuft.
Achten Sie darauf, dass die vereinbarte Rente bei einer Dienstunfähigkeit hoch genug ist. Zusammen mit Ihrem Ruhegehalt sollte die private Dienstunfähigkeitsrente so hoch sein wie Ihr aktuelles Nettoeinkommen.
Rechnen Sie daher aus, wie hoch Ihr gesetzliches Ruhegehalt bei einer Dienstunfähigkeit wäre. Junge Beamte oder Beamtenanwärter, die bei einer Krankheit noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben, sollten daher für die ersten Dienstjahre möglichst eine höhere Monatsrente vereinbaren.
Nachdem Sie die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz am besten noch einmal überprüfen und bei Bedarf anpassen.
Die Gesundheitsfragen bei einem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie exakt und wahrheitsgemäß beantworten. Machen Sie falsche Angaben und verschweigen etwa eine Vorerkrankung, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
Die Versicherung würde im Leistungsfall dann nicht zahlen. Am besten fragen Sie vorher Ihre Ärzte, welche Diagnosen diese in den letzten fünf oder zehn Jahren erstellt haben. Bei Vorerkrankungen kann auch eine Risikovoranfrage bei den Versicherern sinnvoll sein – die Kundenberater von CHECK24 helfen Ihnen bei Bedarf gerne unverbindlich und kostenlos weiter.
Wir testen alle Tarife, die im Berufsunfähigkeitsversicherungs-Vergleich von CHECK24 angeboten werden. Unsere Experten bewerten jede Versicherung auf zahlreiche Kriterien hin und vergeben Punkte in Kategorien wie etwa Leistungsbereiche, Anpassungsmöglichkeiten oder Informationen zum Versicherer.
Aus den Einzelwertungen berechnen wir die CHECK24-Tarifnote. Diese Note hilft Ihnen dabei, einen passenden und leistungsstarken Tarif zu finden.
Die zehn besten Tarife der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte haben wir nach der Tarifnote für dieses Beispiel bestimmt: Lehrer/-in, 33 Jahre alt, Beamte/-r, 50 % Bürotätigkeit, Nichtraucher/-in, BU-Rente von 1.500 €, Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr.
Hier sehen Sie die wichtigsten Punkte zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte noch einmal auf einen Blick.
Alle Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte finden Sie auch in unserem PDF-Ratgeber. Dieser steht Ihnen kostenlos zum Download zur Verfügung.