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Das Wichtigste in Kürze
Inhalt
Werden Sie berufsunfähig, erhalten Sie von einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine monatliche Rente – die private Berufsunfähigkeitsrente. Diese ersetzt Ihr Erwerbseinkommen und sorgt dafür, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard möglichst halten können.
Als berufsunfähig gilt in den meisten Tarifen, wer seinen Beruf aufgrund einer schweren körperlichen oder psychischen Krankheit, eines Unfalls oder wegen Allergien zu mindestens 50 Prozent und für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben kann. Statistisch gesehen wird jeder vierte Erwerbstätige im Laufe seines Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig.
Eine staatliche BU-Rente gibt es nicht mehr. Mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde am 1. Januar 2001 die staatliche Rente wegen Erwerbsunfähigkeit abgeschafft. Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente haben seitdem nur noch Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden.
Alle anderen bekommen höchstens eine geringe staatliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ausgezahlt, wenn sie weniger als sechs beziehungsweise drei Stunden täglich arbeiten können. Bei weniger als sechs Arbeitsstunden spricht man von einer teilweisen, bei weniger als drei Stunden von einer vollen Erwerbsminderung.
Für die Entscheidung, ob jemand erwerbsunfähig ist, berücksichtigt die gesetzliche Rentenversicherung nicht den ausgeübten Beruf. Entscheidend ist, ob Sie noch irgendeine Tätigkeit ausüben können. Kann ein Maschinenbauingenieur beispielsweise noch als Pförtner arbeiten, hat er keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
BU-Rente: aktueller Beruf zählt
Bei vielen Tarifen der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es egal, ob Sie noch in einem anderen Beruf arbeiten könnten. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass Ihr Tarif keine Regelung zur abstrakten Verweisung enthält – ansonsten könnte der Versicherer prüfen, ob Sie noch in einem anderen vergleichbaren Beruf arbeiten können. Alle Tarife im CHECK24-Vergleich verzichten jedoch auf eine abstrakte Verweisung.
Die Leistungen einer Erwerbsminderungsrente – egal ob teilweise oder voll – reichen in der Regel nicht aus, um den aktuellen Lebensstandard zu halten. Wie viel Erwerbsminderungsrente Ihnen zusteht, können Sie dem Rentenbescheid entnehmen, den die Rentenversicherung allen Versicherten ab 27 Jahren jährlich zusendet.
Die Formulare zum Beantragen einer Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.
Ohne private Absicherung droht sozialer Abstieg
Ohne eine private Absicherung droht bei einer Berufsunfähigkeit der soziale Abstieg. Ist kein Vermögen oder eine sonstige Einnahmequelle vorhanden, müsste man im schlimmsten Fall eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung (Leistungen nach dem SGB XII) oder Bürgergeld (Leistungen nach dem SGB II) beantragen.
BU-Rente | EM-Rente | |
---|---|---|
Art der Absicherung | privat | staatlich |
Voraussetzung für eine Auszahlung |
Sie können Ihren aktuellen Beruf
|
Sie können irgendeinen Beruf
|
Ab wann besteht ein Anspruch? | ab Versicherungsbeginn | nach mindestens 5 Beitragsjahren in der Deutschen Rentenversicherung und 3 Beitragsjahren innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung |
Höhe der Rente | bei Abschluss vereinbart | hängt von bisheriger Versicherungszeit und Einkommen ab |
Gesundheitsprüfung | ja (vor Abschluss) | nein |
Da Sie die Höhe der BU-Rente beim Vertragsabschluss festlegen, sollten Sie sich bereits zu diesem Zeitpunkt darüber bewusst sein, wie viel Geld Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit weiterhin benötigen werden.
Die monatliche BU-Rente sollte so hoch sein, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard halten und weiter Ihre private Altersvorsorge aufbauen können.
Sie sollten daher laufende Kosten für Miete, Heizung und Lebensmittel sowie die Zahlungen für Ihre privaten Rentenverträge berücksichtigen. Haben Sie neben Ihrem Erwerbseinkommen noch weitere Einkommensquellen, etwa aus Immobilien oder Geldanlagen, können Sie diese von Ihrem Bedarf abziehen.
Checkliste zur Bestimmung der BU-Rente
Die folgenden Punkte sollten Sie bei der Berechnung Ihrer BU-Rente berücksichtigen:
Verbraucherschützer empfehlen grundsätzlich, rund 80 Prozent des Nettoeinkommens als Berufsunfähigkeitsrente abzusichern. Wer aktuell beispielsweise 2.000 Euro netto verdient, sollte demnach eine BU-Rente in Höhe von 1.600 Euro vereinbaren. Für ein Nettoeinkommen von 3.000 Euro sollte die BU-Rente entsprechend 2.400 Euro hoch sein.
Beachten Sie bei Ihrer Berechnung, dass auf die BU-Rente bei der Auszahlung noch Steuern anfallen – auch wenn die Besteuerung für eine private BU vergleichsweise niedrig ausfällt.
Mit einer Beitragsdynamik können Sie zudem sicherstellen, dass sich Beiträge und versicherte Rente jährlich erhöhen, um die Inflation auszugleichen.
Eine BU sollte möglichst bis zum Beginn der Altersrente laufen – also in der Regel bis zum vollendeten 67. Lebensjahr.
Vereinbaren Sie eine kürzere Laufzeit, beispielsweise bis zum Alter von 60 Jahren, sinken zwar die Versicherungsbeiträge, Sie haben dann jedoch eine zeitliche Lücke, bis mit 67 Jahren Ihre gesetzliche Rente beginnt.
Um eine private BU-Versicherung abzuschließen, muss jeder Interessent beim Antrag eine Gesundheitsprüfung durchlaufen und Angaben zu seiner Gesundheit machen. Die Gesundheitsfragen im Antrag zu bestehenden Erkrankungen sollten Sie wahrheitsgemäß beantworten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu riskieren.
Versicherungsschutz beginnt sofort
Haben Sie einen Vertrag abgeschlossen, gilt der Berufsunfähigkeitsschutz sofort mit dem Versicherungsbeginn – eine Wartezeit gibt es meist nicht.
Wer aufgrund von Vorerkrankungen oder eines risikoreichen Berufs keinen oder nur einen sehr teuren privaten Berufsunfähigkeitsschutz erhält, sollte überlegen, zumindest eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese zahlt eine Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn Sie überhaupt keinen Beruf mehr ausüben können.
Eine weitere Alternative zur BU ist eine Grundfähigkeitsversicherung, die leistet, wenn Sie bestimmte körperliche Grundfähigkeiten wie etwa Gehen, Sehen oder Hören verlieren sollten.
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine private BU-Rente beantragen zu können:
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie zunächst einen formlosen Antrag auf BU-Rente bei Ihrer Versicherung stellen. Der Versicherer wird Ihnen daraufhin einen Fragebogen zuschicken, der unter anderem folgende Informationen erfragt:
Darüber hinaus kann die Versicherung auch Informationen über Ihre aktuelle gesundheitliche Situation sowie Prognosen von Ihren behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und anderen Versicherungen anfordern. Die Pflicht, die Berufsunfähigkeit nachzuweisen, liegt bei Ihnen als Versicherungsnehmer.
Berufsunfähigkeit so schnell wie möglich melden
Setzen Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich über Ihre Berufsunfähigkeit in Kenntnis! So stellen Sie sicher, dass Sie die BU-Rente rechtzeitig erhalten.
Um Fehler bei der Antragstellung auf eine BU-Rente zu vermeiden, können Sie sich an einen Fachanwalt wenden. Dieser weiß, worauf es bei einem Leistungsantrag ankommt, und kann Sie gezielt unterstützen. Wenn Sie eine BU über CHECK24 abschließen, erhalten Sie zu Ihrem Vertrag in den ersten zehn Jahren kostenlos eine ROLAND-Rechtsschutzversicherung, um Ihren Anspruch auf eine BU-Rente im Notfall juristisch durchsetzen zu können.
Die meisten Tarife zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente auch rückwirkend. Das heißt, Sie erhalten die Rente damit auf jeden Fall ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie berufsunfähig werden – selbst wenn Sie den Leistungsantrag verspätet stellen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dass eine BU-Versicherung die Rente mindestens 36 Monate rückwirkend zahlen sollte.
Das kann im Leistungsfall entscheidend sein, da eine Berufsunfähigkeit häufig nicht sofort feststeht. Leistet der Versicherer dann nicht rückwirkend, erhalten Sie bis zur Meldung der Berufsunfähigkeit kein Geld.
Tarif sollte keine Karenzzeit vorsehen
Achten Sie darauf, dass der Tarif keine Karenzzeit vorsieht. Ansonsten zahlt der Versicherer bei einer BU erst nach einer festgelegten Wartezeit (Karenzzeit) – zum Beispiel nach sechs oder zwölf Monaten. Die Monatsbeiträge werden dadurch zwar günstiger – im Leistungsfall haben Sie jedoch eine Versorgungslücke, bis die Zahlung der BU-Rente startet.