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Berufsunfähigkeits­zusatzversicherung ​

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch in Kombination mit einer anderen Versicherung abgeschlossen werden. Dann nennt man sie Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Erfahren Sie alles Wichtige rund um solche Kombi-Produkte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) bietet finanziellen Schutz, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Eine BUZ kann nur in Verbindung mit einer anderen Versicherung abgeschlossen werden.
  • Bei der Kombination einer BUZ mit einer Risikolebensversicherung gibt es nur eine Gesundheitsprüfung, allerdings sind die Tarife oft unflexibel und die Leistungen nicht immer ausreichend.
  • Die Kombi aus BUZ und Basisrente ist meist teuer, obwohl die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Eine spätere BU-Rente wird zudem voll besteuert.
  • Bei der Kombination mit einer betrieblichen Altersvorsorge ist häufig nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung nötig und es gibt Steuerersparnisse. Die Rente muss allerdings auch hier voll versteuert werden.

Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) dient wie die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der finanziellen Absicherung für den Fall, dass man irgendwann seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Die BUZ ist allerdings keine eigenständige Versicherung. Sie kann nur als Zusatzversicherung in Verbindung mit einer Hauptversicherung abgeschlossen werden.

Häufig wird die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit einer Risikolebensversicherung oder einer staatlich geförderten Rentenversicherung kombiniert. Wir erklären Ihnen die häufigsten Kombi-Produkte sowie die Vor- und Nachteile solcher Versicherungen.

Unterschied zu Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit

Kombi-Produkte dürfen nicht mit Versicherungsverträgen verwechselt werden, die als Zusatzbaustein eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit enthalten. Solche Verträge werden ebenfalls oft als Versicherung mit BUZ deklariert, meinen aber lediglich, dass die Versicherungsbeiträge im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht mehr entrichtet werden müssen. Ein Kombi-Vertrag zahlt dagegen auch eine BU-Rente aus.

Risikolebensversicherung und BUZ

Eine weitverbreitete Form ist die Kombination aus Risikolebensversicherung (RLV) und BUZ. Eine Risikolebensversicherung ist ein wichtiger Hinterbliebenenschutz. Die Versicherung zahlt, wenn der Versicherte innerhalb der Laufzeit verstirbt. Kapital wird bei dieser Form der Versicherung nicht angespart – sie ist ein reiner Risikoschutz für den Todesfall. Eine Risikolebensversicherung mit BUZ leistet dagegen auch, wenn der Versicherte innerhalb der Laufzeit berufsunfähig wird.

Der Vorteil einer kombinierten Police ist, dass nur eine Gesundheitsprüfung für beide Versicherungen durchlaufen werden muss. Dennoch sind solche Verträge in der Regel nicht zu empfehlen, da die Leistungen oftmals schlechter sind als bei einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Meist ist die versicherte Rente zu gering, während die Möglichkeiten einer Nachversicherung eingeschränkt sind.

Zudem sind die Verträge sehr unflexibel. Wer beispielsweise keine RLV mehr benötigt, weil das Haus abbezahlt ist oder die Kinder auf eigenen Beinen stehen, kann seine Risikolebensversicherung nicht kündigen, ohne auch seinen Berufsunfähigkeitsschutz zu verlieren. Wer sich die Versicherung nicht mehr leisten kann und deshalb kündigen muss, verliert damit ebenfalls beide Absicherungen – sowohl den Hinterbliebenen- als auch den Berufsunfähigkeitsschutz.

Die fehlende Flexibilität ist auch bei der Wahl des Versicherers ein Nachteil. Denn der Anbieter einer günstigen Risikolebensversicherung muss nicht gleichzeitig ein guter BU-Versicherer sein und umgekehrt. Die bessere und oftmals kostengünstigere Absicherung erhält man deshalb meist mit zwei separaten Verträgen.

Basisrente und BUZ

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann auch in Kombination mit einer Rürup-Rente abgeschlossen werden. Die Basis- oder Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorge, die steuerlich gefördert wird. Sie wird vor allem gut verdienenden Personen empfohlen, die viel Geld in ihre Vorsorge stecken und so die Steuervorteile voll ausschöpfen können. Sie eignet sich zudem als geförderte Altersvorsorge für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Durch einen Kombi-Vertrag kann die private Vorsorge für das Alter mit dem Schutz bei einer Berufsunfähigkeit gekoppelt werden. Wer berufsunfähig wird, erhält bei solchen Verträgen eine Berufsunfähigkeitsrente und der Versicherer übernimmt in der Regel die Beiträge für die Altersvorsorge.

Steuerliche Behandlung

Aus steuerlichen Gründen kann es sinnvoll sein, den Berufsunfähigkeitsschutz und die Basisrente zu kombinieren. Denn in Kombination werden die Beiträge zur BUZ zusammen mit der Basisrente steuerlich abzugsfähig – im Rahmen der Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen. Eine eigenständige BU-Versicherung kann dagegen nur im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Diese sind aber in der Regel bereits durch die Beiträge zur Sozialversicherung ausgeschöpft.

CHECK24-Ratgeber

Mehr Informationen zum Thema Steuern bei der BU-Versicherung finden Sie in unserem Ratgeber.

Eine Kombination aus Basisrente und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist allerdings meist teuer, da mehr als die Hälfte des Gesamtbeitrags für die Altersvorsorge verwendet werden muss. Nur dann gilt auch der steuerliche Vorteil. Dadurch entsteht eine höhere finanzielle Belastung für den Versicherungsnehmer. Wer dann beispielsweise in Zahlungsschwierigkeiten gerät und seine Beiträge senken will, muss für den Erhalt seines Steuervorteils auch seinen BU-Schutz reduzieren.

Unterlagen der SteuererklärungKommt es zu einer Berufsunfähigkeit, muss die BU-Rente im Rahmen eines Kombi-Vertrags darüber hinaus voll versteuert werden. Bei einer eigenständigen Berufsunfähigkeits­versicherung muss dagegen nur der Ertragsanteil versteuert werden. Das kann bei der Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente mehrere Hundert Euro ausmachen und den Steuervorteil der BUZ zunichtemachen.

Betriebliche Altersvorsorge und BUZ

Neben der Basisrente kann auch eine betriebliche Altersversorgung (bAV) mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombiniert werden. Unter betrieblicher Altersversorgung sind finanzielle Leistungen gemeint, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung zusagt. Geht der Arbeitnehmer etwa in Rente, wird ihm eine Betriebsrente ausbezahlt, die er – mit Unterstützung des Arbeitgebers – angespart hat.

Vorteile

Der Vorteil einer bAV mit BUZ ist, dass beim Abschluss oft nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung notwendig ist. So erhalten Personen mit gesundheitlichen Beschwerden leichter eine solche Absicherung als eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung, für die zahlreiche Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen.

Die Beiträge für eine bAV zahlt der Arbeitnehmer von seinem Bruttoeinkommen. Das heißt, ein Teil des Lohns wird nicht ausbezahlt, sondern fließt direkt in die Altersvorsorge. Durch diese sogenannte Entgeltumwandlung spart er Steuern und Sozialabgaben. Das gilt auch für die Beiträge zur BUZ. Seit dem 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber zudem einen pauschalen Zuschuss zur bAV ihrer Mitarbeiter leisten, sofern das Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Nachteile

Der Nachteil allerdings ist, dass die BU-Rente später – ähnlich wie bei der Kombination aus Basisrente und BUZ – in der Regel höher versteuert werden muss. So bleibt im Leistungsfall weniger Geld übrig als bei der eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung mit identischer Absicherungshöhe.

Ein weiterer Nachteil ergibt sich daraus, dass bei einer bAV der Versicherungsnehmer oft der Arbeitgeber ist, der den Vertrag für seine Angestellten abschließt. Über die individuellen Leistungen und Rahmenbedingungen kann der Angestellte dann nicht mitbestimmen.

Zudem taucht bei dieser Vorsorgevariante das Problem auf, was nach einem vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen passiert. Die Verträge können zwar meist privat fortgeführt werden. Ohne die Unterstützung des Arbeitgebers können sie allerdings teuer werden – und das für einen Schutz, der nicht auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden konnte und womöglich lückenhaft ist.

Fazit

Insgesamt ist vom Abschluss von Kombiverträgen in der Regel eher abzuraten. In den meisten Fällen überwiegen die Nachteile solcher Verträge. Mit einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie sich dagegen bei der Wahl des für Sie richtigen Tarifs ganz auf die Absicherung Ihrer Arbeitskraft und die dafür wichtigen Versicherungsbedingungen konzentrieren. Zudem bleiben sie auch während der Vertragslaufzeit flexibel.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie am besten geeignet ist, stehen Ihnen unsere BU-Experten gerne zur Seite. Sie helfen Ihnen bei der Suche nach der richtigen Versicherung und beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Denis Geb
Leiter Kundenberatung Berufsunfähigkeit
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