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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Wir erklären, was sie von einer Berufs­unfähigkeits­versicherung unterscheidet und was Sie beim Abschluss beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
  • Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist oft zu gering. Eine private Versicherung kann diese Lücke schließen.
  • Für Menschen mit Vorerkrankungen oder gefährlichen Berufen bietet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich oder zu teuer ist.
  • Achten Sie auf eine lange Laufzeit, korrekte Gesundheitsangaben beim Antrag und einen kompetenten Versicherer.
  • Gute Tarife bieten unter anderem eine Laufzeit bis zur Rente, Nachversicherungsgarantien, eine Beitragsdynamik sowie rückwirkende Leistungen.

Was sichert eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung ab?

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) zahlt eine monatliche Rente aus, wenn Sie aufgrund von gesund­heitlichen Beschwerden erwerbsunfähig werden und Ihr monatliches Gehalt wegfällt. Voraussetzung für die Auszahlung der Leistung ist, dass Sie dauerhaft weniger als drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten können.

Der Schutz ist damit geringer als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die den aktuellen Beruf absichert. Diese zahlt, wenn Sie Ihren Job nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben können. Ob Sie noch in der Lage wären, in einem anderen Beruf zu arbeiten, prüft die BU-Versicherung nicht.

Kann ein Ingenieur nach einem Schlaganfall also nicht mehr in seinem Job arbeiten, aber noch einige Stunden täglich als Pförtner, würde die Erwerbs­unfähigkeits­versicherung nicht zahlen – eine BU dagegen schon.

BU-Versicherung bietet besseren Schutz

Bevor Sie eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung abschließen, sollten Sie prüfen, ob Sie nicht doch eine bezahlbare BU erhalten können. Sie bietet den besten Schutz für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft.

Staat zahlt nur geringe Erwerbsunfähigkeitsrente

Sind Sie erwerbsunfähig und können auf Dauer in keinem Beruf mehr arbeiten, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) aus.

Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie wegen gesundheitlicher Beschwerden pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten können. Wer noch bis zu sechs Stunden täglich einen Job ausüben kann, erhält eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die halb so hoch ausfällt.

  • Volle Erwerbsminderungsrente
    Sie können täglich < 3 Stunden arbeiten
  • Halbe Erwerbsminderungsrente
    Sie können täglich < 6 Stunden arbeiten

Um Anspruch auf eine Erwerbs­minderungs­rente zu haben, müssen Sie auf eine Beitragszeit von mindestens fünf Jahren kommen – durch eine sozial­versicherungs­pflichtige Beschäftigung oder auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege. Innerhalb der letzten fünf Jahre müssen Sie zudem mindestens drei Jahre lang (36 Monate) Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben.

Vor Ablauf dieser Mindest­versicherungszeiten gibt es eine Erwerbs­minderungs­rente nur bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Daher sind Berufs­einsteiger in den ersten Jahren praktisch überhaupt nicht über die Rentenversicherung für den Verlust ihrer Arbeitskraft geschützt.

Kein gesetzlicher Schutz bei Berufsunfähigkeit

Früher gab es auch einen gesetzlichen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit – wenn man also seinen aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kann. Seit dem 1. Januar 2001 gibt es diesen Schutz der Renten­versicherung nicht mehr. Lediglich Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, können bei Berufsunfähigkeit noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbs­minderung beantragen.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fällt recht gering aus. Sie berechnet sich nach dem bisherigen Verdienst und der Anzahl der Versicherungsjahre. Im Jahr 2021 betrug die Rente bei voller Erwerbs­minderung im Schnitt gerade einmal 884 Euro. Das dürfte in aller Regel nicht ausreichen, um davon alle notwendigen Ausgaben begleichen zu können.

Zudem ist die Antragsprüfung ziemlich streng: Viele Anträge auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente werden abgelehnt.

Für wen ist eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Mechaniker arbeitet mit Ratschenschlüssel an einem MotorEine private Berufsunfähigkeits­versicherung bietet den besten Schutz für die eigene Arbeitskraft. Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung kann jedoch vor allem für diese Personen eine sinnvolle Basis­absicherung sein:

  • Menschen mit Vorerkrankungen
  • Erwerbstätige in risikoreichen Berufen

Menschen mit Vorerkrankungen
Wer bereits gesundheitliche Probleme hat, findet oft nur schwer eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung. Hier kann die Erwerbsunfähigkeits­versicherung eine Alternative sein, um die eigene Arbeitskraft zumindest für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit abzusichern.

Zwar gibt es auch bei der Erwerbs­unfähigkeits­versicherung eine Gesundheits­prüfung, bei der die Versicherer nach vergangenen Krankheiten fragen. In der Regel ist diese Prüfung jedoch nicht ganz so streng und es wird nach weniger Beschwerden gefragt.

Erwerbstätige in risikoreichen Berufen
Erwerbstätige mit einem hohen Risiko für eine Berufsunfähigkeit müssen für eine BU-Versicherung sehr hohe Beiträge zahlen – etwa Gerüstbauer oder Pflegekräfte. Manche Versicherer lehnen bestimmte Berufsgruppen sogar prinzipiell ab. Arbeiten Sie in einem solchen Beruf, kann die EU-Versicherung eine bezahlbare Alternative sein.

Weitere Alternativen zur BU-Versicherung

Neben der Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es noch weitere Alternativen zu einer BU-Versicherung – etwa eine Grundfähigkeitsversicherung, die elementare Fertigkeiten absichert, oder eine Dread-Disease-Police.

Was sollten Sie bei einem Abschluss beachten?

Wenn Sie eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung abschließen möchten, sollten Sie vor dem Abschluss besonders auf diese Dinge achten:

So früh wie möglich versichern
Wie bei der BU-Versicherung gilt: Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sollten Sie so früh wie möglich abschließen. Die Beiträge sind umso günstiger, je früher Sie sich versichern. Außerdem steigt mit dem Alter die Wahrscheinlichkeit, dass Sie wegen gesundheitlicher Beschwerden eine Versicherung nur noch mit teuren Risiko­zuschlägen oder gar nicht mehr abschließen können.

Gesundheitsfragen ehrlich und genau beantworten
Auch wenn die Gesundheitsprüfung meist nicht so umfangreich ist wie bei einer BU-Versicherung, sollten Sie die Fragen des Versicherers ehrlich und genau beantworten. Fragen Sie im Zweifel Ihre Ärzte oder fordern Sie bei der Krankenkasse Ihre Patientenakte mit allen abgerechneten Leistungen an.

Die Versicherung kann Ihre Angaben im Leistungsfall noch zehn Jahre lang überprüfen und bei falschen Angaben die Leistung verweigern.

Brutto-Netto-Spread beachten
Die Versicherer kalkulieren für jeden Tarif mit einem Brutto-Beitrag (Tarifbeitrag). Davon werden die Überschüsse abgezogen, die der Versicherer erwirtschaftet. Tatsächlich zahlt man daher einen niedrigeren Netto-Beitrag (Zahlbeitrag).

Achten Sie darauf, dass der Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Beitrag nicht zu hoch ist. Denn sollte der Versicherer einmal keine Überschüsse erwirtschaften, kann der Beitrag im schlimmsten Fall bis zur Höhe des Brutto-Beitrags ansteigen.

Versicherer mit Kompetenz und Finanzstärke
Wählen Sie eine Versicherungs­gesellschaft, die über langjährige Erfahrung in der Absicherung der Arbeitskraft verfügt. Dann können Sie davon ausgehen, dass die Abläufe im Leistungsfall eingespielt sind und die Gesellschaft die Risiken ihres Bestands gut managen kann.

Zudem sollte der Versicherer eine hohe Finanzkraft haben. Denn eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung läuft in der Regel über einige Jahrzehnte, in denen Sie sich auf diese Absicherung verlassen müssen.

Welche Leistungen sollte ein Tarif bieten?

Bei der Auswahl eines Tarifs sollten Sie diese Punkte berücksichtigen:

  1. Laufzeit bis zur Rente
    Die Laufzeit der Versicherung sollte sich möglichst bis zur Altersrente erstrecken – also für junge Erwerbs­tätige bis zum 67. Lebensjahr. Dadurch verhindern Sie, dass die Rentenzahlung der Erwerbs­unfähigkeits­versicherung endet, bevor die Altersrente beginnt. Leistungszeit und Versicherungszeit des Tarifs sollten also erst mit dem Beginn der Rente enden.
  2. Nachversicherungsgarantie
    Gerade für Berufseinsteiger ist eine Nachversicherungsgarantie wichtig. Mit dieser Garantie lässt sich die versicherte Monatsrente nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. In der Regel ist dies zu bestimmten Ereignissen möglich – etwa bei der Geburt eines Kindes oder einer Hochzeit. Einige Tarife erlauben in den ersten Jahren eine Nachversicherung auch ohne besonderen Anlass.
  3. Beitragsdynamik
    Sie sollten einen Tarif mit Beitrags­dynamik wählen. Bei einer Dynamik erhöhen sich Beitrag und Leistung in regelmäßigen Abständen – zum Beispiel um drei Prozent jedes Jahr. Das wirkt der Inflation entgegen und sorgt dafür, dass die versicherten Monatsrenten ihre Kaufkraft beibehalten.
  4. Rentensteigerung im Leistungsfall
    Falls Sie erwerbsunfähig werden, sollten die Renten ebenfalls regelmäßig steigen. Dazu sollten Sie beim Abschluss vereinbaren, dass sich die Rentenzahlungen jedes Jahr um einen garantierten Prozent­satz erhöhen. Diese Klausel ist besonders dann wichtig, wenn man in jungen Jahren erwerbsunfähig wird und die Leistungen noch viele Jahre bezieht. Eine solche Vereinbarung ist jedoch recht teuer. Prüfen Sie daher, ob es im Einzelfall nicht besser ist, stattdessen von vornherein eine höhere Grundrente zu versichern.
  5. Prognosezeitraum von 6 Monaten
    Der Tarif sollte einen Prognosezeitraum von sechs Monaten haben. Das heißt, Sie erhalten die Rente, wenn Sie voraussichtlich für sechs Monate erwerbsunfähig sind. Bei einem längeren Prognosezeitraum ist die Hürde höher, dass Sie Geld erhalten.
  6. Rückwirkende Leistungen
    Der Versicherer sollte rückwirkend leisten: Wird eine Erwerbsunfähigkeit erst später festgestellt, zahlt die Versicherung die Renten rückwirkend – gute Tarife bis zu drei Jahre vor Meldung des Leistungs­falls.
  7. Keine nachträgliche Anzeigepflicht
    Die Versicherung sollte auf eine nachträgliche Anzeige­pflicht verzichten. Dann müssen Sie nicht melden, wenn Sie nach Vertragsabschluss den Beruf wechseln oder ein gefährliches Hobby wie Fallschirm­springen anfangen. Ihr Beitrag ändert sich dadurch nicht.

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