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Was gilt bei einer Arbeitslosigkeit für die BU-Versicherung?

Wenn man arbeitslos wird, ändert sich am Versicherungsschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich nichts.

Sollte es durch die Arbeitslosigkeit zu finanziellen Engpässen kommen, lassen sich die Beiträge in der Regel für eine gewisse Zeit stunden. Sie zahlen dann für einen vereinbarten Zeitraum keine Beiträge, genießen aber weiterhin den vollen Versicherungsschutz. Die nicht bezahlten Beiträge müssen Sie allerdings zu einem späteren Zeitpunkt nachzahlen. In der Regel müssen Sie bereits über einen längeren Zeitraum versichert und die Beitragszahlungen immer fristgerecht geleistet haben, um eine Beitragsstundung beantragen zu können.

Alternativ lässt sich eine Versicherung häufig beitragsfrei stellen. Für diese Zeit entfällt allerdings der Versicherungsschutz oder ist deutlich reduziert. Sie können Ihren Vertrag ganz normal weiterführen, sobald Sie wieder arbeiten.

Grundsätzlich gilt der letzte Beruf

Werden Sie während einer Arbeitslosigkeit berufsunfähig, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Für die Leistungsprüfung gilt dann in der Regel der zuletzt ausgeübte Beruf. Bei einer längeren Arbeitslosigkeit von mindestens drei oder fünf Jahren können die Tarifbedingungen jedoch vorsehen, dass der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung eingeschränkt wird.

Dann würde der Versicherer nicht zahlen, wenn Sie theoretisch noch in einem anderen, gleichwertigen Beruf arbeiten könnten. Was genau bei einer längeren Arbeitslosigkeit gilt, regeln die Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs.

Arbeitslose können in der Regel keinen Vertrag abschließen

Wer als Arbeitsloser eine BU-Versicherung abschließen möchte, hat es schwer. Meist werden arbeitslose Antragsteller von den Versicherern abgelehnt, da diese das Risiko einer Berufsunfähigkeit ohne einen Beruf nicht abschätzen können.

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