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Wann leistet die Berufsunfähigkeits­versicherung nicht?

Bei den meisten Tarifen müssen Sie gesundheitlich so stark eingeschränkt sein, dass Sie Ihren Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben können. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, liegt keine Berufsunfähigkeit nach den Versicherungsbedingungen vor und der Versicherer leistet nicht.

Kostenloser Rechtsschutz bei CHECK24

Falls es Streit über den Grad einer Berufs­unfähigkeit geben sollte, sind Sie mit dem kostenlosen Rechtsschutz von CHECK24 zusätzlich abgesichert. Damit können Sie eine Ablehnung des Versicherers bei Bedarf juristisch prüfen lassen.

Der Versicherer kann die Auszahlung der BU-Rente auch verweigern, wenn er Ihnen nachweisen kann, dass Sie aufgrund eines Risikos berufsunfähig sind, das bereits vor Vertrags­abschluss bestand und welches Sie verschwiegen hatten.

Die Versicherung leistet ebenfalls nicht, wenn aus anderen Gründen Risiken (Erkrankungen, Berufe oder auch gefährliche Hobbies) ausgeschlossen sind – die sogenannten Ausschluss­klauseln – und Sie genau wegen oder durch solche Risiken berufsunfähig werden.

Wenn ein Versicherungsnehmer beim Antrag zum Beispiel angibt, häufig unter starken Rückenschmerzen zu leiden, kann im Vertrag ein Leistungs­ausschluss für solche Beschwerden vereinbart werden. Wird später eine Berufsunfähigkeit durch Rücken­beschwerden verursacht, würde der Versicherer nicht zahlen.

Auch gefährliche Hobbies wie etwa Fallschirm­springen oder die Teilnahme an Autorennen sind häufig vom Versicherungs­schutz ausgeschlossen.

Eine BU-Rente wird auch nicht gezahlt, wenn der Versicherte eine vorsätzliche Straftat begangen oder eine Krankheit oder Verletzung absichtlich herbeigeführt hat.

Was im Leistungsfall zu tun ist

Im Leistungsfall sollte der Versicherte der Versicherung die Berufsunfähigkeit sofort melden.

Folgende Unterlagen sind für den Erhalt der Leistungen entscheidend:

  • Die Ursache der Berufsunfähigkeit muss schriftlich dargelegt werden und beispielsweise durch ärztliche Gutachten belegt sein. Aus dem Gutachten müssen der Beginn, die Art, der Verlauf, die voraussichtliche Dauer und der Grad der Berufsunfähigkeit hervorgehen.
  • Ausführliche und genaue Angaben über den Beruf, Hobbies und das Einkommen des Versicherten zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit sind der Versicherung zuzusenden.

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