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Je früher, umso besser, lautet die Devise für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn normalerweise sind Sie in jungen Jahren noch gesund, haben nur wenige Vorerkrankungen und werden darum von den Versicherungsgesellschaften als risikoarm eingestuft. Das bedeutet gleichzeitig eine einfache Aufnahme und günstige Beiträge. Je älter der Antragsteller wird, desto höher können die Beiträge durch Risikoaufschläge ausfallen, bestimmte Risiken wie beispielsweise Erkrankungen der Wirbelsäule ausgeschlossen werden oder Ablehnungen ausgesprochen werden.
Benennen Sie deshalb im Rahmen der Gesundheitsprüfung bestehende Krankheiten (zum Beispiel Allergien) offen und lassen Sie auch zurückliegende Erkrankungen und Aufenthalte im Krankenhaus nicht unerwähnt. In der Regel müssen Sie einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren vor Antragsstellung offenlegen.
Neben den Krankheiten interessiert sich die Versicherung auch für den Beruf des Antragstellers. Unklare Angaben sind auch hier zu vermeiden. Geben Sie keine Überbegriffe wie „Kaufmännischer Angestellter“ an, sondern beispielsweise „Personalsachbearbeiter“. Dann kann Ihnen später auch niemand vorwerfen, unwahre Angaben getätigt zu haben. Wichtig in diesem Zusammenhang ist außerdem, dass der Versicherer auf das sogenannte „Verweisungsrecht“ verzichtet. So können Sie im Fall der Berufsunfähigkeit von der Versicherung nicht auf einen anderen, möglicherweise noch ausübbaren Beruf verwiesen werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sowohl als Einzelversicherung als auch in Kombination mit einer Lebensversicherung, mit einer privaten Rentenvorsorge oder mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. In Verbindung mit einer Lebensversicherung beispielsweise sorgt sie dafür, dass bei Berufsunfähigkeit keine Lebensversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden müssen und sie trotzdem ohne Verluste weitergeführt wird. Überlegen Sie sich vor Abschluss daher, welche Form des Berufsunfähigkeitsschutzes Sie möchten.
Eine häufig gestellte Frage ist, ob der Versicherte sein einbezahltes Geld am Ende der Laufzeit von der Berufsunfähigkeitsversicherung ausbezahlt bekommt. Das hängt von der abgeschlossenen Vertragsvariante ab. Bei einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung werden die Überschüsse meist dafür verwendet, den zu zahlenden Betrag zu senken. In diesem Fall gibt es kein Guthaben am Vertragsende. Dafür sind die Beiträge günstiger als bei der Ansammlung und späteren Auszahlung der Überschüsse. Bei Kombinationen von Lebens- oder Rentenversicherungen mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) ist im Beitrag ein Sparanteil enthalten. Dadurch ist der Beitrag höher, es gibt dafür am Ende der Vertragslaufzeit aber auch eine Kapital- oder Rentenzahlung.