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Nein, eine staatliche BU-Rente gibt es seit dem 1. Januar 2001 nicht mehr.
Sind Sie vor 1961 geboren, können Sie jedoch eine gesetzliche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beantragen. Dafür müssen Sie in Ihrem bisherigen Beruf gar nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können.
Personen, die nach 1961 geboren sind, haben seit 2001 nur noch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie teilweise oder ganz erwerbsunfähig sind. Die Höhe dieser Rente hängt vom bisherigen Bruttoeinkommen und den Beitragszeiten sowie dem Grad der Erwerbsminderung ab.
Um den Lebensstandard zu halten, reicht diese staatliche Unterstützung allerdings nicht aus.
Erwerbstätige sollten deshalb eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Bei einer Berufsunfähigkeit – bedingt durch eine Krankheit, einen Unfall oder Kräfteverfall (ein Nachlassen der physischen oder mentalen Kräfte, das über den altersentsprechenden Zustand hinausgeht) – zahlt die BU-Versicherung die vereinbarte Leistung in Form einer privaten Berufsunfähigkeitsrente aus. Auf diese Weise können Sie sich vor finanziellen Risiken schützen.