Ihre persönliche Versicherungsberatung
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In der Regel zahlt die BU-Versicherung im Leistungsfall die vereinbarte monatliche Rente aus. In Einzelfällen kann es aber zu Streitigkeiten über die Auszahlung kommen – ob etwa der Grad einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent erfüllt ist oder ob Vorerkrankungen beim Antrag korrekt angegeben wurden.
Für solche Fälle ist es sinnvoll, einen Rechtsschutz zu haben. Damit können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung juristisch prüfen lassen.
Der kostenlose Rechtsschutz sichert juristische Streitigkeiten ab, die sich bei einer Beantragung der versicherten BU-Rente ergeben können. Lehnt der Versicherer einen Leistungsantrag ab, bietet ROLAND-Rechtsschutz eine telefonische Erstberatung und erstattet alle Kosten von einer Mediation bis hin zu Anwalts- und Verfahrenskosten. Dabei sind Gerichtsverfahren bis zum Ende der ersten Instanz abgesichert.
Vorsätzlich falsche Angaben beim Antrag sind vom Rechtsschutz allerdings nicht abgedeckt. Entscheidet das Gericht, dass bei der Antragsstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht wurden, kann ROLAND die angefallenen Kosten zurückverlangen.
Der kostenlose Rechtsschutz greift nur in BU-Leistungsfällen und ist kein Ersatz für eine vollständige Rechtsschutzversicherung, die auch andere Streitigkeiten absichert – je nach Tarif etwa im Arbeits-, Verkehrs- oder Mietrecht.
Kooperationspartner für das Angebot von CHECK24 ist die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Die Gesellschaft wurde 1957 gegründet und vertreibt ausschließlich Rechtsschutz-Policen. Zusammen mit ROLAND Assistance und ROLAND Schutzbrief gehört sie zur ROLAND-Versicherungsgruppe mit Sitz in Köln. Seit dem Jahr 2018 gehört die Gesellschaft zu den Versicherungskonzernen AXA (Anteil von 60 Prozent) sowie Gothaer (40 Prozent).
Ja, der Rechtsschutz für Ihre BU-Versicherung ist für Sie kostenlos. Sie selbst müssen für das Angebot nichts bezahlen. CHECK24 erhält beim Abschluss eines Vertrags eine Provision vom Versicherer. Damit finanzieren wir in den ersten zehn Jahren auch die Kosten für den Rechtsschutz.
Sollte der Gruppenvertrag für den kostenlosen Rechtsschutz vor Ablauf der zehn Jahre gekündigt werden, würde das Angebot vorzeitig enden.
Wer eine BU-Versicherung beantragt, muss eine Risikoprüfung durchlaufen und dabei Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten. Ob die Fragen tatsächlich korrekt beantwortet wurden, prüfen die Versicherer allerdings erst im Leistungsfall.
Sollten sich die Angaben im Nachhinein als falsch herausstellen, kann die Versicherung die Auszahlung der Rente verweigern. Allerdings sind solche Falschangaben nach aktueller Rechtsprechung nach einem Zeitraum von zehn Jahren verjährt. Nach dieser Frist entfällt also ein häufiger Grund für juristische Streitigkeiten.
Anders ausgedrückt: Nach zehn Jahren sinkt das Risiko eines Rechtsstreits bei der BU-Versicherung deutlich. Ein Rechtsschutz ist danach nicht mehr ganz so wichtig.
Nach Ablauf der zehn Jahre (oder im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Gruppenvertrags) erhalten Sie ein Angebot, um den Rechtsschutz auf eigene Kosten fortzuführen. Falls Sie das Angebot von ROLAND nicht aktiv annehmen, läuft die Rechtsschutzversicherung automatisch aus.
Wie hoch die Kosten für eine Verlängerung sein werden, steht derzeit noch nicht fest.
Nein, Sie müssen das Angebot nicht annehmen. Sollten Sie daran kein Interesse haben, können Sie einfach darauf verzichten. Allerdings sind mit dem kostenlosen Rechtsschutz keinerlei Nachteile für Sie verbunden. Sie sollten es sich also gut überlegen, bevor Sie darauf verzichten.
Wenn Sie Fragen zum kostenlosen Rechtsschutz haben, können Sie sich an unsere Kundenberater für die BU-Versicherung wenden. Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an (089 - 24 24 12 66) oder schreiben Sie uns eine E-Mail.