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​Berufsunfähigkeits­versicherung kündigen ​

Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen möchte, sollte sich gut überlegen, ob er auf diesen existenzsichernden Versicherungsschutz verzichten möchte. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte gut überlegt sein, da die Versicherung einen wichtigen Existenzschutz bietet.
  • Prüfen Sie Alternativen wie den Wechsel zu einem günstigeren Tarif, anstatt komplett zu kündigen.
  • Beachten Sie die vertraglichen Kündigungsfristen und -formalitäten, damit die Kündigung wirksam ist.
  • Sie können den Vertrag per E-Mail, Fax, WhatsApp oder über den Postweg kündigen.
  • Bei einem Vertragswechsel sollten Sie den neuen Vertrag vor der Kündigung abschließen, um lückenlos versichert zu sein.

Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen möchte, sollte sich gut überlegen, ob er auf diesen existenzsichernden Versicherungsschutz verzichten möchte. Eine sinnvolle Alternative kann der Wechsel in einen günstigeren Tarif sein.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) deckt eines der größten Lebensrisiken ab – den Verlust der Arbeitskraft und die daraus resultierende Erwerbsunfähigkeit. Wird der Versicherungsnehmer aufgrund von Verletzungen, Krankheiten oder Kräfteverfalls (Nachlassen der geistigen oder physischen Kräfte oder die verminderte Belastbarkeit über den altersentsprechenden Zustand hinaus) berufsunfähig, zahlt die Versicherung eine BU-Rente.

Jeder, der seine Berufsunfähigkeits­versicherung kündigen möchte, sollte sich diesen Schritt gut überlegen. Wer die Beitragshöhe seiner BU als zu hoch empfindet, kann mehrere Anbieter miteinander vergleichen und eventuell ein günstigeres Angebot finden. Auch wer mit seinen Leistungen unzufrieden ist, weil die alte Police etwa eine Klausel zur abstrakten Verweisung beinhaltet, sollte sich eine passendere Versicherung suchen und wechseln.

Wichtiges zur Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch wenn bezüglich der Kündigungsmodalitäten bei Versicherungen keine Allgemeinaussagen möglich sind, gibt es durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vertragliche Standardbedingungen, die eingehalten werden müssen. Zudem gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) regelmäßig Musterbedingungen für Versicherungsverträge heraus. Aus diesem Grund sind die meisten Versicherungs­bedingungen in aller Regel ähnlich.

Bei einer Kündigung der Berufsunfähigkeits­versicherung ist es unerlässlich, dass Sie die Kündigungs­formalitäten Ihres Vertrages einhalten. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam und der Vertrag ist weiterhin gültig. Die folgenden Kündigungsformen gelten in der Regel für Berufsunfähigkeits­versicherungen.

Ordentliche Kündigung

In der Regel kann eine BU jährlich unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden (die Frist beträgt meist einen Monat). Wurde eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlungsweise vereinbart, kann die Police normalerweise einen Monat vor der nächsten Beitragsfälligkeit gekündigt werden.

Außerordentliche Kündigung

Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht ohne die Versicherungsleistung dementsprechend anzupassen, hat der Versicherte das Recht den Vertrag zu kündigen. Verträge, die vor dem 24. Juni 1994 abgeschlossen wurden, enthalten diesbezüglich jedoch teilweise gesonderte Bedingungen.

Verträge, die seit dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, können Sie in Textform per E-Mail, Fax oder WhatsApp ohne Unterschrift kündigen. Bei älteren Policen verlangen die Versicherer meist noch eine Kündigung in Schriftform mit Unterschrift per Post oder Fax.

Auch eine Kündigung per E-Mail sollte alle wichtigen Informationen zu Ihrer Person sowie zum Vertrag enthalten.

Entscheiden Sie sich für eine Kündigung per Post, sollten Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Dadurch können Sie sicher sein, dass Ihre Kündigung bei Ihrem Versicherer ankommt, und Sie erhalten einen schriftlichen Nachweis.

Besonderheiten bei der Berufs­unfähigkeits­zusatzversicherung

Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung abgeschlossen hat, muss bei einer Kündigung besonders sorgfältig sein. Beispielsweise kann es vorkommen, dass eine Kündigung nur in Verbindung mit der Hauptversicherung (zum Beispiel einer Risikolebensversicherung) möglich ist. Oftmals gelten für die Kündigung einer Berufs­unfähigkeits­zusatzversicherung (BUZ) auch spezielle Kündigungsfristen.

Nicht zu vergessen: Auch der Versicherer verfügt unter bestimmten Umständen über Kündigungsrechte. Zum Beispiel, wenn der Versicherungsnehmer vertragsrelevante Vorerkrankungen verschweigt. Man spricht dann von einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Vor Kündigung erst neue Versicherung abschließen

Bevor Sie Ihre BU kündigen, sollten Sie einen Versicherungsvergleich durchführen. So finden Sie eine passende Police und können den neuen Schutz vor Berufsunfähigkeit nahtlos an den alten knüpfen – so verlieren Sie zu keinem Zeitpunkt Ihre Absicherung. Da jedoch beim Abschluss einer neuen Versicherung eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird, sollten Sie mit der Kündigung so lange warten, bis der neue Versicherer Ihren Versicherungs­antrag bewilligt hat.

Wechsel statt Verzicht: So finden Sie den optimalen Berufs­unfähigkeits­schutz

Der CHECK24 Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich ist absolut kostenlos, unverbindlich und einfach zu bedienen. Der Versicherungsvergleich benötigt lediglich einige persönliche, berufsspezifische und allgemeine Angaben zur gewünschten Police von Ihnen. Anschließend legen Sie die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sowie die Versicherungs- und Leistungsdauer nach Ihren Bedürfnissen fest. Daraufhin werden Ihnen passende Top-Angebote in unserem Berufsunfähigkeitsversicherung Rechner angezeigt.

Für eine persönliche Beratung steht Ihnen unser Expertenteam gerne unter unserer kostenlosen Hotline zur Verfügung. Unsere Kundenberater sind ausgewiesene Spezialisten für die Berufsunfähigkeits­versicherung und helfen Ihnen, den passenden Tarif zu finden. Haben Sie sich für einen Tarif entschieden, senden wir Ihnen ein schriftliches Angebot gerne zu – ganz einfach per E-Mail oder per Post. Machen Sie jetzt den Vergleich und sparen Sie sich viel Zeit und Geld!

Denis Geb
Leiter Kundenberatung Berufsunfähigkeit
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