Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 91
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
du@check24.de
Bewertungen zu CHECK24 Versicherungen
Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission! Daher haben alle CHECK24-Kunden nach Abschluss einer Versicherung die Möglichkeit, uns über das unabhängige Portal eKomi zu bewerten.
alle BewertungenDas Wichtigste in Kürze
Beamte sollten ihr Einkommen mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) absichern. Denn im Schnitt wird rund jeder vierte Beamte vor Erreichen seiner Alterspension dienstunfähig – etwa nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall.
Beamte haben keinen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente wie Angestellte in der freien Wirtschaft. Sie erhalten bei einer Dienstunfähigkeit stattdessen ein Ruhegehalt – ohne Einschränkungen profitieren davon allerdings nur Beamte auf Lebenszeit, die schon eine Wartezeit von 60 Monaten absolviert haben.
Auch nach den 60 Monaten sind Sie nicht sofort voll über Ihren Dienstherrn abgesichert – das ist erst nach einer Dienstzeit von 40 Jahren der Fall. Der Laufbahnretter sichert Sie als einzige Dienstunfähigkeitsversicherung während der gesamten Dienstzeit über einen persönlichen Verlaufsplan stets bedarfsgerecht ab.
Bisher gab es für Beamte am Versicherungsmarkt lediglich BU-Versicherungen mit einer Dienstunfähigkeitsklausel, die bei einer Dienstunfähigkeit eine feste monatliche Rente auszahlen.
Allerdings ist bei diesen Tarifen die Absicherung am Anfang der Beamtenlaufbahn in der Regel zu gering, später fällt sie wegen des gestiegenen Ruhegehaltsanspruchs zu hoch aus.
Je nach Laufbahn macht die Versorgungslücke am Anfang der Karriere über die Hälfte des vollen Ruhegehalts von 71,75 Prozent der Dienstbezüge aus. Erst nach 40 Dienstjahren ist sie komplett geschlossen.
Die exklusive Lösung von CHECK24 für Beamte
Die exklusive Lösung von CHECK24 für Beamte auf Widerruf / Beamte auf Probe
Ja! Die Leistung erfolgt bei einer nachgewiesenen allgemeinen Dienstunfähigkeit aufgrund ihres Gesundheitszustands. Als Nachweis gilt eine Urkunde des Dienstherrn.
1. Einstiegsphase: Solange Sie noch keine Ansprüche auf ein Ruhegehalt haben (in der Regel Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe), erhalten Sie bei einer Dienstunfähigkeit eine Sofortleistung in vereinbarter Höhe – zum Beispiel 100.000 Euro. So haben Sie genügend finanziellen Spielraum, um einen anderen Karriereweg einschlagen zu können.
Optionale Zusatzleistung bei Erwerbsunfähigkeit
Die optionale Zusatzleistung bei Erwerbsunfähigkeit sichert Sie für den Fall einer besonders schweren Erkrankung ab: Wenn Sie wegen gesundheitlicher Probleme dienstunfähig werden und auch in sonst keinem anderen Beruf mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, erhalten Sie eine monatliche Rente. Diese Erwerbsunfähigkeitsrente zahlt die Versicherung nach einer Karenzzeit von drei Jahren bis zu Ihrem vollendeten 65. Lebensjahr.
2. Karrierephase: Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit beginnt die Karrierephase. Werden Sie wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit aufgrund Ihres Gesundheitszustands in den Ruhestand versetzt und erhalten Sie ein Ruhegehalt, beginnt nach Ablauf der Karenzzeit die Rentenzahlung. Sie erhalten die Rente bis zum vereinbarten Laufzeitende (z.B. 67. Lebensjahr). Für den finanziellen Spielraum im ersten Jahr und zur Überbrückung der Karenzzeit erhalten Sie eine Sofortleistung in Höhe von zwölf Monatsrenten. Die Rentenhöhen ergeben sich aus Ihrem individuellen Verlaufsplan der versicherten Dienstunfähigkeitsrente. Damit sichern Sie Ihren Lebensstandard optimal ab.
Ganz einfach: Sie reichen eine Kopie Ihrer Ernennungsurkunde ein. Selbstverständlich erinnern wir Sie rechtzeitig daran. Sollte Ihre Ernennung vor oder nach dem geschätzten Termin liegen, verkürzt oder verlängert sich die Einstiegsphase (maximal bis zum 45. Lebensjahr).
Bei Antragsstellung müssen Sie einige Fragen zum Gesundheitszustand beantworten. Auch besonders gefährliche Hobbys (z.B. Apnoetauchen oder Fallschirmspringen) müssen Sie angeben. Beim Übergang von der Einstiegs- in die Karrierephase ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.
Sie haben das Recht, Ihre Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb von zwölf Monaten nach einer Beförderung in eine höhere Besoldungsgruppe zu erhöhen. Voraussetzung hierfür ist vor allem: Sie haben das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Sobald Sie uns mitteilen, dass Sie auf Lebenszeit verbeamtet wurden, beginnt ohne erneute Gesundheitsprüfung die Karrierephase des Laufbahnretters. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie bei Dienstunfähigkeit eine monatliche Rente gemäß Ihrem individuellen Verlaufsplan. So sind Sie immer optimal und bedarfsgerecht abgesichert. Die Leistungen aus der Einstiegsphase werden dann nicht mehr benötigt und entfallen.
Steigen Ihre monatlichen Bezüge nach einer Beförderung in eine höhere Besoldungsgruppe, besteht ein Nachversicherungsrecht. Lesen Sie hierzu auch die Frage „Was passiert bei einer Beförderung“? Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei Vertragsabschluss eine dynamische Anpassung des Beitrags zu vereinbaren – das heißt, die Versicherungsleistungen erhöhen sich jährlich um einen bestimmten Prozentwert.
Wenn Sie aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden sollten und eine Karriere in der freien Wirtschaft beginnen, kann der Laufbahnretter ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung der EUROPA mit einer Jahresrente von bis zu 24.000 Euro umgetauscht werden. Dieses Umtauschrecht können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Beamtenverhältnisses beantragen.