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Um eine Berufsunfähigkeit bei der Beantragung entsprechender Leistungen nachzuweisen, ist oftmals ein ärztliches Gutachten zur Vorlage bei der Versicherungsgesellschaft notwendig. Wichtig ist, dass das Gutachten einen konkreten Zusammenhang zwischen der gesundheitlichen Beeinträchtigung und der ausgeübten beruflichen Tätigkeit herstellt.
Vor allem bei psychischen Erkrankungen ist ein fundierter Nachweis der Berufsunfähigkeit relevant, da solche Beschwerden in der Regel nicht so einfach zu erkennen sind wie körperliche Beeinträchtigungen.
Üblicherweise legt der Versicherungsnehmer zunächst eine Bescheinigung seines behandelnden Arztes vor. Um einen möglichen Betrugsversuch zu unterbinden, behalten viele Assekuranzen es sich vor, zur Prüfung der Berufsunfähigkeit ein weiteres ärztliches Gutachten von einem unabhängigen Arzt einzufordern (Arztanordnungsklausel). Wenn dieses neutrale Gutachten ebenfalls die längerfristige Berufsunfähigkeit des Versicherten bestätigt, kann der Versicherte seine Ansprüche auf die Versicherungsleistungen geltend machen.
Wissenswert ist außerdem, dass manche Versicherungsunternehmen ─ abhängig von der vorliegenden Erkrankung ─ nicht nur einmalig, sondern in regelmäßigen Abständen ein ärztliches Gutachten verlangen, um sicherzustellen, dass die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente weiterhin gerechtfertigt ist.
Sollte es diesbezüglich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Versicherten und der Assekuranz kommen, entscheidet in der Regel das ärztliche Gutachten eines vom Gericht bestellen Sachverständigen darüber, ob tatsächlich ein Anspruch auf die Versicherungsleistungen besteht.
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