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In jedem Lebensversicherungsvertrag ─ dazu gehört auch die Berufsunfähigkeitsversicherung ─ werden Überschüsse erwirtschaftet. Während sie zum Beispiel bei einer Rentenversicherung dazu verwendet werden, die Rente zu erhöhen, können diese Überschüsse bei der Berufsunfähigkeitsversicherung direkt vom zu zahlenden Beitrag abgezogen werden.
Zahlbeitrag ist geringer
Der Vorteil dieser Vertragsvariante besteht darin, dass die tatsächlichen Beitragszahlungen niedriger ausfallen als die ursprünglich im Vertrag festgelegten Summen.
Da bei der Regelung der Beitragsverrechnung − im Gegensatz zu einem Versicherungstarif mit Beitragsrückgewähr − keinerlei Guthaben angespart wird, welches am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt werden könnte, besteht bei dieser Vertragsklausel nicht die Möglichkeit, Rücklagen anzusammeln, die später zur Auszahlung kommen.
Da bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Risikoschutz im Mittelpunkt steht, ist die Beitragsverrechnung die am häufigsten gewählte Variante der Überschussverwendung. Wer über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenkt, sollte sich gründlich über die verschiedenen Vertragsvarianten informieren.
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