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Berufsklauseln

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung können sogenannte Berufsklauseln in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden. Die Berufsklauseln setzen fest, inwieweit Erwerbstätige bestimmter Berufsgruppen bei eintretender Berufsunfähigkeit versichert sind beziehungsweise inwieweit sie auf andere Berufe verwiesen werden können.

Eine solche Zusatzregelung ist beispielsweise die Erwerbsunfähigkeitsklausel, die einige Assekuranzen vor allem bei Künstlern oder Versicherungsnehmern ohne abgeschlossene Berufsausbildung als Vertragsbedingung vorsehen. Die Einbeziehung dieser Klausel ermöglicht eine leichtere Verweisbarkeit des Versicherungsnehmers auf eine andere berufliche Tätigkeit, wodurch die Durchsetzung seiner Ansprüche auf die Berufsunfähigkeitsrente erschwert wird.

Weitere Beispiele für Berufsklauseln

Zu den Berufsklauseln gehört darüber hinaus die Dienstunfähigkeits- beziehungsweise Beamtenklausel, welche den Versicherungsschutz für Beamte regelt. Bei Versicherungsverträgen mit dieser Klausel wird eine dauerhafte Dienstunfähigkeit mit einer Berufsunfähigkeit gleichgesetzt, sodass der versicherte Beamte alle Versicherungsleistungen genießt, wenn er wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird oder vom Dienst entlassen wird.

Für Fachärzte, Anwälte und Piloten bieten einige Versicherungsgesellschaften beim Abschluss eines Versicherungsvertrages ebenfalls Berufsklauseln an, welche gewährleisten, dass der

Versicherungsnehmer nicht auf vergleichbare Berufe verwiesen werden kann, wenn diese außerhalb seines Fachbereiches liegen. So wäre zum Beispiel ein Pilot, der fluguntauglich ist, berufsunfähig und könnte nicht auf eine Tätigkeit als Pilotenausbilder verwiesen werden.

Wissenswert ist überdies, dass die Aufnahme von Berufsklauseln in den Versicherungsvertrag mitunter an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, zum Beispiel an die Verdiensthöhe oder an die bisherige Dauer der Berufsausübung.

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