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Von Fahrlässigkeit spricht man, wenn man in einer Situation die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Dies ist grundlegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Damit ein Verhalten als fahrlässig gilt, müssen die Folgen für die Person absehbar und vermeidbar sein. Die Person nimmt dabei in Kauf, dass durch ihr Verhalten ein Schaden entstehen kann, beabsichtigt diesen allerdings nicht. Ansonsten handelt es sich um Vorsatz.
Man unterscheidet zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Die Unterschiede sind im Gesetz nicht genau definiert, daher muss dies im Zweifel erst ein Gericht klären.
Wird eine Berufsunfähigkeit durch eine Fahrlässigkeit verursacht, kann dies den Versicherungsschutz gefährden. Es gibt jedoch Tarife, die auch bei einfacher oder grober Fahrlässigkeit leisten – etwa nach einem Verkehrsunfall, der nach einem fahrlässigen Verkehrsdelikt entsteht.