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Geltungsbereich

Im Versicherungswesen bezeichnet man mit dem Begriff Geltungsbereich den geografischen Raum, in dem eine Versicherung gültig ist beziehungsweise Versicherungsschutz besteht.

Anders ausgedrückt wird mit dem Geltungsbereich festgelegt, an welchen Orten auf der Welt der Versicherungs­nehmer beim Eintritt des Versicherungsfalles überhaupt Anspruch auf die Versicherungsleistungen hat.

Üblicherweise wird eine Berufsunfähigkeits­versicherung, die in Deutschland abgeschlossen wird, von Versicherten genutzt, die in Deutschland arbeiten und ihren dauerhaften Wohnsitz dort haben.

Wenn ein deutscher Versicherungsnehmer allerdings längere Zeit im Ausland lebt und dort berufstätig ist, ist nicht automatisch gewährleistet, dass er auch im Ausland im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit den Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung genießt.

Ob beziehungsweise inwieweit der Geltungsbereich der Versicherung sich auch auf das Ausland erstreckt, ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Einige Versicherungsangebote gewährleisten zumindest innerhalb der Europäischen Union unbegrenzten Versicherungsschutz.

Bei manchen Versicherungsverträgen ist der Geltungsbereich der Berufsunfähigkeitsversicherung auf das Inland beschränkt oder im Ausland nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt gültig. Bei einer längerfristigen Berufstätigkeit im Ausland kann die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung also sinnvoll oder sogar notwendig sein.

Vor Auslandsaufenthalt über Geltungsbereich informieren

Versicherungsnehmer, die in Deutschland über eine Berufsunfähigkeits­versicherung verfügen, sollten sich vor einem Auslands­aufenthalt auf jeden Fall über den Geltungs­bereich ihrer Versicherung informieren und gegebenenfalls einen Wechsel der Berufsunfähigkeits­versicherung durchführen.

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