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Unter dem Begriff Karenzzeit versteht man den Zeitraum, der vom Eintritt beziehungsweise der Feststellung der Berufsunfähigkeit bis zur erstmaligen Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente vergeht.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Dauer der Karenzzeit mit dem Versicherungsunternehmen individuell festgelegt werden. In der Regel wird ein Zeitraum zwischen sechs und zwölf Monaten vereinbart.
Versicherungsnehmer, die sich für einen Versicherungsvertrag mit Karenzzeit entscheiden, erhalten günstigere Versicherungsbeiträge. Allerdings empfiehlt sich die Zustimmung zu dieser Klausel für den Versicherten nur, wenn er im Fall der Fälle genug finanzielle Rücklagen hat, um die Karenzzeit ohne die Berufsunfähigkeitsrente überbrücken zu können.
Je nach gewähltem Versicherungstarif müssen die Versicherungsbeiträge unter Umständen auch während der Karenzzeit weiterhin gezahlt werden.
Außerdem kann eine weitere wichtige Bedingung für den Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente darin bestehen, dass die Berufsunfähigkeit während der Karenzzeit ununterbrochen besteht. Wenn beispielsweise eine Karenzzeit von sechs Monaten vereinbart wurde und der Versicherte bereits nach vier Monaten wieder berufsfähig ist, stehen ihm für die vier Monate seiner Berufsunfähigkeit nachträglich keine Rentenzahlungen mehr zu.
Tipp
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