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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor den finanziellen Einbußen, die durch eine Berufsunfähigkeit entstehen können. Neben Krankheit oder Körperverletzung kann auch ein Kräfteverfall, der über den üblichen altersbedingten Kräfteverfall hinausgeht, eine Berufsunfähigkeit begründen.
In der Regel definiert sich der Leistungsfall über den Schweregrad der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung. Wie lange der Versicherte voraussichtlich berufsunfähig und wie stark die gesundheitliche Beeinträchtigung sein muss, um Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente zu haben, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Ein nur altersbedingter Kräfteverfall ist grundsätzlich nicht versichert. Das heißt, lassen die körperlichen oder geistigen Kräfte mit dem Alter nach, ist dies bei einem normalen Verlauf nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt.
Die Frage, wann genau ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall vorliegt, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten.
Berufsunfähigkeit muss vom Arzt festgestellt werden
Eine Berufsunfähigkeit muss durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden. Der Arzt untersucht dabei, ob ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall vorliegt und der Versicherte voraussichtlich dauerhaft berufsunfähig bleibt. In einzelnen Fällen müssen Gutachter entscheiden, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt.