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Angestellte Krankenversicherte, die arbeitsunfähig werden, erhalten in der Regel für einen begrenzten Zeitraum eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und anschließend Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Privat Versicherte müssen darauf achten, dass der Anspruch auf Krankengeld in den Versicherungsleistungen ausdrücklich enthalten ist.
Der Anspruch auf Krankengeld ist für die meisten Arbeitnehmer gewährleistet. Für Arbeitslose und Selbstständige können, je nach Krankenversicherungsart, Sonderregelungen gelten.
Das Krankengeld beträgt maximal 90 % des bisherigen Nettoeinkommens. Es wird, je nach Dauer der Krankheit, höchstens 78 Wochen an den Versicherten ausgezahlt, sofern die Ursache für das Fehlen in der Arbeit innerhalb dieses Zeitraums die gleiche bleibt.
Wenn eine neue Erkrankung oder eine sonstige gesundheitliche Beeinträchtigung die Dauer des Ausfalls verlängert, bleibt der Anspruch auf das Krankentagegeld für weitere 78 Wochen bestehen.
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