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Der Prognosezeitraum ist die Zeitdauer, für die eine versicherte Person voraussichtlich berufsunfähig sein wird.
In den Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist festgelegt, wie lange der Prognosezeitraum sein muss, damit die Versicherung leistet. Bei den meisten BU-Versicherungen ist der Prognosezeitraum auf sechs Monate verkürzt.
Das heißt, die Berufsunfähigkeitsrente wird bereits ausgezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr andauert.
Sollte der Versicherte vor Ablauf der prognostizierten Dauer wieder berufsfähig werden, muss er unter Umständen zu Unrecht bezogene Rentenzahlungen zurückerstatten.
Andererseits kann auch der Fall eintreten, dass eine Berufsunfähigkeit tatsächlich länger andauert als ursprünglich prognostiziert. Sollte dadurch der erforderliche Prognosezeitraum erreicht werden, würde der Versicherer in der Regel die Rente rückwirkend zahlen.