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Der Begriff Risikozuschlag bezeichnet den Mehrbetrag, den ein als risikoreich eingestufter Versicherungsnehmer im Vergleich zum tariflichen Versicherungsbeitrag zahlen muss. Risikoreich bedeutet in dem Fall, dass der Versicherungsfall beziehungsweise die Berufsunfähigkeit aufgrund der gesundheitlichen oder beruflichen Situation mit erhöhter Wahrscheinlichkeit eintritt.
Ein Risikozuschlag wird beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung häufig erhoben, wenn der Antragsteller bestimmte Vorerkrankungen aufweist, die über kurz oder lang in einer Berufsunfähigkeit resultieren können. Ein Beispiel hierfür ist eine Pollenallergie.
Arbeitnehmer, die einen sogenannten Risikoberuf ausüben, müssen ebenfalls mit einem Risikozuschlag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen, da auch bei diesen Antragstellern der Eintritt des Versicherungsfalles als ziemlich wahrscheinlich gilt.
Wissenswert ist außerdem, dass der Risikozuschlag nicht in Stein gemeißelt ist. Das heißt, dass dieser Mehrbetrag bei einem Wegfall des Risikofaktors, zum Beispiel bei einem Wechsel in einen risikoärmeren Beruf, nach Absprache mit der Versicherungsgesellschaft aufgehoben werden kann. Zudem sieht das Versicherungsvertragsgesetz vor, dass der Kunde alle zwei Jahre eine Überprüfung des Risikozuschlags verlangen kann.
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