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Überschüsse entstehen, wenn die Versicherungsfälle und -kosten geringer ausfallen, als bei der Tarifberechnung angenommen. Es gibt verschiedene Verfahren der Überschussbeteiligung. Die meisten Assekuranzen bieten folgende Verfahren an:
Welches Verfahren angewendet wird, hängt vom Versicherer ab. Viele Assekuranzen bieten ihre Produkte auch in Kombination an.
Rechtsanspruch auf Überschussbeteiligung
Jeder Versicherte hat gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes Anspruch auf eine Überschussbeteiligung. Die Grundsätze und Maßstäbe für die Beteiligung an Überschüssen sind ebenfalls gesetzlich geregelt und sollten in den Vertragsbedingungen enthalten sein.
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