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Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wird zwischen Versicherungsdauer und Leistungsdauer unterschieden. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung dient als Invaliditätsschutz: Sollte der Versicherungsnehmer aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall (das Nachlassen der physischen oder geistigen Kräfte oder eine geringere Belastbarkeit, die über den altersentsprechenden Zustand hinausgeht) nicht mehr dazu in der Lage sein seinen Beruf auszuüben, steht der Versicherer in der Leistungspflicht.
Da die BU zum Schutz der individuellen Arbeitskraft abgeschlossen wird, sollte eine Laufzeit bis zum Renteneintrittsalter (65 bzw. 67 Jahre) vereinbart werden. Diese wird als Versicherungsdauer bezeichnet. Kommt es innerhalb dieses Zeitraums zu einem Versicherungsfall (Berufsinvalidität von mindestens 50 Prozent), bezieht der Versicherte für die vorab festgelegte Spanne eine Berufsunfähigkeitsrente.
Der Zeitraum, in dem der Versicherte Leistungen bezieht, wird als Leistungsdauer bezeichnet. Es besteht die Möglichkeit, dass Leistungs- und Versicherungsdauer unterschiedlich lang sind.
Beispiel:
Wird der Versicherte mit 59 Jahren berufsinvalide, erhält er bis zu seinem 67. Lebensjahr die vereinbarte BU-Rente. Sollte der Versicherte jedoch beispielsweise mit 61 Jahren eine Berufsinvalidität erleiden, hat er keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen, weil die Versicherungsdauer bzw. der Vertrag abgelaufen ist. Das heißt, es besteht kein Versicherungsschutz und somit kein Leistungsanspruch.
Versicherungs- und Leistungsdauer sollten gleich lang sein
Um einen optimalen Berufsunfähigkeitsschutz zu gewährleisten, sollten Versicherungsdauer und Leistungsdauer gleich lang sein.