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Versorgungslücke

Personen, die Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben, erhalten - abhängig von der Höhe ihres Verdienstes und ihrer Beitragszahlungen ─ nach Renteneintritt eine Rentenzahlung. Diese liegt in jedem Fall unter dem Verdienst aus dem vorangegangenen Arbeitsverhältnis. Diese Differenz bzw. die Lücke zwischen Netto-Einkommen und Rentenzahlung (gesetzliche Altersrente oder Erwerbsminderungsrente) wird als Versorgungslücke bezeichnet.

Der Begriff wird auch im Kontext von anderen privaten oder gesetzlichen Sozialversicherungen verwendet, zum Beispiel bei der Pflegeversicherung. Die Gelder aus der staatlichen Pflegeversicherung reichen oftmals nicht aus, um eine bedarfsgerechte Pflege zu finanzieren. Diese Differenz beziehungsweise Versorgungslücke kann mit einer privaten Versicherung geschlossen werden. Bei der Rente verhält es sich im Prinzip genauso.

Da die staatliche Rente im Ruhestand für die meisten Menschen nicht ausreicht, um den vorherigen Lebensstandard zu erhalten, ist es sehr wichtig, privat finanziell vorzusorgen. Zur Absicherung gegen Altersarmut empfiehlt es sich, eine Privat-Rente abzuschließen. Um sich gegen die finanziellen Risiken wie zum Beispiel Berufsinvalidität abzusichern, sollte eine private Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.

Durch den Abschluss einer privaten Versicherung wird die Versorgungslücke geschlossen. Hierfür ist es notwendig, in etwa zu wissen, wie hoch die zukünftige Rente und Lebenshaltungskosten sein werden. Die Differenz dieser beiden Faktoren ergibt die Versorgungslücke. Eine private Vorsorge sollte diese Differenz mindestens ausgleichen, um die Lücke zu schließen.

Tipp

Wenn Sie sich gegen Invalidität absichern möchten, sollten Sie einen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich machen. Diese Versicherung bietet finanziellen Schutz für Sie und Ihre Familie.

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