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Verweisungsverzicht

Der Aspekt der Verweisung spielt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eine wesentliche Rolle. Dabei gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Arten der Verweisung:

Je nach Tarif sieht die Versicherung einen Verweisungsverzicht vor.

Bei einer Klausel zur abstrakten Verweisung kann der Versicherer den Versicherten, der seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, auf eine andere Tätigkeit verweisen, die seiner Lebensstellung entspricht. Ob er in diesem anderen Beruf tatsächlich eine Stelle findet, spielt dabei keine Rolle.

In der Regel haben Berufsunfähigkeitsversicherungen eine Klausel zur konkreten Verweisung. Sollte der Versicherte nach einer festgestellten Berufsunfähigkeit freiwillig einen anderen Beruf ausüben und ein ähnliches Einkommen wie vorher erzielen, wird die Zahlung der BU-Rente eingestellt.

Die meisten Tarife verzichten mittlerweile auf eine abstrakte Verweisung. Ein Verzicht auf die konkrete Verweisung ist hingegen die Ausnahme, aber für die meisten Verbraucher auch nicht nötig.

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