BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 14.9.2017 | 13:39 | are
Eine schwere Krankheit, der Tod eines Angehörigen oder private Konflikte: Die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland war in den letzten fünf Jahren von einer Lebenskrise betroffen. Bei vielen wirkt sich das negativ auf ihren Beruf aus. Das geht aus dem aktuellen Fehlzeitenreport des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hervor.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".