Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 3.8.2016 | 17:39 | are
Arbeitnehmer in Deutschland haben sich im ersten Halbjahr 2016 öfter und länger krankgemeldet als in den Vorjahren. Die Zahl wächst vor allem wegen psychischer Erkrankungen und Rückenleiden. Das geht aus einer aktuellen Analyse der DAK-Gesundheit hervor.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Streit um die konkrete Verweisung: Das OLG Karlsruhe musste entscheiden, ob ein Versicherer einen ehemaligen Torwart auf den Job als Trainer verweisen darf.
Psychische Erkrankungen bleiben mit Abstand der häufigste Grund für eine Erwerbsminderung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung.