BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 15.3.2012 | 11:39 | tei
Die Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit wird für viele Arbeitnehmer immer mehr zum Luxus. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, hat sich die Prämie für zahlreiche körperlich anstrengende Berufe in den vergangenen fünf Jahren etwa vervierfacht. Selbst Branchenvertreter sprechen von einer offensichtlichen Fehlsteuerung des Marktes.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".