BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 28.1.2019 | 15:05 | msc
Die Zahl der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen ist 2018 leicht zurückgegangen. Dies zeigt eine Studie des Berliner IGES Instituts im Auftrag der Krankenkasse DAK-Gesundheit. Insgesamt meldeten sich deutsche Arbeitnehmer allerdings etwas häufiger krank als im Vorjahr.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".