Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 2.3.2017 | 11:18 | are
Viele Menschen werden berufsunfähig, wenn sie mitten im Berufsleben stehen. Im Schnitt sind die Betroffenen beim Eintritt des Versicherungsfalls erst 47 Jahre alt. Das geht aus einer Auswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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