BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 66
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
bu@check24.de
München, 30.8.2017 | 10:29 | are
Berufsunfähigkeitsversicherungen stehen in den Medien oftmals in der Kritik, Zahlungen zu verweigern oder es auf Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Die Realität sieht allerdings anders aus: Tatsächlich werden 77 Prozent der Leistungsanträge von den Versicherern bewilligt. Das geht aus einer Veröffentlichung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".