BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 66
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
bu@check24.de
München, 26.11.2015 | 17:20 | mst
Frauen sichern sich früher als Männer gegen das Risiko einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ab. Das geht aus aktuellen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".