Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 8.6.2015 | 13:01 | mst
Die meisten Europäer sind nicht ausreichend gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit versichert. Nach einer aktuellen Studie des Rückversicherers Swiss Re gibt es eine Deckungslücke in Milliardenhöhe.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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