Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 27.6.2018 | 11:51 | mst
Eine aktuelle Studie zeigt: Für fast jeden Fünften gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Doch vor allem Jüngere haben sich oft noch überhaupt nicht mit dem Thema Berufsunfähigkeit beschäftigt.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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