BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 30.4.2019 | 12:40 | msc
48 Prozent der Deutschen haben Angst, ihre Arbeitskraft zu verlieren und berufsunfähig zu werden. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov hervor. 68 Prozent der Befragten sehen psychische Erkrankungen zurecht als Hauptgrund für eine Berufsunfähigkeit an.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".