Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 30.4.2019 | 12:40 | msc
48 Prozent der Deutschen haben Angst, ihre Arbeitskraft zu verlieren und berufsunfähig zu werden. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov hervor. 68 Prozent der Befragten sehen psychische Erkrankungen zurecht als Hauptgrund für eine Berufsunfähigkeit an.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Streit um die konkrete Verweisung: Das OLG Karlsruhe musste entscheiden, ob ein Versicherer einen ehemaligen Torwart auf den Job als Trainer verweisen darf.
Psychische Erkrankungen bleiben mit Abstand der häufigste Grund für eine Erwerbsminderung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung.