BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 6.4.2011 | 09:00 | kba
Frauen zahlen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bis zu 39 Prozent mehr als Männer. Dies ermittelte das Online-Vergleichsportal CHECK24 in einer Studie. Um eine Diskriminierung durch geschlechtsspezifische Tarife zu unterbinden, beschloss der Europäische Gerichtshof, dass Versicherungen ab dem 21. Dezember 2012 Unisex-Tarife anbieten müssen, bei denen Männer und Frauen gleich behandelt werden.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".