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Berufsunfähigkeitsversicherung: GDV: Die meisten Anträge werden bewilligt

München, 18.11.2019 | 12:24 | mst

Nach aktuellen Zahlen der Versicherer werden die meisten Leistungsanträge bei der Berufsunfähigkeitsversicherung genehmigt. Eine Entscheidung dauert im Schnitt jedoch fast vier Monate. Medizinische Gutachten sind nur selten nötig.
 

Mechaniker bei der Arbeit in ProduktionshalleArbeitnehmer in der Produktion: Eine BU-Versicherung springt ein, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat aktuelle Zahlen zur Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht. Demnach wurden im Jahr 2017 79 Prozent aller Anträge auf eine BU-Rente bewilligt – beinahe unverändert im Vergleich zu 2016.
 
Die monatliche Rente, die im Leistungsfall ausgezahlt wurde, lag im Schnitt bei 7.900 Euro. Das sind rund drei Prozent mehr als im Jahr 2016. Damals betrug die durchschnittliche Rente knapp 7.700 Euro. Bei neu abgeschlossenen Verträgen vereinbarten die Versicherten im Schnitt eine Leistung von 10.800 Euro.
 
Der GDV hat hier jedoch sämtliche BU-Versicherungen ausgewertet – darunter auch Zusatzversicherungen, die beispielsweise nur die Beitragszahlungen einer Lebensversicherung absichern.

Bis zur Entscheidung dauert es 110 Tage

Bis ein Antrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente bewilligt wird, vergehen laut dem GDV fast vier Monate (110 Tage). Davon dauert es über zwei Monate (65 Tage), bis der Versicherte sämtliche Unterlagen und Atteste gesammelt hat, die für eine Entscheidung nötig sind. Nach Eingang aller Unterlagen benötigt der Versicherer dann nur noch 10 Tage, um endgültig zu entscheiden, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt und die versicherte Leistung ausgezahlt wird.
 
Falls die Versicherung einen BU-Antrag ablehnt, liegt dies am häufigsten (42 Prozent der Fälle) daran, dass der vereinbarte Grad einer Berufsunfähigkeit von in der Regel 50 Prozent nicht erreicht wird. In 18 Prozent der Fälle antwortet der Versicherte nicht auf Rückfragen der Versicherung und verfolgt seinen Antrag nicht weiter. Bei 13 Prozent liegt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor, weil etwa Vorerkrankungen oder riskante Hobbys beim Abschluss nicht angegeben wurden.
 
Ein medizinisches Gutachten verlangen die Versicherer nur selten (sechs Prozent aller Fälle). Dann prüft ein Gutachter, ob der Versicherte berufsunfähig ist. 63 Prozent solcher Gutachten fallen laut GDV zugunsten der Versicherten aus.

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