BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 24.10.2013 | 14:50 | kro
Die Produktinformationsblätter für Berufsunfähigkeitsversicherungen weisen große qualitative Unterschiede auf. Das geht aus einer Untersuchung des ITA Instituts für Transparenz hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Unter die Lupe genommen wurden insgesamt 68 Produktinformationsblätter eigenständiger Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".